DER MONAT 05.2019

3 HSP NEWS DER MONAT 5.19 HINWEIS Imentschiedenen Fall bestand für Übernachtungsgäste nicht die Möglichkeit, das Frühstück (mit entsprechender Preisminderung) „abzuwählen“. Daher erschien eine Aufteilung nach den Einzelverkaufsprei- sen nicht möglich. Auch konnte der Einzelverkaufspreis für die Übernach- tungsleistung aufgrund dessen nicht im Wege der Subtraktion des Einzelver- kaufspreises für ein Frühstück (an Nicht-Übernachtungsgäste) vom Gesamtpreis für die jeweilige Übernach- tungmit Frühstück ermittelt werden. Unternehmer/Unternehmen Firmenwagen für den Ehepartner als Minijobber Ein Einzelhändler stellte seine Frau im Rah- men eines Minijobs für 400 € monatlich als Büro- und Kurierkraft an. Wesentlicher Bestandteil des Arbeitslohns war die Mög- lichkeit, den für die Kurierfahrten einge- setzten Pkw auch privat fahren zu dürfen. Die private Nutzungsmöglichkeit ermittelte der Einzelhändler anhand der 1 % Regelung und zahlte den Differenzbetrag zum Ge- samtvergütungsanspruch von 15 € monat- lich aus. Das Finanzamt erkannte das Ar- beitsverhältnis nicht an. Das bestätigte der Bundesfinanzhof. Typischerweise wird ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Fir- menwagen nur dann zur uneingeschränkten Privatnutzung überlassen, wenn sich nach überschlägiger Kalkulation sein Aufwand zuzüglich des Barlohns als angemessene Gegenleistung für die Arbeitskraft darstellt. Bei hohem Gehalt wirkt sich die Privatnut- zung des Fahrzeugs nur verhältnismäßig gering aus. Bei einemMinijob hingegen wird die Vergütung imWesentlichen von der Pri- vatnutzung bestimmt. HINWEIS Der Bundesfinanzhof weist darauf hin, dass es möglich ist, eine Kilometerbe- grenzung oder eine Zuzahlung für Privatfahrten oberhalb eines bestimm- ten Kilometerlimits zu vereinbaren. Steht der Gesamtaufwand des Arbeitgebers dann in einem angemes- senen Verhältnis zumWert der Arbeitsleistung, kann das Ehepartner- Arbeitsverhältnis anzuerkennen sein. rantie an. Der Käufer konnte im Garantiefall wählen, ob er die Reparatur beim Händler oder in einer anderen Werkstatt ausführen ließ. Der Händler hatte für den Garantiefall bei einer Versicherungsgesellschaft eine Rückversicherung abgeschlossen. Über die Zusatzgarantie stellte er gegenüber den Käufern eine Rechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer aber mit 19 % Versiche- rungsteuer aus und behandelte die Ent- gelte in seinen Umsatzsteuererklärungen als steuerfrei. Das Finanzamt meinte, die Garantiezusage sei eine unselbstständige Nebenleistung zum Gebrauchtwagenver- kauf und daher umsatzsteuerpflichtig. Der Bundesfinanzhof gab hingegen dem Händler recht, weil er dem Käufer Versiche- rungsschutz verschafft hatte, der der Ver- sicherungsteuer unterlag. Hierdurch soll eine doppelte Belastung des Versicherten mit Versicherungsteuer und Umsatzsteuer vermieden werden. Schätzungsweise Aufteilung des Gesamtpreises auf Übernachtung und Frühstück bei Beherbergungs- betrieben Beherbergungsleistungen unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Erbringt der Betrieb auch Frühstücksleis- tungen, unterliegen diese Umsätze dem Regelsteuersatz von 19 %. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Frühstücksleistun- gen auch dann von der Steuerermäßigung ausgenommen sind, wenn sie Nebenleis- tungen zu den ermäßigt zu besteuernden Übernachtungsleistungen sind. Ein Ge- samtpreis für Übernachtung und Früh- stück müsse auf die beiden Leistungen aufgeteilt werden. Eine Schätzung von 80 % Übernachtungsleistung und 20 % Frühstücksleistung führe zumindest dann zu angemessenen Ergebnissen, wenn der so ermittelte Frühstückspreis sich im Rah- men des am örtlichen Markt Üblichen hält. Eine Schätzung anhand der Kalkulation des Gesamtpreises durch den Unternehmer komme nur in Betracht, wenn eine solche Kalkulation im Vorhinein erstellt worden sei. Werbungskostenabzug bei Ver- mietungsabsicht einer selbst- genutzten Wohnung Renovierungskosten der eigenen Woh- nung während der Selbstnutzung können steuerlich nur eingeschränkt im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Beabsichtigt der Eigentümer die dauerhafte Vermietung dieser Wohnung, sind die nach seinem Auszug entstande- nen Renovierungskosten als vorwegge- nommene Werbungskosten steuerlich ab- zugsfähig, wenn die Vermietungsabsicht nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird. Hat er sich noch nicht endgültig zur Vermietung entschieden, sind die Reno- vierungskosten erst dann abzugsfähig, wenn eine endgültige Vermietungsabsicht besteht. Diese kann z. B. durch Zeitungs- anzeigen oder die Beauftragung eines Maklers nachgewiesen werden. (Quelle: Urteil des Finanzgerichts München) Ausübung der Verlängerungs- option bei der Gewerbemiete bedarf nicht der Schriftform Will ein Mieter die in einem Gewerbemiet- vertrag enthaltene Verlängerungsoption ausüben, ist dabei keine Schriftform ein- zuhalten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. In einem Gewerbemietvertrag war neben einer Festlaufzeit eine zehnjährige Verlän- gerungsoption für den Mieter vorgese- hen. Diese Option übte der Mieter auch rechtzeitig aus, jedoch per Computerfax ohne Unterschrift. Der Vermieter vertrat die Auffassung, dass die Option mangels eingehaltener Schriftform nicht wirksam ausgeübt worden sei. Nach Auffassung des Gerichts war die Optionsausübung jedoch wirksam erfolgt. Die Parteien haben keinen neuen Vertrag geschlossen, vielmehr wurde dem beste- henden Mietverhältnis lediglich ein neuer Zeitabschnitt hinzugefügt. Durch die Op- tionsausübung hat der Mieter mittels ein- seitiger Erklärung ein ihm eingeräumtes Gestaltungsrecht wahrgenommen, das keinerlei Formerfordernissen unterliegt. Mieter/Vermieter

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