DAS QUARTAL 1.2018

BEI FRAGEN SPRECHEN SIE BITTE IHREN ZUSTÄNDIGEN STEUERBERATER AN. Auch in Zukunft müssen alle Unter- nehmen, die mindes- tens zehn Personen mit automatisierter Datenver- arbeitung beschäftigen, einen Datenschutzbeauftragten bestel- len. Bei einer umfangreichen Verar- beitung besonders sensitiver personen- bezogener Daten greift die Bestellpflicht auch dann, wenn das entsprechende Un- ternehmen unter der 10-Personen-Grenze liegt. Zukünftig müssen alle Datenschutzver- letzungen gemeldet werden, sofern ein Datenschutzrisiko besteht. Die Meldung muss innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnis bei der Aufsichtsbehörde einge- reicht werden. Auch die Betroffenen sind „ohne unangemessene Verzögerung“ zu benachrichtigen. Das bisherige Instrument der „Vorabkon- trolle“ weicht dem Konzept der Daten- schutz-Folgenabschätzung. Beinhaltet die Art der Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten, muss das Unternehmen vor Beginn der Daten- verarbeitung eine Datenschutz-Folgenab- schätzung vornehmen. Fazit Die DSGVO erhöht die rechtlichen, betriebli- chen und technisch-organisatorischen An- forderungen an den Datenschutz. Hingegen werden die Verbraucherrechte gestärkt. DAS QUARTAL 1.18 27 Themen im Fokus Wunderschön für Sie verpackt! Hinterlassen Sie guten Geschmack ... Präsentversand für Unternehmen – speziell zu Weihnachten, auch International. Wir freuen uns auf Sie! Präsente sind unsere Stärke! Individuelle Präsente zum Überreichen! Präsente zum Post- versand! Martin-Luther-Platz 6 37520 Osterode am Harz Tel.: (0 55 22) 99 91 66 genuss@weinkontor-osterode.de www.weinkontor-osterode.de Ein Unternehmen der Handels-Kontor Giese GmbH & Co. KG Umsetzung: SilverLynx Media GmbH

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