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DAS QUARTAL 1.12
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THEMEN IM FOKUS
wenn die Projekte nur richtig aufgesetzt sind,
zeigt die Einschätzung von Boris Hoppe. Der
Inhaber der IT-Projektgesellschaft CompuNet
Systems in Lübeck erwartet in der Startpha-
se höhere Umstellungskosten für die Betrie-
be: „Aber ist die E-Bilanz erst eingeführt,
verstärkt sie die Digitalisierung der Ge-
schäftsprozesse, beschleunigt sie und spart
zudem Papier- sowie Transportkosten.“ Au-
ßerdem entstehen so beim Übertragen der
Zahlen ans Finanzamt weniger Fehler. Und
wer elektronische Rechnungen stellt, hat die
Prozesse in der Buchführung weitgehend di-
gitalisiert und optimiert. „Dieses Gesamtkon-
zept ist gerade auch für kleine und mittlere
Firmen eine effektive Lösung“, unterstreicht
Hoppe.
Auf elektronischem Weg ans Finanzamt
übermitteln können bilanzierende Betriebe
die Daten aus ihrer Handelsbilanz plus Über-
leitungsrechnung oder aus der Steuerbilanz
sowie der Gewinn-und-Verlust-Rechnung für
Geschäftsjahre ab 2012. Allerdings dürfen Un-
ternehmer diesen Weg auch später beschrei-
ten, wie ein Schreiben des Bundesfinanzmi-
nisteriums vom 28. September klarstellt: Im
Jahr der Ersteinreichung für das Geschäfts-
jahr 2012 akzeptiert der Fiskus auf Basis ei-
ner Nichtbeanstandungsregelung, dass der
Jahresabschluss wie bisher in ausgedruckter
Form abgegeben wird. In diesem Fall müssen
auch die neuen inhaltlichen Anforderungen
der E-Bilanz, die sogenannte Taxonomie,
noch nicht beachtet werden. Für Geschäfts-
jahre ab 2013 wird der Jahresabschluss nur
noch in elektronischer Form angenommen.
Betriebliche Steuererklärungen sind für Ver-
anlagungs- oder Feststellungszeiträume ab
2011 verpflichtend elektronisch abzugeben.
sierte elektronische Wege zu konzentrieren.
Das soll Übermittlungspannen verhindern
und Abläufe beschleunigen. Die E-Bilanz setzt
fort, was begonnen wurde mit dem ELSTER-
Portal, mit der elektronischen Übermittlung
von Daten für Entgeltersatzleistungen (EEL)
oder mit der elektronischen Vorsteuervergü-
tung, die für die Erstattung von in EU-Staaten
gezahlter Umsatzsteuer gilt.
Die Kosten sollen sinken.
Dass Unternehmer
die Vorteile solcher Veränderungen erkennen,
B
ürokratieabbau – das soll die elektro-
nische Übermittlung von Bilanzen so-
wie Gewinn-und-Verlust-Rechnungen
an den Fiskus erreichen. Mit dem neuen Ver-
fahren nach § 5b Einkommensteuergesetz
(EStG), kurz E-Bilanz genannt, will die Bun-
desregierung die administrativen Kosten in
Unternehmen und Amtsstuben senken. Kon-
sequent setzt sie mit diesem Projekt ihr Vor-
haben um, den Datenaustausch zwischen
Betrieben, Finanzbehörden und Sozialversi-
cherungsträgern immer mehr auf standardi-
E-Bilanz:
liefern, wie der Fiskus fordert
Für Geschäftsjahre ab 2012 muss auch der Jahresabschluss elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden.
Schon jetzt sollten mit dem Steuerberater Buchführung und IT angepasst werden.
Text: Monika Hofmann
Das sehen die Gesetze vor ELSTER:
Die elektronische Übermittlung der Jahressteuererklärung zur Einkommen-,
Gewerbe- und Umsatzsteuer ist noch freiwillig.
Finanzämter behandeln elektronisch eingereichte Erklärungen bevorzugt,
es entstehen kaum Fehler, die Veranlagung wird beschleunigt.
Ab Veranlagungszeitraum 2011 müssen Unternehmen ihre Steuererklärungen in elektroni-
scher Form abgeben. Dazu zählen Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuer-, Feststellungs-
und Gewerbesteuererklärungen sowie die Einkommensteuererklärung bei Einkünften aus
Gewerbebetrieb, selbstständiger Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft.
DATEV-Rechenzentrum:
Die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen ans Finanzamt erfolgt bei DATEV
absolut sicher über das eigene Rechenzentrum. Der Steuerberater wird automatisch als
Einreicher authentifiziert. Er kann die Steuererklärung papierlos beim Finanzamt einrei-
chen. Vorzulegen sind lediglich gesetzlich vorgeschriebene oder vom Fiskus angeforderte
Belege.
Elektronische Steuererklärung