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DAS QUARTAL 1.16
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Themen im Fokus
Anwalts in Anspruch nehmen, der die juris-
tischen Feinheiten klärt.“
Verringern ließen sich die Rückstellungen
beispielsweise durch eine andere Art der
Rückdeckung, etwa über Investmentfonds.
Fehlen dem Unternehmen die finanziellen
Ressourcen, kann der Gesellschafter-Ge-
schäftsführer auch auf den Future Service
verzichten, also den noch nicht erdienten
Teil seiner Anwartschaft. Leitlinien dazu
hat das Bundesfinanzministerium 2012
vorgegeben. Beim richtig gestalteten Ver-
zicht sind steuerliche Folgen – verdeckte
Einlage beziehungsweise Lohnzufluss –
demnach nicht mehr zu befürchten. „Nur
auf das steuerliche Ergebnis der GmbH
wirkt sich die Herabsetzung der Pensions-
zusage im Wirtschaftsjahr des Verzichts
aus“, erklärt Regnery. „Allerdings muss der
Begünstigte sich den Verzicht auf seine
bAV leisten können.“
Externe Anbieter können helfen
Interessant kann es auch sein, Pensionszu-
sagen an externe Anbieter wie eine Unter-
stützungskasse oder einen Pensionsfonds
auszulagern. „Weil aber externe Träger mit
deutlich vorsichtigeren Rechnungsgrund-
lagen kalkulieren und einen erheblichen
Aufschlag berechnen, bedarf dies ausrei-
chender Liquidität“, warnt Longial-Chef
Kolvenbach. Gleiches gilt für die Nachfi-
nanzierung der Zusage. Außerdem ist es
unter Umständen möglich, von leistungs-
orientierten auf beitragsorientierte Direkt-
zusagen umzusteigen. Dies hat den Vor-
teil, dass sich die Planungssicherheit des
Unternehmens erhöht, meint Kolvenbach.
Alternativen, um eine zusätzliche Belas-
tung des Betriebs durch Rückstellungen
oder steigende Zahlungen für Pensionszu-
sagen im Rahmen zu halten, gibt es also
genug. Ein Firmenchef muss dafür nur so
schnell und konsequent handeln wie A&B-
Geschäftsführer Beham.
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Versicherungsmakler und Finanzdienstleistungen
Quelle: TRIALOG, Das Unternehmermagazin Ihrer
Berater und der DATEV, Herausgeber: DATEV eG,
Nürnberg, Ausgabe 01/2016
KOSTENKONTROLLE
So steuern Sie bei steigenden Pensionsrückstellungen gegen
Individuelle Lösung:
Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es kein Patentrezept. Der
Firmenchef muss mit dem Steuerberater sowie einem unabhängigen bAV-Experten
eine passende Lösung erarbeiten. Ein versierter Anwalt hilft, die Verträge juristisch
wasserdicht zu formulieren.
Bilanzierungsspielraum:
Rechenzins und biometrische Rechnungsgrundlagen sind
fix, die Trendannahmen zur Entwicklung von Gehalt und Renten nicht. Wird etwa der
spätere Beginn der gesetzlichen Rente in der Bilanz abgebildet, verteilen sich die Rück-
stellungen über längere Zeit.
Neuzusagen:
Nach wie vor lohnt die Direktzusage für GmbH-Geschäftsführer. Bei
Neuzusagen bietet sich aber das Defined-Contribution-Modell an. Im Gegensatz zur
leistungsorientierten Zusage garantiert das Unternehmen hier nur die Höhe des Bei-
trags zur Betriebsrente.
Überprüfung:
In der Handelsbilanz werden die Parameter für die Ermittlung der Pen-
sionsrückstellungen jährlich überprüft. Firmenchefs sollten die bAV mit ihren Bera-
tern ebenfalls einmal jährlich genauer unter die Lupe nehmen, um sie gegebenenfalls
anzupassen.
Moodweg 3
30938 Burgwedel-Wettmar
Tel. 05139 - 59 61
Fax 05139 - 98 22 08
Michael Faulhaber
Baugesellschaft mbH
Maurermeister
Neubau • Umbau
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