DAS QUARTAL 4.2019

Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg Berufsgenossenschaften und Krankenkas- sen stehen ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung. Unternehmer sollten zudem natürlich Detailfragen aus Arbeits-, Steu- er- oder auch Datenschutzrecht mit Anwalt oder Steuerberater klären. Psychische Gesundheitsrisiken nicht vergessen Auch bei der Gefährdungsbeurteilung kön- nen neben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Krankenkassen helfen. Das ist mit Blick auf die Prävention sehr sinn- voll. Denn es geht ja nicht nur beispielswei- se um die ergonomische Gestaltung eines Arbeitsplatzes. Gerade die psychische Ge- fährdungsbeurteilung bildet oft eine gute Basis für die Entwicklung wirkungsvoller Präventionsangebote. Auch zu der sind Arbeitgeber inzwischen verpflichtet. Aller- dings dürften kleine und mittelgroße Betrie- be dazu ohne externe Unterstützung kaum in der Lage sein. Allein in Deutschland gibt es laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) derzeit 90 un- terschiedliche Verfahren zur Gefährdungs- beurteilung psychischer Belastungen. Da- her ist Hilfe durch einen Dienstleister hier besonders sinnvoll. Betriebliches Gesundheitsmanagement erfordert Prävention Wie heißt es im Fußball so schön: „Nach der Reha ist vor der Reha“. Damit das nicht im Unternehmen passiert, sollten sich Firmen- chefs bei ihrem betrieblichen Gesundheits- management vor allem auf die Prävention konzentrieren. Denn Vorsorgen ist bekannt- lich besser als Heilen. Das gilt für gesunde Mitarbeiter natürlich ebenso wie für bereits früher einmal Erkrankte. Mindestens 300 Millionen Euro jährlich sollen Kranken- und Pflegekassen für Gesundheitsförderung unter anderem in Betrieben sowie Schulen und anderen Einrichtungen aufwenden. Für Unternehmer ein weiterer Grund, den Mitar- beitern ein Präventionsangebot zu machen. Großes Eigeninteresse an gesunden Be- schäftigten haben sie ja sowieso, jetzt wird das Engagement auch finanziell besser unterstützt. „Gesund leben und arbeiten“ betrachtet die Bundesregierung als eines der Handlungsfelder, für die Maßnahmen anstehen, berichtet die „Ärztezeitung“. Krankenkassen bieten Kurse für das Gesundheitsmanagement Das zum Jahresbeginn 2016 überarbei- tete – über mehrere Gesetzestexte ver- streute – Präventionsgesetz sieht neben diversen Maßnahmen wie etwa Schutz- impfungen unter anderem auch vor, dass die Kassen zwei Euro pro Versicherten für betriebliche Prävention ausgeben. Das sollten Unternehmer für ihr betrieb- liches Gesundheitsmanagement nutzen. Zur besseren Vernetzung verschiedener Maßnahmen rund um die Prävention hat die Bundesregierung Koordinierungsstel- len eingerichtet, die kassenübergreifend beraten sollen. Unternehmer können auch eine Krankenkasse ansprechen, um sich nach Präventionsmöglichkeiten vor Ort zu erkundigen. Entweder eine Kasse, in der die meisten Mitarbeiter versichert sind, oder eine Kasse vor Ort, die sich stark mit An- geboten engagiert. Möglicherweise bieten die bereits etwas Passendes an oder helfen Unternehmern, Angebote für ihre Mitarbei- ter zu organisieren. Auch für gute Angebote braucht es nicht viel Die vernünftige, umfassende gesundheit- liche Prävention muss nicht viel kosten. Weder sind Fitnessräume nötig, noch Inhouse-Entspannungsangebote oder ein angestellter Betriebsarzt – das wäre in Un- ternehmen mit wenigen Mitarbeitern unre- alistisch. Aber auch Inhaber kleiner Betriebe können ihren Mitarbeitern steuerbegünstigt den Kurs in Rückengymnastik, das Anti- Stress-Training, die Ernährungsberatung, den Yogakurs bezahlen. Bis zu 500 Euro pro Kopf und Jahr dürfen für betriebliche Gesundheitsförderung angesetzt werden, unter Umständen sogar mehr. Und wenn sich mehrere Unternehmen einer Region zusammentun, können sie für die Beleg- schaften ein Präventionsprogramm von einem Dienstleister zusammenstellen lassen. Ihre Mitarbeiter können entspre- chende Beratungen und Kurse auf freiwil- liger Basis in der Mittagspause oder nach Dienstschluss besuchen. Falls es dafür keinen Platz in der Firma gibt, lassen sich Räume im Gemeindehaus, in einer Kinder- tagesstätte oder beim Sportverein anmie- ten. Überhaupt empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit mit Vereinen, Innungen, Kammern oder Landschaftsverbänden vor Ort. Es gibt viele Möglichkeiten. Unterneh- mer sollten sich umhören und das mit ihren Mitarbeitern besprechen. Palette reicht von Yogakurs bis Raucher­ entwöhnung Das Angebot an Präventionskursen für attraktives und sinnvolles betriebliches Gesundheitsmanagement ist breit: Rü- ckenschule, Augenschule, Raucherent- wöhnungskurse, Yoga, Qigong oder auch progressive Muskelentspannung – all dies sind von den Krankenkassen anerkannte Möglichkeiten. Unternehmer können vieles anbieten, allgemein wie auch speziell mit Blick auf Suchterkrankungen oder auf psy- chische Erkrankungen wie die hierzulande zunehmende Depression. Manchmal ist die beste Prävention aber auch einfach das gute alte Nachhauseschicken eines kranken Mitarbeiters. Wie sinnvoll Präven- tion ist, erklärt sich aus den Gründen für Langzeiterkrankungen: Muskel- und Ske- letterkrankungen wie Rückenleiden sowie psychische Störungen sind dem BKK-Re- port zufolge die häufigsten Ursachen. Diese beiden Krankheiten verursachen mehr als jeden zweiten Krankengeldtag – und sie lassen sich relativ gut mit Präventionskon- zepten verhindern. Vorsorge ist für die Mitarbeiter steuer- begünstigt Bieten Unternehmer ihren Mitarbeitern im Rahmen des betrieblichen Gesundheits- managements einen Präventionskurs an, ist das steuerbegünstigt: Sie können Gesundheitsfördermaßnahmen wie etwa Kurse als Personalkosten geltend machen und natürlich auch die Vorsteuer ziehen. Mit dem Steuerberater klären Unternehmer die Details. Und für den Mitarbeiter ist so eine Zuwendung bis zu einer Höhe von 500 Euro jährlich lohnsteuer- und abgabenfrei. Da ist sicher einiges an Yoga, Taijiquan, Rücken- oder Sehschule drin. Ideen finden Unternehmer beim Netzwerk für betriebli- che Gesundheitsförderung. Eine Möglich- keit für die Mitarbeiter findet sich in dem bunten Strauß an Möglichkeiten allemal. DAS QUARTAL 4.19 19 Themen im Fokus

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