DAS QUARTAL 2.2019

Diese wichtigen Aspekte der Kassenführung müssen Sie kennen Natürlich muss die Kasse stets ordnungsgemäß geführt werden. Aber die Vorgaben dafür werden immer strenger, die gesetzlichen Anforderungen höher. Deshalb müssen sich Unternehmer über Neuerungen auf dem Laufenden halten. Lesen Sie, was für Sie wichtig ist. Text: DATEV E s war noch nie leicht, eine Kasse ord- nungsgemäß zu führen. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber die Vorgaben für die Kassenführung in Unternehmen deutlich verschärft. Damit soll die Transparenz beim Austausch von Bargeld garantiert werden. In der Folge waren besonders kleinere Unternehmen schlicht überfordert mit den neuen gesetzlichen Anforderungen. Mit den umherschwirrenden Begriffen lassen sich inzwischen ganze Lexika füllen. Kassenführung – die gesetzliche Basis Der Bundesrechnungshof bemängelte seit Längerem erhebliche Ausfälle durch Un- ternehmen, die mit Bargeld zu tun hatten. Bereits am 18.03.2016 wurde deswegen ein Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen auf den Weg gebracht. Im Juli desselben Jahres folgte ein Regierungsentwurf, der nach intensiven Kontroversen in Bundestag und Bundesrat angenommen wurde und am 29.12.2016 in Kraft trat. In diesem Gesetz sind unter an- derem alle Neuregelungen enthalten, die im Januar 2018 (Kassen-Nachschau) erstmals Auswirkungen hatten und im Januar 2020 (Belegausgabepflicht) haben werden. Kassenführung – die Kassen-Nachschau Seit 01.01.2018 kann das Finanzamt ohne Ankündigung eine sogenannte Kassen- Nachschau durchführen. Sie kann ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Betriebsprüfung vollzogen werden, sodass sich niemand darauf vorbereiten kann. Die Prüfer müssen während der üb- lichen Geschäfts- und Arbeitszeiten in ei- nem Unternehmen erscheinen, sie müssen sich nicht sofort ausweisen und können Testkäufe tätigen. Nachdem sich ein Prüfer ausgewiesen hat, darf er alle vorhandenen Kassensysteme prüfen. Alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Kassenführung stehen, dürfen von ihm eingesehen wer- den. Wenn eine Kassen-Nachschau eine mangelhafte oder nicht ordnungsgemäße Kassenführung aufdeckt, kann der Prüfer zu einer Betriebsprüfung übergehen. Die Kassen-Nachschau braucht keinen kon- kreten Anlass. Mögliche Gründe können sein: 1. Auffälligkeiten im Rahmen der Veranlagungstätigkeiten 2. Auffälligkeiten bei der Umsatz- steuer-Voranmeldung 3. Kontrollmaterialien wie auf- fällige Bewirtungsbelege oder Quittungen 4. Zufällige Beobachtungen 5. Mängel, die bei einer vorange- gangenen Betriebsprüfung fest- gestellt wurden Kassenführung – die Belegausgabepflicht Ab dem 01.01.2020 müssen diejenigen, die aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle erfassen, den Beteiligten einen Beleg über diesen Vorgang ausstellen. Und zwar in „unmittelbarem zeitlichen Zusammen- hang“ – also sofort und ohne dabei ande- re gesetzliche Vorschriften zu verletzen. Nur bei einem Verkauf von Waren an mehrere unbekannte Käufer können die Behörden den Verkäufer von einer Belegpflicht entbinden. Allerdings können sie diese Entbindung auch jederzeit zurücknehmen. Ein Beleg muss folgende Angaben enthal- ten: 6. Name und Adresse des Unternehmers 7. Datum der Ausstel- lung und Zeitpunkt des Vorgangsbeginns und -endes 8. Menge, Umfang und Art der Leistung 9. Transaktionsnummer 10. Das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag. Das Ganze als Summe mit dem an- zuwendenden Steuersatz 11. Die Seriennummer des Auf- zeichnungssystems (oder die des Sicherheitsmoduls) Und natürlich muss der Beleg ohne wei- tere Hilfsmittel lesbar sein. Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg DAS QUARTAL 2.19 28 Themen im Fokus

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