DAS QUARTAL 1.2020

DAS QUARTAL 1.20 47 INFO-CENTER Aufbewahrungsfristen 10 Jahre sind aufzubewahren: ● Akkreditive ● Änderungsnachweis der EDV-Buchfüh- rung ● Angestelltenversicherung (Belege) ● Anlagevermögensbücher und -karteien ● Arbeitsanweisungen für EDV-Buchfüh- rung ● Ausgangsrechnungen ● Ausfuhrunterlagen ● Bankbelege ● Belege, die Buchungsgrundlagen darstel- len ● Betriebsabrechnungsbögen mit Belegen als Bewertungsunterlage ● Bewertungsunterlagen ● Bewirtungsunterlagen ● Bilanzen (Jahresbilanzen) ● Bilanzunterlagen ● Buchungsanweisungen ● Buchungsbelege ● Debitorenlisten, soweit Bilanzunterlagen ● Depotauszüge ● Doppel von Rechnungen (vgl. § 14b Abs. 1 UStG) ● Eingangsrechnungen ● Eröffnungsbilanzen ● Gehaltslisten ● Geschäftsberichte ● Gewinn- und Verlustrechnung ● Grundstücksverzeichnis, soweit Inventar ● Gutschriftsanzeigen ● Handelsbücher ● Hauptabschlussübersicht ● Inventar ● Jahresabschlüsse und Erläuterungen ● Journale für Hauptbuch und Kontokorrent ● Kassenberichte ● Kassenbücher und -blätter ● Kontenpläne und Kontenplanänderungen ● Kontenregister ● Kontoauszüge ● Konzernabschlüsse ● Konzernlagebericht sowie die zum Verständnis erforderlichen Arbeitsanwei- sungen und sonstigen Organisationsun- terlagen ● Lageberichte ● Lagerbuchführungen ● Lieferscheine ● Lohnlisten ● Magnetbänder mit Buchfunktion ● Organisationsunterlagen der EDV-Buch- führung ● Quittungen ● Rechnungen ● Reisekostenabrechnungen ● Sachkonten ● Saldenbilanzen ● Speicherbelegungsplan der EDV-Buch- führung ● Spendenbescheinigungen ● Steuerunterlagen und Steuererklärungen ● Verbindlichkeiten (Zusammenstellungen) ● Verkaufsbücher ● Vermögensverzeichnis ● Wareneingangs- und Ausgangsbücher ● Wechsel ● Zwischenbilanz (bei Gesellschafterwech- sel oder Umstellung des Wirtschaftsjah- res) 6 Jahre sind aufzubewahren: ● Abrechnungsunterlagen, soweit nicht Buchungsbelege ● Abtretungserklärungen ● Aktenvermerke ● Angebote ● Außendienstabrechnungen, soweit nicht Buchungsbelege ● Bankbürgschaften ● Betriebskostenabrechnung ● Betriebsprüfungsberichte ● Darlehensunterlagen ● Dauerauftragsunterlagen ● Essensmarkenabrechnungen, soweit nicht Buchungsbelege ● Fahrtkostenerstattungsunterlagen, soweit nicht Buchungsbelege ● Finanzberichte ● Frachtbriefe ● Geschäftsbriefe ● Geschenknachweise ● Grundbuchauszüge ● Handelsbriefe ● Handelsregisterauszüge ● Investitionszulage (Unterlagen) ● Kalkulationsunterlagen ● Kreditunterlagen ● Lohnbelege ● Lohnkonten ● Mahnungen und Mahnbescheide ● Mietunterlagen ● Nachnahmebelege ● Pachtunterlagen ● Preislisten ● Protokolle ● Prozessakten ● Schadensunterlagen ● Schriftwechsel ● Telefonkostennachweise, soweit nicht Buchungsbelege ● Überstundenlisten ● Vermögenswirksame Leistungen ● Versand- und Frachtunterlagen ● Versicherungspolicen ● Verträge ● Zollbelege 2 Jahre sind aufzubewahren: Vom nicht unternehmerischen Empfänger einer steuerpflichtigen Werklieferung oder steuerpflichtigen sonstigen Leistung im Zu- sammenhang mit einem Grundstück: ● Rechnung bzw. ● Zahlungsbeleg oder eine andere beweis- kräftige Unterlage

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