DAS QUARTAL 1.2019

DAS QUARTAL 1.19 9 Themen im Fokus D er Jahreswechsel ist für viele die richtige Zeit für eine Bilanz. Das gilt nicht nur für Unternehmerundnichtbloßsteuerlich.Auchdie Mitarbeiterdenkendarübernach,wiezufrieden siemit ihrer Arbeit sind–und demgezahlten Entgelt.Unternehmer,diezumJahresendekeine Gelegenheitmehr für einMitarbeitergespräch hatten, sitzen in diesen Wochen vielleicht vermehrtMitarbeiterngegenüber, umeineaus derenSicht längst fälligeGehaltserhöhung zu besprechen. Das Problem: Die Belastungmit Steuern undSozialabgaben frisst einiges von der Erhöhungauf. Interessant sinddeshalb für beide Seiten steuer- und sozialabgabenfreie Gehaltsbestandteile – Naturalien also, so- genannte Sachbezüge. Was Unternehmer ihren Mitarbeitern steuer- und abgabenfrei dazutun, müssen sie aber zusätzlich zum Gehalt und zu anderen vereinbarten Leistun- gen zahlen. So dürfen Arbeitgeber beispiels- weise nicht statt des vereinbarten Urlaubs- gelds Einkaufsgutscheine ausgeben. Trotz- dem lohnen sich Gehaltsextras für beide: Die Chance auf mehr Mitarbeitermotivation ist hoch – und mit einem Sachbezug günstiger erkauft als mit einer Gehaltserhöhung. Geld ist bei der Mitarbeitermotivation die halbe Miete Die gute Nachricht vor allem für die Inha- ber kleinerer Unternehmen gleich zuerst: Es kommt offenbar gar nicht so entscheidend darauf an, den Mitarbeitern mehr zahlen zu können als die Konkurrenz. Für die Mitarbei- termotivation kann es sogar kontraproduktiv sein, wenn Angestellte quasi mit goldenen Handschellen ans Unternehmen gebunden sind. Wermehr zahlt als in der Branche üblich, bei dembleiben unzufriedeneMitarbeiter wo- möglich nur, weil sie sich bei den Alternativen auf demArbeitsmarkt finanziell einschränken müssten. Das ergab eine Studie der US-Per- sonalberatungAonHewitt. Für dieMitarbeiter- zufriedenheit zählt vor allem, dass es bei der Arbeit noch etwas zu lernen und zu entwickeln gibt, dass im Unternehmen Klarheit herrscht, wohin es konkret gehen soll und was dafür vom Mitarbeiter verlangt wird. Die Tätigkeit sollte Mitarbeitern einen Sinn vermitteln, und auch eine gewisse Work-Life-Balance gehört für ein gesundes Paket Mitarbeitermotivation dazu, stellt die Zeitschrift impulse fest. Benefits für mehr Mitarbeitermotivation Geld ist also nicht alles, hat aber auch für die Mitarbeitermotivation seinen Wert. Lohn und Gehalt müssen auskömmlich sein. Gewisse Extras sind da durchaus gern gesehen bei Jobsuchenden, das ergab eine Umfrage des Arbeitgebersuchportals kununu. Aus Sicht der anonym befragten Jobsuchenden hatten Benefits wie flexible Arbeitszeiten mit 51 Prozent den größten Reiz, gefolgt von der Möglichkeit, auch im Home-Office tätig zu sein (33 Prozent) sowie der Möglichkeit, den Hund mit ins Büro nehmen zu dürfen (26 Prozent). Auch Sachbezüge stehen der Umfrage zufolge hoch im Kurs. Im Gespräch mit ihren Mit- arbeitern sollten sich Unternehmer die di- versen Möglichkeiten also ruhig mal genau anschauen. Die sind höchst vielfältig und bieten für so ziemlich jeden Bedarf und jede Vorliebe etwas. Mehr netto, mehr Mitarbeiterzufrieden­ heit: eine leichte Übung Zunächst muss Unternehmern klar sein, was kein Extra ist, sondern als reguläres Ar- beitsentgelt gilt – und damit zusätzlich ge- währt steuer- und abgabenpflichtig wäre: nämlich alle Einnahmen des Mitarbeiters aus der Beschäftigung. Wie Arbeitgeber die Vergütung bezeichnen – ob als Entgelt, Lohn, Prämie, Bonus oder auch Gratifika- tion – ist dabei völlig unerheblich. Auf all diese letztlich finanziellen Leistungen muss der Arbeitgeber für den Mitarbeiter Steuern sowie Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeits- losen- und Unfallversicherungsbeiträge ab- führen. Ebenso wenig ist für den Fiskus die Frage interessant, ob der Unternehmer den Lohn bar auszahlt oder überweist. Die So- zialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) regelt die Details. Kompliziert bleibt es trotz zunehmender Vereinheitlichung und diver- ser Vereinfachungen. So müssen Unter- nehmer zum Beispiel eigentlich steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit in der Unfallversicherung in jedem Fall als beitragspflichtiges Arbeits- entgelt berücksichtigen. Es gibt einiges zu besprechen mit dem Steuerberater. Extras bedeuten für Mitarbeitermotivation mehr als Geld allein Das Problem beimWunsch nach mehr Ge- halt auf dem Mitarbeiterkonto: Ein simples Plus beim Bruttogehalt oder Lohn bringt Mitarbeitern oft deutlich weniger ein als erhofft. Nicht selten ist die Enttäuschung nach der ersten neuen Lohnabrechnung groß – und die Mitarbeitermotivation am Boden. Lohnsteuer und Sozialversiche- rungsbeiträge fressen gerade für etwas besser verdienende Mitarbeiter rasch mehr als die Hälfte vom Bruttolohnzuwachs auf. Sachzuwendungen zählen voll für die Mit­ arbeitermotivation Der Kniff bei den steuer- und abgabenfreien Sachzuwendungen zum Gehalt ist der: Bis zur jeweiligen Freigrenze wertet der Ge- setzgeber sie quasi als Geschenk an den Mitarbeiter – und legt noch Steuer- und Abgabenfreiheit obendrauf. Der Fiskus macht dabei einen Unterschied zwischen sogenannten Sachbezügen und Aufmerk- samkeiten aus besonderem Anlass. • Sachbezüge sind Zuwendungen ohne besonderen Anlass. Steuer- und sozial- versicherungsfrei bleiben sie, wenn sie monatlich die jeweilige Freigrenze – und vereinzelt auch den Freibetrag – nicht überschreiten. Auch Gutscheine sind möglich. Was Unternehmer ihren Mit- arbeitern gewähren können, hängt allein von deren Bedarf und auch Vorliebe ab. • Aufmerksamkeiten kann der Arbeitge- ber seinen Mitarbeitern aus besonde- rem Anlass gewähren, wie etwa zum Geburtstag, zur Hochzeit oder auch zur Geburt eines Kindes. Solche Auf- merksamkeiten bleiben bis zu 60 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Fällt das Geschenk üppiger aus, kann der Arbeitgeber auch eine pauschale Lohnsteuer für den Mitarbeiter über- nehmen. Damit ist die Abgabepflicht des Arbeitnehmers abgegolten. Hierzu weiß der Steuerberater Genaueres. Vorsicht Freigrenze – nur bis hierhin reicht die Steuerfreiheit Mit Blick auf die bei den Sachzuwendungen geltenden Freigrenzen müssen Unterneh- mer aufpassen. Übersteigt der Sachbezug den jeweils geltenden Wert, wird gleich der gesamte Betrag steuer- und abgaben- pflichtig. Der gesamte Vorteil wäre damit futsch. Für die meisten Sachbezüge liegt die Freigrenze bei 44 Euro monatlich. Beim Freibetrag ist es dagegen nicht ganz so schlimm, wenn die Summe etwas höher ausfällt – dann würde nur der Mehrbe- trag steuerpflichtig. Das gilt seit Kurzem beispielsweise für Mobilitätskosten wie etwa ein Jobticket und bei Betriebsfeiern für die Ausgaben pro Mitarbeiter – bis 110 Euro sind hier seit einiger Zeit über einen Freibetrag statt der vorherigen Freigrenze steuerfrei. Der Steuerberater verhilft hier zum Durchblick.Lohnsteuer und Sozialversicherungs- beiträge fressen gerade für etwas besser verdienende Mitarbeiter rasch mehr als die Hälfte vom Bruttolohnzuwachs auf.

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