DAS QUARTAL 4.2019

Betriebliches Gesundheits­ management lohnt sich immer Durch betriebliches Gesundheitsmanagement senken Konzerne die Fehlzeiten der Mitarbeiter. Mit dem richtigen Konzept schaffen das auch kleinere Firmen. Dies erfordert enge Kooperation mit den Krankenkassen – und Rücksprache mit Steuerberater sowie Anwalt. Text: Midia Nuri H eilen ist gut, Vorsorgen ist besser. Mit speziellen Angeboten ermuntern viele Krankenkassen darum Unternehmer, etwas für die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu tun. So kann der Chef bei zahlreichen Krankenkassen für dort Versicherte bei- spielsweise Unterstützung für Kurse oder Beratungsgespräche erhalten. Es gibt auch die Möglichkeit, etwamit einer zusätzlichen Brille etwas für die Gesundheit der Mitar- beiter zu tun. Oder Absprachen für eine gut organisierte betrieblicheWiedereingliederung nach einer krankheitsbedingten Auszeit zu treffen. Firmenchefs, die hierbei intensiv mit Krankenkassen zusammenarbeiten, tun nicht nur etwas für die physische oder psychische Gesundheit ihrer Beschäftigten. Sie stärkensoauchdie finanzielleGesundheit ihres Unternehmens. Denn betriebliches Ge- sundheitsmanagement hilft dabei, Kosten zu sparen und die Leistungskraft derMitarbeiter zu erhöhen. Unternehmer sollten klären, was sachgerecht sowie auch steuerlich und sozialrechtlich sinnvoll oder nötig ist. Gesundheitsmanagement? Fehlzeiten kosten mehr! Krankheitsbedingte Ausfälle ihrer Mitar- beiter kosten deutsche Unternehmen eine Stange Geld. 2017 zahlten die Firmenchefs schätzungsweise 53 Milliarden Euro an Lohnfortzahlung für kranke Mitarbeiter. Im Jahr 2006 waren es nur gut 25 Milliarden Euro. Natürlich spielt bei der Zunahme auch eine Rolle, dass es mehr Beschäftigte gibt und die Gehälter gestiegen sind. Wesentlich für diese Entwicklung ist allerdings der seit einigen Jahren steigende Krankenstand. Und gegen den lässt sich durch gutes be- triebliches Gesundheitsmanagement etwas tun. Das gilt nicht nur für Konzerne. Kleinere Firmen können davon ebenfalls profitieren. Und gerade solche Firmen hätten ein be- triebliches Gesundheitsmanagement oft auch besonders nötig. Denn bei ihnen ist die Zahl der Fehltage relativ hoch, wie der BKK- Gesundheitsreport feststellt. Konzernen mit ihren häufig ausgefeilten Programmen für Gesundheitsmanagement ist es dagegen gelungen, die Fehlzeiten zu reduzieren. Fehlzeiten mit betrieblichem Gesund- heitsmanagement senken Die gute Nachricht: Unternehmer können durch ein sinnvolles betriebliches Ge- sundheitsmanagement die Fehlzeiten ih- rer Mitarbeiter verkürzen. Prävention wirkt, das ist wissenschaftlich erwiesen. Die Zahlen sind deutlich: In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten lässt sich die Hälf- te der Fehltage auf Langzeiterkrankungen zurückführen. In größeren Betrieben ist die- ser Anteil aufgrund umfassender Angebo- te für Prävention und Wiedereingliederung um zehn Prozentpunkte niedriger. Die dort häufig sehr umfassenden Angebote mit verschiedensten Präventionsmaßnahmen lohnen sich also. Betriebliches Gesund- heitsmanagement dient damit nicht nur der Mitarbeiterwerbung und -bindung. In den Personalabteilungen hat sich längst he- rumgesprochen, dass sich Ausgaben selbst für üppige Präventionsangebote rechnen. Denn diese Kosten liegen immer noch un- ter denen der sonst durch Krankheit verur- sachten, unvermeidlichen Fehltage. Gesundheitsmanagement: Diese Pfichten haben Arbeitgeber Zumindest teilweise ist betriebliches Ge- sundheitsmanagement für Arbeitgeber jedoch nicht nur Eigennutz, gepaart mit sozialem Gemeinsinn, sondern gesetz- liche Pflicht. Einem langzeiterkrankten Mitarbeiter muss der Arbeitgeber nämlich Maßnahmen zur betrieblichen Eingliede- rung anbieten. Das Wichtigste zu diesem Thema hat die Techniker Krankenkasse übersichtlich zusammengestellt. Erkrankt jemand länger, müssen Unternehmer im Rahmen des betrieblichen Eingliede- rungsmanagements klären, wie sie ein für ihn gesundheitsfreundliches Arbeitsum- feld schaffen können. Kehrt der Beschäf- tigte nach längerer Erkrankung an seinen Arbeitsplatz zurück, geht dies im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung auch schrittweise. Zu weiteren flankieren- den Maßnahmen können Veränderungen an Abläufen oder im Arbeitsplatzumfeld gehören, etwa nach einem Bandscheiben- vorfall. Oder der Betroffene erhält neue Auf- gaben. Praktische Handreichungen für die Eingliederung erkrankter Mitarbeiter finden Unternehmer bei den Integrationsämtern. DAS QUARTAL 4.19 18 Themen im Fokus

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