Seite 18 - AUSGABE_27___QUARTAL_1_2012

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DAS QUARTAL 1.12
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THEMEN IM FOKUS
Scheinselbstständigkeit und der
arbeitnehmerähnliche Selbstständige
Ein in der Praxis viel beachtetes und bedeutsames Thema stellt die Scheinselbstständigkeit dar. Als Scheinselbstständige
bezeichnet man Personen, die formell als Selbstständige oder freie Mitarbeiter bezeichnet werden, aber nach der tatsächlichen
Gestaltung ihrer Tätigkeit als abhängig beschäftigte Arbeitnehmer Leistungen erbringen. Deutlich weniger Beachtung finden
jedoch die arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen. Dies ist bemerkenswert, da hier erhebliche Risiken bestehen. Arbeitnehmer­
ähnliche Selbstständige sind echte Selbstständige, sie unterliegen aber der Rentenversicherungspflicht. Dieser Artikel zeigt die
Abgrenzung zwischen einer Scheinselbstständigkeit und den arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen auf und weist auf
bestehende Risiken hin.