DAS QUARTAL 3.2019

DAS QUARTAL 3.19 17 Themen im Fokus EÜR wird trotz Kleinunternehmerregelung fällig Unternehmer, die sich nach Absprache mit dem Steuerberater für die Kleinunterneh- merregelung entscheiden, sollten auch be- achten: Sie bringt seit vergangenem Jahr keine Erleichterung mehr bei der Einkom- mensteuererklärung. Wer Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Gewer- bebetrieb erzielt, ist jetzt verpflichtet, seinen Gewinn unabhängig von der Höhe der Be- triebseinnahmen anhand der Anlage EÜR dem Finanzamt gegenüber zu erklären. Auch Kleinunternehmer müssen also die Anlage EÜR abgeben. Eine Umsatzsteuer- ID brauchen Kleinunternehmer zwar nicht. Doch die sollten sie beantragen – aus Si- cherheitsgründen. Es gibt also eine Menge Faktoren, die Unternehmer für oder gegen die Kleinunternehmerregelung abwägen sollten. Deutliche Erleichterungen sprechen jedenfalls nicht mehr dafür. Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg

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