DER MONAT 07.2020

2 HSP NEWS DER MONAT 7.20 Newsdienst Aktuelles aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft im Monat Juli 2020. Konjunktur- und Zukunftspaket als Folge der Corona-Krise Die Regierungskoalition hat sich auf ein um- fangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Volumen von 130 Milliarden Euro verständigt. Kernpunkte sind laut Bundes- regierung die Senkung der Mehrwertsteuer sowie Entlastungen für Fami-lien, Wirtschaft und Kommunen. Auf diese Eckpunkte hat sich die Regierungskoalition u. a. verständigt: Absenkung der Mehrwertsteuer: Vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Satz von 7 % auf 5 % gesenkt werden. Kinderbonus für Familien: Einmalig sollen Eltern 300 Euro pro Kind erhalten. Die Auszah- lung erfolgt aus Gründen der Verwaltungs- vereinfachung grundsätzlich in zwei gleichen Teilen von jeweils 150 Euro imSeptember und Oktober 2020. Kinder, für die im September 2020 kein Anspruch auf Kindergeld besteht, werden ebenfalls berücksichtigt, wenn für sie in einem anderen Monat des Jahres 2020 ein Kindergeldanspruchbesteht. Der Entlastungs- betrag für Alleinerziehende wird befristet auf zwei Jahre von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben. Gezielte Maßnahmen für Unterneh- men: Einführung einer degressiven Ab- schreibung in Höhe von 25 %, höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung, für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anla- gevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden. Bei der Gewerbesteuer wird der Freibe- trag für die Hinzurechnungstatbestände ab dem Erhebungszeitraum 2020 auf 200.000 Euro angehoben. Erhöhung der maximalen jährlichen Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage von 2 auf 4 Mio. Euro im Zeitraum von 2020 bis 2025. Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats verschoben. Die in2020endendenFristen für dieVerwen- dung von Investitionsabzugsbeträgen nach§ 7gEStGundauchdie Reinvestitionsfristen des § 6b EStGwerden umein Jahr verlängert. Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf 5Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Der Verlustrücktrag kann unmit- telbar finanzwirksam schon mit der Steuer - erklärung 2019 genutzt werden. Neben der Möglichkeit eines Pauschalansatzes in Höhe von 30 % kann auch ein höherer rücktragsfä- higer Verlust anhand detaillierter Unterlagen (z. B. betriebs-wirtschaftlicher Auswertun- gen) nachgewiesen werden. Er kann nicht nur bei der Jahressteuerfestsetzung für 2019, sondern auch bei der Herabsetzung von Vo- rauszahlungen genutzt werden. Sollte sich imRahmen der Jahressteuerfestsetzung für 2019 eine Nachzahlung aufgrund der her- abgesetzten Vorauszahlungen wegen eines voraussichtlich erwarteten rücktragsfähigen Verlustes für 2020 ergeben, wird diese auf Antrag zinslos gestundet. Informationen für Grenzpendler Deutschland/Frankreich Das Bundesfinanzministerium hat nun auch eine Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich vom 13. Mai 2020 veröffentlicht, die die Besteuerung von Grenzpendlern nach Frankreich regelt. Es wurde u. a. vereinbart, dass die Arbeitsta- ge, an denen die Grenzpendler aufgrund der Corona-Pandemie von ihrer Wohnung aus im Homeoffice arbeiten, keinen Einfluss auf die sog. 45-Tage-Regelung haben. Grenzgänger müssen grundsätzlich täglich an ihrenWohn- sitz zurückkehren. Sie können den Grenzgän- ger-Status allerdings behalten, wenn sie an maximal 45 Tagen im gesamten Jahr bzw. an 20 % der Arbeitstage bei unterjähriger Be- schäftigung nicht zurückkehren. Für Arbeitnehmer, die grenzüberschreitend tätig sind, jedoch nicht unter die 45-Tage- Regelung fallen, können Arbeitstage, für die Arbeitslohn bezogen wird und an denen die unselbständige Arbeit nur aufgrund der CO- VID-19-Pandemie im Homeoffice ausgeübt wurde, als in dem Vertragsstaat verbrachte Arbeitstage gelten, in dem die grenzüber- schreitend tätigen Arbeitnehmer die unselb- ständige Arbeit ohne diese Verordnungen oder Empfehlungen ausgeübt hätten. Es muss eine Bescheinigung des Ar- beitgebers über den Anteil der Homeof- fice-Tage aufgrund der Corona-Pandemie vorgelegt werden. Die Vereinbarung gilt nur, soweit der Arbeitslohn, der auf die Arbeits- tage im Homeoffice entfällt, von dem Ver - tragsstaat, in dem die grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer die unselbständige Arbeit ohne der COVID-19-Pandemie aus- geübt hätten, tatsächlich besteuert wird. Die Verständigungsvereinbarung ist am 14. Mai 2020 in Kraft getreten und findet auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 Anwendung. Sie verlängert sich ab dem 31. Mai 2020 bis zum Ende des folgenden Kalendermonats, wenn sie nicht von der zuständigen Behör- de eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgen- den Kalendermonats gekündigt wird. Corona-Krise Werbungskosten bei berufsbe- dingtem Umzug geltend machen Wenn ein Wohnortwechsel beruflich ver- anlasst ist, können Umzugskosten als Werbungskosten geltend gemacht wer- den. Hierbei ist zwischen allgemeinen und sonstigen Kosten zu unterscheiden. Allgemeine Kosten sind z. B. notwendige Reisekosten zur Umzugsvorbereitung, Kos- ten für den Umzug (Packen und Transport), doppelte Mietzahlungen für bis zu sechs Monate, ggf. Makler- und Besichtigungs- kosten. Die allgemeinen Kosten sind bei Vorlage von Quittungen und Belegen in voller Höhe abzugsfähig. Für sonstige Kosten kann eine Pauschale genutzt werden, so bleiben die Einzelauf- listung und Nachweise erspart. Die Um- zugskostenpauschale umfasst Posten, wie Annoncen zur Wohnungssuche, Ummelde- gebühren, Verpflegung für Umzugshelfer, anfallende Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung etc. Seit dem 1. März 2020 gelten folgende Beträge: Singles: 820 Euro, Einkommensteuer HINWEIS Für Arbeitstage, die unabhängig von diesen Maßnahmen entweder im Homeoffice oder in einem Drittstaat verbracht worden wären, gilt diese Vereinbarung nicht. Insbesondere gilt sie nicht für Arbeitstage, die laut Arbeitsvertrag regelmäßig im Homeoffice ausgeübt werden.

RkJQdWJsaXNoZXIy MzgzNDE=