DAS QUARTAL 1.2019

DAS QUARTAL 1.19 10 Themen im Fokus Die Qual der Wahl für mehr Mitarbeiter­ motivation Zahlreiche gesetzlich mögliche Extras zum Gehalt sind für den Mitarbeiter lohn- steuer- und sozialabgabenfrei. Auch das Unternehmen zahlt für das Extra keine Arbeitgeberanteile an die Sozialversiche- rungsträger. Das gleiche Nettoergebnis für den Mitarbeiter kostet Unternehmer also weniger Geld. Als Klassiker unter den Sachbezügen gilt das Firmenfahrzeug. Es ist hierzulande sehr beliebt. Ebenfalls gut geeignet und beliebt sind als Gehaltsextra auch Smartphone, Tablet oder iPod. Hilfe bei der Mobilität treibt die Mitarbei­ termotivation an Nicht zu vergessen Tankgutscheine. Die stehen bei den immer wieder langzeit- hohen Benzinpreisen ebenfalls hoch im Kurs. Auch für sie gilt – wie für zahlreiche andere Sachbezüge – als steuer- und ab- gabenfreie Obergrenze die Freigrenze von 44 Euro monatlich. Unternehmer schließen ein Nachzahlungsrisiko aus, wenn auf dem Gutschein steht „Treibstoff imWert von bis zu 44 Euro“. So brauchen sie auch keine Treibstoffpreise zu beobachten und zu dokumentieren. Auch den Pendlern hilft Mitarbeiter- motivation auf ihrem Weg Auch den Pendlern können Unternehmer Zuschüsse zur An- und Abfahrt sowie auch zur Verpflegung gewähren – und das seit Beginn 2019 an steuerfrei. Das gilt für den Zuschuss oder die Übernahme von Kosten für • die Nutzung öffentlicher Verkehrsmit- tel im Linienverkehr – zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, – zu einem weiträumigen Tätigkeits- gebiet (etwa Forstgebiet) oder – zu einem vom Arbeitgeber dauer- haft festgelegten Sammelpunkt (etwa Busdepot oder Fährhafen), • ein Jobticket • sowie auch für private Fahrten im öf- fentlichen Personennahverkehr. Seit Jahresbeginn 2019 fallen diese geld- werten Vorteile nicht mehr unter die mo- natliche Freigrenze von 44 Euro – werden dafür aber auf die Entfernungspauschale angerechnet. Für Monteure oder Außendienstler noch interessant: Der Sachbezugswert für Un- terkunft/Miete beträgt seit dem 1. Januar 2019 neu 231 Euro pro Monat. Das ent- spricht 7,70 Euro pro Tag, den der Arbeit- geber steuerlich als geldwerten Vorteil für einen Zuschuss ansetzen muss. Kinder gut versorgt – Spaß mit der Mitarbeitermotivation Tragen Unternehmer für ihre Mitarbeiter die Beiträge für eine Kindertagesstätte sowie auch für Krippenbetreuung oder eine Ta- gesmutter, fallen auf diesen Betrag keine Steuern und Sozialabgaben an – wie sonst auch natürlich nur, sofern sie die Summe zusätzlich zum Lohn oder Gehalt bezahlen. Worauf Unternehmer dabei achten müssen und welche Betreuungskosten das Finanz- amt hierbei akzeptiert, weiß der Steuerbe- rater. Auch für schulpflichtige Kinder bis 14 Jahre lohnt es sich, ihn mal anzuspre- chen. Auch für deren Betreuung kann der Arbeitgeber Kosten bis 600 Euro jährlich steuerfrei übernehmen, etwa für einen Ba- bysitter bei ferienbedingten Engpässen. Hilfe gegen Zipperlein steigert die Mitarbeitermotivation Unternehmer können ihren Mitarbeitern bis zu 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter lohn- steuer- und abgabenfrei für Gesundheits- ausgaben auf Lohn oder Gehalt obendrauf geben – etwa als Zuschuss zu einer neuen Brille, den Kurs für Rücken- oder Sehschule, einen Nichtraucherkurs oder sonstige nach §§ 20 und 20a des Fünften Buchs Sozialge- setzbuch (SGB V) als Präventionskurse aner- kannte Angebote, wie etwa auch Qigong oder Yoga. Achtung: Für Kurkosten gilt die Steuer- begünstigung nicht – dieser Zuschuss wäre steuer- und abgabenpflichtig. Unternehmer sollten wegen der diversen Ausnahme- und Sonderregelungen ihre mit den Mitarbeitern getroffenen Vereinbarungen noch mal mit dem Steuerberater durchsprechen. Unterstützung im Notfall hilft auch der Mitarbeitermotivation Gut zu wissen: Unternehmer dürfen Ihren Mitarbeitern bis zu 600 Euro im Kalen- derjahr steuer- und sozialabgabenfrei als Unterstützung im Notfall zahlen. Voraus- setzung für diese steuer- und abgaben- freie Unterstützung ist, dass es dafür eine konkrete Rechtfertigung gibt, wie etwa ein Krankheits-, Unglücks- oder Todesfall in der Familie, wenn der Mitarbeiter Opfer eines Vermögensverlustes etwa aufgrund von Diebstahl, Feuer oder Unwetter ge- worden ist, aufgrund einer Bürgschaft in Anspruch genommen wurde oder durch Probleme naher Angehöriger wirtschaftlich belastet ist. Hiernach sollten Unternehmer im Fall der Fälle ihren Steuerberater fragen. Erholungsbeihilfen geben Raum für Mit­ arbeitermotivation Ebenfalls wissenswert in diesem Zusam- menhang: Erholungsbeihilfen sind lohnsteu- erpflichtig, aber sozialversicherungsfrei. Das Übersicht: Auswahl lohnsteuer- und sozialabgabenfreier Sachzuwendungen Zuwendung Voraussetzung Arbeitskleidung Es muss sich um typische Berufsbeklei- dung handeln, wie z. B. Uniform, Kittel etc. Aufmerksamkeiten aus persönlichem Anlass Der Wert darf pro Mitarbeiter 60 € nicht übersteigen und es dürfen keine Geldleis- tungen sein. Auslagenersatz --- Darlehen des Arbeitsgebers an Mitarbeiter marktübliche Verzinsung Fortbildungsveranstaltungen betriebliche Fortbildung Getränke, die Mitarbeiter bei der Arbeit kostenfrei erhalten --- Kindergartenplatz im Betriebskindergarten oder Zuschuss zu den Kosten Eine finanzielle Zuwendung wird zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt, das Kind darf noch nicht schulpflichtig sein. betrieblicher PC in der Wohnung des Mitar- beiters auch zur Privatnutzung --- Personalrabatt Der Wert des Vorteils beträgt pro Mitarbei- ter und Jahr nicht mehr als 1.080 €. Quelle: Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV

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