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DAS QUARTAL 1.12
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HSP PRAXISHINWEISE
Umwandlung privater Kapitalerträge in nicht abgeltungsteuer-
pflichtige betriebliche Kapitaleinkünfte.
Werden abgeltungsteuer-
pflichtige Kapitaleinkünfte innerhalb einer gewerblich geprägten
Personengesellschaft vereinnahmt, ergeben sich zur Abgel­tungs­
besteuerung folgende Vorteile: Dividenden und Kursgewinne aus Ak-
tien (Unternehmensbeteiligungen) müssen nur zu 60 % versteuert
werden (zum Tarifsteuersatz) und 60 % aller im Zusammenhang mit
den Kapitaleinkünften anfallenden Aufwendungen (Werbungskosten)
können vom Gewinn steuermindernd abgezogen werden. Außerdem
können sämtliche Verluste mit anderen Einkunftsarten verrechnet
werden, die allgemeinen Restriktionen bei der Aktien-Verlustverrech-
nung gelten nicht. Besitzen Sie umfangreiches Aktienvermögen, spre-
chen Sie uns unbedingt an.
Sie sehen, es gibt noch viele Gestaltungsmöglichkeiten zur steu-
erlichen Optimierung Ihrer Kapitalerträge. Bleiben Sie bei Ihren Ka-
pitaleinkünften auch nach Einführung der Abgeltungsteuer nicht pas-
siv. Wir empfehlen Ihnen, den Steuerabzug Ihrer Bank nicht einfach
hinzunehmen. Nachfolgende Checkliste soll Ihnen als roter Faden für
einen Portfolio- und Vermögenscheck gemeinsam mit uns dienen.
Die Checkliste ersetzt nicht die individuelle Beratung. In einem
Gespräch sollten wir die Details besprechen.
Quelle: Haufe-Index 1813152
Zertifikate.
In einem Überraschungsakt hat die Bundesregierung im
Vorfeld der Einführung der Abgeltungsteuer eine Strafsteuer auf Zer-
tifikate beschlossen. Für Sie bedeutet das konkret: Zertifikate, die Sie
seit dem 14.3.2007 erworben haben, können Sie heute nur noch unter
Abzug der 25%igen Abgeltungsteuer verkaufen. Im Gegenzug können
Sie aber auch Verluste aus der Veräußerung den Gewinnen gegen-
rechnen. Wir checken Ihr Depot. Enthält dieses Zertifikate, von denen
keine signifikanten Kurssteigerungen mehr zu erwarten sind, kann
es sich lohnen, diese unter Verlustverrechnung zu veräußern. Wir
sagen Ihnen, in welchem Umfang dies möglich ist und welche steu-
erlichen Vorteile damit verbunden sind.
Termingeschäfte.
Wenn Sie Verluste durch Verfall von Termingeschäf-
ten erlitten haben oder wenn Sie als Stillhalter einen Barausgleich
leisten mussten, sollten Sie uns kontaktieren. Die Argumentation der
Finanzverwaltung in dem BMF-Schreiben v. 16.11.2010, dass bei Ver-
fall keine Verkäufe stattgefunden hätten und daher Verluste steuerlich
unbeachtlich sein sollen, hält nämlich nicht. Unter Bezugnahme auf
offene Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (IX R 50/09 und IX B 154/10)
erklären wir solche Verluste für Sie in jedem Fall im Rahmen der
Steuerveranlagung. Eine solche muss abgegeben werden, denn Ihr
Kreditinstitut hat diese Verluste nicht in den Verlustverrechnungstopf
„Sonstige“ eingestellt.
Werbungskostenabzug.
Als weitere Konsequenz der neuen Abgel-
tungsteuer werden Werbungskosten in Verbindung mit Geldanlagen
generell nicht mehr berücksichtigt. Sie gelten mit dem Sparerpausch-
betrag als abgegolten. Der Sparerpauschbetrag beträgt 801 EUR bzw.
1.602 EUR bei Zusammenveranlagung. Wir empfehlen Ihnen jedoch,
alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Ihrer Kapitalanlage zu
dokumentieren und uns mitzuteilen. Ggf. machen wir für Sie die Wer-
bungskosten unter Berufung auf diverse vor Finanzgerichten anhän-
gige Verfahren geltend und beantragen gleichzeitig Aus­setzung der
Vollziehung. Bei den Finanzgerichten Köln und Münster sind weitere
Verfahren zur Frage der Abzugsfähigkeit von Werbungskosten anhän-
gig. Gerne informieren wir Sie über den aktuellen Stand.
Anrechnung und Rückerstattung gezahlter ausländischer Quellen-
steuern.
Gezahlte bzw. von Ihren Erträgen einbehaltene ausländische
Quellensteuern muss die Depotbank bei der Abgeltungsteuer zwar
berücksichtigen, ohne Initiative Ihrerseits geht es aber auch hier nicht.
Das automatische Verrechnungssystem berücksichtigt nur solche
Quellensteuern, die nicht höher waren als die „anrechenbare“ nach
dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen. Konnte aber die an-
rechenbare ausländische Quellensteuer nicht vollständig auf die Ka-
pitalertragsteuer angerechnet werden, weil die tatsächlich geschul-
dete Abgeltungsteuer niedriger war, können Sie zu viel bezahlte
Quellensteuern nur über die Einkommensteuerveranlagung zurück-
holen. Und dies gilt auch nur dann, wenn weitere positive Kapitaler-
träge vorhanden sind.
Unser Service für Sie:
Wir prüfen die Anrechnung gezahlter auslän-
discher Quellensteuern und führen für Sie ggf. auch das Rückerstat-
tungsverfahren für die gezahlten, nicht anrechenbaren Quellen­-
steuern durch.
• Anwendung der Abgeltungsteuer prüfen
- Wertpapierdepot ist im Betriebsvermögen?
- Wertpapierdepot ist im Privatvermögen?
• Besteht eine Aktienbeteiligung von mindestens 1 %
am Gesellschaftskapital (wesentliche Beteiligung)?
- Bei überwiegendem Aktienanteil: Gründung einer gewerblich
geprägten thesaurierenden Personengesellschaft prüfen
• Eckpunkte für Ihren Depotcheck
- Anteil der Aktienanlage im Gesamtdepot ermitteln.
Sind „dividendenstarke“ Aktientitel enthalten?
- Anschaffungszeitpunkte für die Aktien ermitteln,
Aktien vor 2009 angeschafft?
- Wenn ja, liegen diese in einem separaten Zweitdepot?
- Anteil der festverzinslichen Wertpapiere sowie deren Zinstermine ermitteln
- Ggf. Umschichtung auf abgezinste Anleihen vornehmen
- Zertifikate nach Kaufdatum sortieren (Stichtag: 14.3.2007)
- Sind Termingeschäfte verfallen?
- Verluste berechnen und für Steuererklärung ermitteln
- Werbungskosten
- Alle Aufwendungen aufzeichnen und in Steuererklärung geltend machen
- Einspruch einlegen (FG-Rechtsprechung)
• Antragsveranlagung und Günstigerprüfung
- Persönlichen Steuersatz nach dem zu versteuernden Einkommen
mit/ohne Kapitalerträge(n) ermitteln
- Liegt persönlicher Steuersatz ex. Kapitaleinkünfte über 25 % – Abgeltung-
steuer – andernfalls Antragsveranlagung
Checkliste
Abgeltungsteuer: Optimieren Sie Ihre Wertpapieranlage
Mit Einführung der Abgeltungsteuer wurde jedem Steuerpflichtigen das
Recht eingeräumt, eine Besteuerung nach der tariflichen Einkommen-
steuer zu beantragen. Letzteres macht naturgemäß nur Sinn, wenn Sie
dadurch Steuern sparen.