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Die E-Bilanz
In dem Steuerbürokratieabbaugesetz, das im Wesentlichen am 01.01.2009 in Kraft trat, wurde mit § 5b EStG eine Vorschrift für
die elektronische Übermittlung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung geschaffen. Diese Verpfichtung gilt auch für
die Überleitungsrechnung von handelsrechtlichen Bilanzpositionen für steuerliche Zwecke. Aber auch Steuerpfichtige, die den
Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, müssen die Daten elektronisch übertragen.
§ 5b EStG sollte ursprünglich für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, gelten. Der Anwendungszeitpunkt
wurde schließlich jedoch um ein Jahr verschoben. Die Pilotphase ist mittlerweile im Wesentlichen abgeschlossen.
Text:
Carsten Schulz
, Steuerberater • HSP STEUER HANNOVER
D
ie Verpfichtung zur elektronischen
Datenübermittlung betrifft grund-
sätzlich alle Bilanzierungspfichtigen
unabhängig von der Rechtsform oder Größe
des Unternehmens. Umfasst sind auch Er-
öffnungsbilanzen sowie berichtigte oder ge-
änderte Bilanzen.
Die Einnahmeüberschussrechnung nach
§ 4 Abs. 3 EStG schließt den Anwendungs-
bereich des § 5b EStG aus. Der amtlich vor-
geschriebene Datensatz der Anlage EUR ist
jedoch elektronisch zu übermitteln.
Erweiterung der Datenübertragung.
Wäh-
rend Betriebe bisher nur Umsatzsteuer-
Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmel-
dungen elektronisch übertragen mussten,
sind ab dem Veranlagungszeitraum 2011
ebenfalls die Erklärungen zur Körperschaft-
steuer/Erklärungen zur gesonderten Fest-
stellung von Besteuerungsgrundlagen, mit-
hin des Verlustes bzw. des Einlagekontos
(§ 31 Abs. 1a KStG), Erklärungen zur Fest-
setzung des Gewerbesteuer-Messbetrags/
Zerlegungserklärung (§ 14a GewStG), Ein-
kommensteuererklärung – soweit Gewinn-
einkünfte vorhanden sind – (§ 25 Abs. 4
EStG) und die Feststellungserklärungen (§
180 Abs. 2a AO) in elektronischer Form ein-
zureichen.
Lediglich in Härtefällen kann auf eine
elektronische Übermittlung verzichtet wer-
den.
Taxonomie.
Die Taxonomie bestimmt die
verschiedenartigen Elemente – z. B. die ein-
zelnen Positionen von Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung – und die Beziehung
zueinander.
Prinzipiell ist unter Taxonomie ein geglie-
dertes Datenschema, ähnlich einem Konten-
rahmen, bestehend aus Bilanz- und Gewinn-
und Verlustpositionen zu verstehen.
Für die Übermittlung des entsprechenden
Datensatzes wurde XBRL („eXtensible Busi-
ness Reporting Language“) als Übermitt-
lungsformat einheitlich festgelegt. Hierbei
handelt es sich um einen Standard für den
elektronischen Datenaustausch von Unter-
nehmensinformationen. Dieser wird z. B.
auch bei der Veröffentlichung im elektro-
nischen Bundesanzeiger verwendet.
Die Datensätze müssen dann der steuer-
lichen XBRL-Taxonomie entsprechen.
Umfang des Datenschemas.
Das Daten-
schema umfasst ein Stammdaten-Modul
(„GCD-Modul“) und ein Jahresabschluss-
Modul („GAAP-Modul“).
Das „GCD-Modul“ enthält ein Datensche-
ma zur Übermittlung von
»
Dokumentinformationen,
»
Informationen zum Bericht und
»
Informationen zum Unternehmen.
Das „GAAP-Modul“ enthält ein Datensche-
ma zur Übermittlung der gebräuchlichen
Berichtsbestandteile für Unternehmen al-
ler Rechtsformen und Größenordnungen.
Folgende Berichtsbestandteile können zur
Übermittlung genutzt werden:
»
Bilanz (Ausgangsbasis HGB)
»
Haftungsverhältnisse
»
Gewinn- und Verlustrechnung (Ausgangs-
basis HGB) in den Varianten Gesamtkos-
ten- und Umsatzkostenverfahren
»
Ergebnisverwendungsrechnung
»
Kapitalkontenentwicklung für Personen-
handelsgesellschaften/Mitunternehmer-
schaften
»
Eigenkapitalspiegel
»
Kapitalfussrechnung
»
Anhang
»
Steuerliche Modifkationen (Überlei-
tungsrechnung der Wertansätze aus
der Handelsbilanz zur Steuerbilanz und
Zusatzangaben)
»
Lagebericht
»
Bericht des Aufsichtsrats
»
Beschlüsse und zugehörige Erklärungen
Zusätzlich enthält das Datenschema al-
ternativ verwendbare weitere Bestandteile,
wie etwa die beiden Formen der Gewinn- und
Verlustrechnung: Gesamtkostenverfahren
und Umsatzkostenverfahren.
Auf dieser Grundlage ermöglicht das Da-
tenschema der Taxonomie die elektronische
Übermittlung des Inhalts der Bilanz und Ge-
winn- und Verlustrechnung an die Finanz-
verwaltung nach amtlich vorgeschriebenem
Datensatz. Neben dem Stammdaten-Modul
(„GCD-Modul“) sind aus dem Jahresab-
schluss-Modul („GAAP-Modul“) insbesonde-
re die Berichtsbestandteile
»
Bilanz,
»
Gewinn- und Verlustrechnung,
»
Ergebnisverwendung,
»
Kapitalkontenentwicklung (nur für Per-
sonenhandelsgesellschaften und andere
Mitunternehmerschaften),
»
steuerliche Gewinnermittlung (für Einzel-
unternehmen und Personengesellschaf-
ten),
»
steuerliche Gewinnermittlung bei Perso-
nengesellschaften (zusätzliche Felder),
»
steuerliche Modifkationen (insbes. Um-
gliederung/Überleitungsrechnung)
zu übermitteln.
Carsten Schulz
Tel.: 0511. 399 64-0
c.schulz@hsp-steuer.de
Herr
Carsten Schulz
ist Steuerberater und
geschäftsführender Partner der HSP STEUER
Henniges, Schulz & Partner Steuerberatungsge-
sellschaft.
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