DER MONAT 02.2019

HSP NEWS Schätzungsbefugnis bei fehlenden Programmierprotokollen eines bargeldintensiven Betriebs mit modernem PC-Kassensystem Die einzelne Aufzeichnung eines jeden Ba- rumsatzes kann nach der Rechtsprechung des Bundesfnanzhofs unzumutbar sein. Wird jedoch ein modernes PC-Kassensys- tem eingesetzt, das sämtliche Kassenvor- gänge einzeln und detailliert aufzeichnet, ist eine Berufung auf die Unzumutbarkeit der Aufzeichnungsverpflichtung nicht (mehr) möglich. Fehlen Programmierprotokolle für ein solches elektronisches Kassensystem, berechtigt dies zu einer Hinzuschätzung von Umsätzen, wenn eine Manipulation der Kassen nicht ausgeschlossen werden kann. Ein weiteres Indiz für eine nicht ord- nungsgemäße Kassenführung ist z. B. die Existenz diverser Überwachungsvideos in den Betriebsräumen des Unternehmens, wonach Mitarbeiter zahlreiche Bezahlvor- gänge nicht im Kassensystem erfasst hat- ten. Unter diesen Voraussetzungen besteht ausreichend Anlass, die sachliche Richtig- keit der Buchführung zu beanstanden. Eine Hinzuschätzung von Umsatz und Gewinn auf der Grundlage einer Nachkalkulation ist insoweit zulässig. (Quelle: Beschluss des Finanzgerichts Hamburg) Verfahrensrecht DER MONAT 2.19 4 Quelle für den Inhalt von DER MONAT 2.19: Blitzlicht 02/2019. Herausgeber: DATEV eG, 90329 Nürnberg Trompetenspiel im Reihenhaus in Maßen erlaubt Wenn Nachbarn über das Musizieren in ei- nem Reihenhaus streiten, dürfen Gerichte daran keine zu strengen Maßstäbe anle- gen. Hausmusik ist in gewissen Grenzen als übliche Freizeitbeschäftigung erlaubt, sofern im Einzelfall der Nachbar durch die Geräuschkulisse nicht unverhältnismäßig stark beeinträchtigt wird. Dies hat der Bun- desgerichtshof entschieden. Nach Ansicht des Gerichts gehört das häusliche Musizieren einschließlich des da- zugehörigen Übens zu den sozialadäquaten und üblichen Formen der Freizeitbeschäfti- gung und ist aus der Sicht eines verständigen Menschen in gewissen Grenzen hinzuneh- men. Auf der anderen Seite sind auch die In- teressen der Nachbarn an Ruhe und Erholung zu berücksichtigen. Deshalb ist im Einzelfall zu entscheiden, was noch angemessen und wann die Grenze des Zumutbaren überschrit- ten ist. Als grober Richtwert kann davon aus- gegangen werden, dass zwei bis drei Stunden an Werktagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen, jeweils unter Einhal- tung üblicher Ruhezeiten, gerechtfertigt sind. Sonstiges Mieter kann Zustimmungs- erklärung zur Mieterhöhung nicht widerrufen Mieter können eine einmal erteilte Zustim- mung zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nicht widerrufen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das fernabsatzrechtliche Widerrufs- recht soll Verbraucher vor Fehlentschei- dungen schützen. Dies gilt vor allem bei Haustürsituationen oder im Online- handel. Bei einem Mieterhöhungsver- langen des Vermieters gibt es aber kein Informationsdefizit und keinen zeitlichen Druck des Mieters. Der Mieter hat für seine Überlegungen eine Frist von zwei Mona- ten. Zudem muss eine Mieterhöhung vom Vermieter genau begründet werden. Des- halb ist das Widerrufsrecht in diesem Fall nicht anwendbar. Geklagt hatte ein Mieter, der zuerst einer Mieterhöhung zugestimmt hatte, jedoch kurz darauf den Widerruf der Zustimmung erklärte, die erhöhte Miete lediglich unter Vorbehalt zahlte und die Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete begehrte. Wohneigentümer/Mieter/Vermieter Herausgeber HSP GRUPPE Servicegesellschaft mbH & Co. KG Gehägestr. 20 Q, 30655 Hannover Tel.: 0511 / 399 64 - 0 Fax: 0511 / 399 64 - 25 Anregungen, Kritik und Leserbriefe senden Sie bitte bevorzugt an: redaktion@hsp-gruppe.de Wir behalten uns vor, Leserbriefe/eMails – mit voll- ständigem Namen, Anschrift und eMail-Adresse – auch gekürzt, zu veröffentlichen (bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind). Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen wir keine Haftung. Inhaltlich verantwortlich HSP GRUPPE Servicegesellschaft mbH & Co. KG DESIGN Brigade Eins Markenmanufaktur, Hannover www.brigade-eins.de LAYOUT SD Medien-Design, Walsrode www.sd-mediendesign.de Fotos & Illustrationen Christian Wyrwa, isignstock, iStockphoto Haftungsausschluss In diesemMagazin berichten wir über neue Gesetze und Ge­ setzesvorhaben sowie auf der Grundlage aktueller Rechtspre- chung und Finanzverwaltungsanweisungen über Änderungen und ausgewählte Themen auf dem Gebiet des Steuerrechts. Die Autoren haben diese Informationen mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Wir bitten aber umVerständnis dafür, dass wir für gleichwohl enthaltene etwaige Informationsfehler keine Haftung übernehmen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Inhalten nur um allgemeine Hinweise handeln kann, die die Prüfung und erforderliche individuelle Bera- tung eines konkret zu beurteilenden Sachverhalts nicht zu ersetzen vermögen. Für Rückfragen und Ihre persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Impressum

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