DAS QUARTAL 1.2019

dem Finanzamt die reale Jahresrendite nach Inflation total egal ist, wird es mit der Zeit auch in wirtschaftlich weniger explo- siven Standorten wie Würzburg, Nürnberg oder Leipzig steuerlich teuer. Der Wertzu- wachs erhöht dann die stillen Reserven des Unternehmens – mit etwas Pech oder je nach Sichtweise auch Glück um einige Zigtausend Euro. Mit dem Steuerberater verschiedene Sze­ narien durchgehen Unternehmer mit Arbeitszimmer im Eigen- heim sollten deshalb mit demSteuerberater verschiedene Szenarien durchspielen bezie- hungsweise um sinnvolle Gestaltungstipps bitten – und spätestens vor dem Verkauf des Eigenheims oder der Betriebsaufgabe mögliche Auswege aus der Steuerfalle su- chen. Mit etwas Vorlauf lässt sich selbst bei ungünstiger Gestaltung steuerlich oft noch etwas retten. So lässt sich die Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen aufhe- ben, indemUnternehmer ihr Arbeitszimmer gezielt privat mit nutzen. Private Mitnutzung schließt den Betriebsausgabenansatz als Arbeitszimmer aus, urteilte der Bundesfi- nanzhof vor ein paar Jahren. Unternehmer sollten ihren Steuerberater fragen – der Ver- lust des Steuervorteils könnte sich mit Blick auf die Versteuerung eines hohen Wertzu- wachses lohnen. Vielleicht ist es sinnvoller, kein Arbeits­ zimmer anzusetzen Ist nur ein Ehegatte Eigentümer der priva- ten Räume, sollte der Verweis auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs helfen. Im Fall eines Ehepaares, das je 50 Prozent des Eigen- heims besaß, legten die obersten Finanz- richter fest, dass die Entnahme betrieblich genutzter Räume den Gewinn des „Unter- nehmerehegatten“ nur entsprechend sei- nem Miteigentumsanteil erhöht – also um bis zu 50 Prozent der Wertsteigerung. Den Miteigentumsanteil des Ehegatten wertete der BFH nicht als Betriebsvermögen. Das gilt selbst dann, wenn der Selbstständige zuvor sämtliche Aufwendungen als Be- triebsausgaben angesetzt hatte, so die Richter. Ganz generell hilft steuerlich eben immer: gute Planung. Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg DAS QUARTAL 1.19 25 THEMEN IM FOKUS 90% HKS 67 N _ grün Das geordnete & kontrollierte Warenausgabesystem für ein intelligentes C-Teile Management. Maßgeschneidert für Sie ! ® LÜNOMAT Eine Marke der Lünemann GmbH & Co. KG Tel.: 0551 493 0 | info@luenomat.com ® ® TEURES C-TEILE MANAGEMENT ?

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