DAS QUARTAL 2.2020

DAS QUARTAL 2.20 14 Themen im Fokus Vorsicht beim Gehalt für Geschäftsführer einer GmbH Ein hohes Gehalt für Geschäftsführer einer GmbHmacht Betriebsprüfer misstrauisch. Ist der Chef Anteilseigner, vermuten sie eine verdeckte Gewinnausschüttung. Halten die Bezüge einem sogenannten Fremdvergleich nicht stand, drohen demUnternehmen saftige Steuernachzahlungen. Text: Sigrun an der Heiden K lingelnBetriebsprüfer ander Tür, kommen Unternehmer schnell insSchwitzen. Denn einPosteninteressiertdieBeamtenbesonders: dasGehaltfürGeschäftsführereinerGmbH.Ist dieVergütungsehrüppigausgestaltetoderzahlt die Gesellschaft hohe Tantiemen, macht das diePrüferhellhörig.DerGrund:Geschäftsführer, dieMehrheitseigner ihrer GmbHsind, können sichGehaltundgroßzügigeExtras leichtselbst genehmigen. Betriebsprüfer vermuten dann eine verdeckte Gewinnausschüttung. Dieser Verdacht liegt nah, denn wenn der Chef gut verdient, spart dieFirmabei Körperschaft-und Gewerbesteuern. Je höher die Vergütung, desto größer der Steuerspareffekt. Anders als bei Einzelunternehmen oder Personen- gesellschaften sind Gehalt, Tantiemen und GehaltsextrasnämlichBetriebsausgaben. Der Geschäftsführer einer GmbH ist steuerrecht- lich gesehen bei seiner Firma angestellt. Die Bezüge mindern also den zu versteuernden GewinnsowiedenGewerbeertrag. Entdecken Prüfer eine verdeckte Gewinnausschüttung, drohensaftigeSteuernachzahlungen.Deshalb solltenGeschäftsführerimMittelstandsichkein überhöhtesGehaltgenehmigen.Steuerberater undAnwalt helfen, das richtigeMaßzufinden. Wer beim Geschäftsführergehalt aufpassen muss Strenge Regeln beim Gehalt für Geschäfts- führer einer GmbH gelten besonders für An- teilseigner. Der Klassiker ist der Firmengründer alsMehrheitsgesellschafter undChef. Er kann sichGehalt und Extras quasi imAlleingang ab- segnen. Dies gilt auch, wenn Geschäftsführer nur eine kleine Beteiligung an der GmbH hal- ten, aber trotzdem den Ton angeben. Gehö- ren die anderen Anteilseigner zur Verwandt- schaft, lässt sich leicht eine Mehrheit in der Gesellschafterversammlung organisieren. Der Bundesfinanzhof geht dann von einer beherr - schenden Stellung wegen gleichgerichteter Interessen aus. Auch bei Fremdgeschäfts- führern, die den Kapitaleignern nahestehen, prüft der Fiskus, ob die Gehaltszahlungen an- gemessen sind. Gut dotierte Beraterverträge sehen Betriebsprüfer ebenfalls kritisch, wenn der oder die Begünstigte eine nahestehende

RkJQdWJsaXNoZXIy MzgzNDE=