DAS QUARTAL 1.2019

Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg Nachfolgersuche oder Unternehmens­ verkauf? Wer weiß oder vermutet, dass in der Familie niemand für die Nachfolge infrage kommt, sollte frühzeitig andere Kandidaten suchen – in und außerhalb des Unternehmens. Die Hochschule für Wirtschaft und Recht hat die Seite „Nachfolge in Deutschland“ ins Netz gestellt, auf der sich neben diversen Informationen auch ein „nachfolg-o-mat“ findet. Er gibt eine erste Orientierung bei der Entscheidungsfindung. Fast jeder zweite Mittelständler zieht für die Nachfolge laut KfW, der Förderbank des Bundes, externe Kandidaten in Erwägung. Online-Plattfor- men können bei der Suche nach einem möglichen Nachfolger helfen. Bewertung ist bei der Nachfolge nicht ohne Bei der Nachfolge kann es dann darum ge- hen, dass der Unternehmer die Geschäfts- führung abtritt, aber Gesellschafter oder auch Aufsichtsrat bleibt. Das bringt diverse Schwierigkeiten mit sich – unabhängig da- von, ob der Geschäftsführer zur Familie ge- hört oder nicht. Oder Unternehmer können gerade auch bei externen Kandidaten den Verkauf des Betriebs in Erwägung ziehen. Der Steuerberater hilft bei der Bewertung des Unternehmens. Hilfreich ist beim ge- planten oder auch nur erwogenen Verkauf aber durchaus auch, den eigenen Betrieb möglichst frühzeitig rein durch die Brille des Käufers zu betrachten, also die Marktlage für Unternehmensverkäufe und die übli- chen Berechnungsmethoden einzubezie- hen. Fällt die Bewertung des Unternehmens überraschend schlecht aus – oft weichen mit dieser Methode errechnete Preise stark vommit der Buchwertmethode ermittelten Ergebnis ab –, können Unternehmer zeitig über mögliche Maßnahmen zur Wertstei- gerung nachdenken. Die würden helfen, den Verkaufspreis zu verbessern. Das Abwägen und betriebswirtschaftliche sowie steuerli- che Durchrechnen sollte der Unternehmer gemeinsam mit dem Steuerberater. Dann könnte der Management-Buy-out (MBO) eine Alternative für die Nachfolge sein. Im Mittelstand liegen MBOs zunehmend im Trend – mit einem Rekordhoch im ver- gangenen Jahr. Weicher Übergang – die Nachfolge in Teilzeit Organisatorisch kann sich je nach Bran- che und Situation des Nachfolgers oder der Nachfolgerin ein weicher Übergang für Nachfolge oder Verkauf anbieten. Bei Ärz- ten und Zahnärzten ist etwa beliebt, dass sich Praxisinhaber vor dem Ruhestand den Nachfolger in Teilzeit in die Praxis ho- len. Vorteil für den bisherigen Inhaber der Praxis ist neben der zeitlichen Entlastung vor allem, dass sich so auch in den Jahren vor dem Ruhestand noch größere Investi- tionen etwa in moderne Behandlungsein- heiten oder Geräte lohnen und an Risiko verlieren. Das ist auch ein Argument dafür, dieser Lösung den Vorzug gegenüber den derzeit zunehmenden Verkäufen an Klinik- konzerne oder Finanzinvestoren zu geben. Für Nachfolger ist der gleitende Einstieg wiederum eine gute Möglichkeit, das eige- ne Unternehmen mit der Familiengründung zu verbinden – unabhängig davon, ob das nun Tochter oder Sohn oder ein anderer Nachfolger frisch von der Uni ist. Auch hier sollten Praxisinhaber die mögliche Lösung und die steuerliche und vertragliche Gestal- tung der Nachfolgeregelung eng mit Steu- erberater und Anwalt ausarbeiten. DAS QUARTAL 1.19 16 Themen im Fokus

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