Seite 45 - AUSGABE_27___QUARTAL_1_2012

Basic HTML-Version

DAS QUARTAL 1.12
45
HSP Praxishinweise
Sperrwirkung hätte keine strafbefreiende Wirkung mehr. Sprechen
Sie also mit uns, bevor Sie diesen Schritt unternehmen.
Rechtsmittel gegen den Kontenabruf.
Gegen den von der Finanzver-
waltung beabsichtigten Kontoabruf steht Ihnen kein unmittelbares
Einspruchsrecht zu. Hält sich die Finanzverwaltung hinsichtlich der
Informationspflicht an die Vorgaben des Bundesfinanzministeriums
und teilt sie Ihnen mit, dass Ihre Kontenstammdaten abgerufen wer-
den, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch Sie nicht zum Ziel führt,
ist dieser Hinweis kein sog. Verwaltungsakt, für den Sie Einspruch
einlegen oder eine Anfechtungsklage vor dem Finanzgericht anstre-
ben könnten. Wir können gegen einen beabsichtigten Kontoabruf -
sofern Sie wie erwähnt davon unterrichtet werden - auf Ihren Wunsch
eine allgemeine Leistungsklage in Form einer vorbeugenden Unter-
lassungsklage vor dem für Sie zuständigen Finanzgericht erheben.
Einen vorläufigen finanzgerichtlichen Rechtsschutz erreichen wir für
Sie durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Ein
solcher gerichtlicher Antrag bewirkt, dass die Finanzbehörde bis zur
Entscheidung in der Hauptsache an der Durchführung des beabsich-
tigten Kontenabrufs gehindert wird. Ein solcher Antrag setzt ein
Rechtsschutzbedürfnis voraus. Ein solches können Sie bzw. kann ich/
können wir aus der Verletzung des Grundrechts auf informationelle
Selbstbestimmung herleiten. Dass die Datenabrufe in das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung eingreifen, bestätigt die ständige
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Sprechen Sie bei einem drohenden, aber auch nach einem erfolgten
Kontoabruf, von dem Sie erfahren haben, sofort mit uns. Wir erarbei-
ten für Sie Ihre optimale Handlungs- und Verteidigungsstrategie.
[Optional: Auch nach einer eventuellen Eröffnung eines Steuerstraf-
verfahrens stehen wir Ihnen zur Verfügung].
Nachfolgende Checkliste soll Ihnen als roter Faden für ein gemein-
sames Gespräch mit uns dienen. Die Checkliste ersetzt nicht die indivi-
duelle Beratung. In einem Gespräch sollten wir die Details besprechen.
Quelle: Haufe-Index 1813148
Kontoermittlung
• Alle inländischen Konten auf eigenen Namen
Alle inländischen Konten, über die Kontovollmacht besteht
• Alle Wertpapierdepots, die einem inländischen Verrechnungskonto
angeschlossen sind
• Welche Konten wurden innerhalb der letzten 5 bzw. 10 Jahre
errichtet/geschlossen?
• Konten, die dem Finanzamt bisher nicht mitgeteilt wurden
• Aus Erbschaften/Schenkungen erworbene Konten
Kontoabruf
• Wurde ein Kontoabruf angekündigt? Wenn ja, wie?
• Wann wurde der Kontoabruf vermutlich durchgeführt?
• Welches Kreditinstitut wurde vermutlich abgefragt?
• Welche Konten waren vermutlich betroffen?
• Wie erfolgte die Ermessensausübung des Finanzbeamten?
• Anknüpfungspunkte für den Kontoabruf
• Ausübung des Veranlagungswahlrechts für Einkünfte aus Kapitalvermögen?
• Außergewöhnliche Belastungen
• Empfang von Sozialhilfeleistungen
• Zahlung/Empfang von Unterhaltsleistungen
Selbstanzeige und Straffreiheit
• Wurde bereits die Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens angezeigt?
• Wurde eine Betriebsprüfung angekündigt (durch Übersendung einer
Prüfungsanordnung)?
• Ist ein Betriebsprüfer/Amtsträger erschienen?
• Weiß die Finanzverwaltung von verborgenen Konten bzw. muss
mit einer Tatentdeckung gerechnet werden?
• Depotauszüge/Wertpapierabrechnungen usw. für die Ermittlung
der steuerpflichtigen Einkünfte suchen und sammeln
Checkliste
Automatisierter Kontenabruf