DAS QUARTAL 3.2019

D ieEU-GurkenverordnunggiltalsLachnum- mer schlechthinundBeleg für Überregu- lierung durch die Europäische Kommission. Allerdingsmeinen viele in der Wirtschaft, die Vorgaben zur Krümmung von Salatgurken seien besser als ihr Ruf. Schließlich ermögli- chen sie Logistik- und damit Kostenvorteile. DeshalbsehenGurkenweiterhingenormtaus, obwohl die Verordnung langeGeschichte ist. Es kommt immer darauf an, wasmandaraus macht. Insofern stellt sich die Frage, wie einmal die EU-Arbeitszeitrichtlinie beurteilt wird – vor allemaus Unternehmersicht. Die EU-Vorgabe zumSchutz von Arbeitnehmern setzt Leitplanken für humanes Arbeiten. Es geht um Ruhepausen, bezahlten Urlaub, Schutzmaßnahmen für Nachtarbeit. Alles wichtige Themen. Durch ein Urteil des Euro- päischen Gerichtshofs könnte die Richtlinie jetzt aber zumBürokratiemonster mutieren. Der EuGHhat entschieden, dass Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit ausnahmslos aller Beschäftigten erfassen müssen. Nun sind die nationalen Gesetze anzupassen. Und jeder Firmenchef braucht baldentsprechende organisatorische oder technischeMaßnah- men – etwa eine Zeiterfassung per App. EU könnte Zeiterfassung für alle Beschäf­ tigten vorschreiben Bislang gilt für Unternehmer keine generelle Pflicht zur Zeiterfassung für eine Übersicht über geleistete Stunden. Es gibt gesetzlich geregelte Sonderfälle und betriebliche oder tarifvertragliche Regelungen. Etwa Zeiterfas- sung vor demHintergrund vonMindestlohn- gesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und geringfügiger Beschäftigung. Oder Zeit­ erfassung von Lenkzeiten bei Berufskraft- fahrern. Beim Mindestlohn reicht die Band- breite der Arbeitshilfen vom Papiervordruck im Internet bis „einfach erfasst“ – einer App zur Zeiterfassung vomBundesarbeitsminis- terium. Unternehmer mit Weitblick nutzen aber professionelle Programme der Perso- nalwirtschaft, die der Lohnbuchhaltung revi- sionssichere Daten bereitstellen. Gesetzlich vorgeschrieben ist auch eine Erfassung der über die werktägliche Arbeitszeit hinausge- henden Überstunden. Hier kann der Chef ent- sprechende IT-Systeme anschaffen. Oder er überlässt denMitarbeitern die Zeiterfassung – etwa per App. Dass aber jeder, vom Lehr- ling bis zum angestellten Geschäftsführer, tagtäglich stempelt? Eigentlich unvorstellbar und wohl ein enormer bürokratischer Auf- wand. Da die Pflicht aber nun droht, sollten Firmenchefs sich bei dem Thema vom An- walt oder Steuerberater laufend informieren lassen. So können sie rasch reagieren. Zeiterfassung per App macht Unterneh­ mensführung efzienter Unabhängig vom EuGH-Urteil sind Unter- nehmer aber generell gut beraten, sich mit aktuellen technischen Trends bei der Zeit­ erfassung zu beschäftigen. Das Thema ist ein wichtiger Aspekt etwa bei der Digitalisie- rung, die mehr Arbeit im Homeoffice mög- lich macht. Denn nicht jeder Unternehmer, der seine Beschäftigen zu Hause arbeiten lässt, findet automatisch die Variante „Ver- trauensarbeitszeit“ gut. Viele Firmenchefs legen weiterhin Wert auf nachvollziehbar dokumentierte Auflistungen der Arbeits- stunden. Zudem ist dies auch eine Frage der effizienteren Unternehmensführung beziehungsweise Projektabrechnung. Wer moderne Systeme zur Zeiterfassung nutzt, kann beispielsweise Einsätze seiner Mitar- beiter besser planen und Leistungen rund umAufträge besser in Zahlen fassen. Daher sollten sich nicht nur per se software-affine Unternehmer aus der IT-Branche mit dem Thema beschäftigen, sondern auch Hand- werker oder Dienstleister. Welche Vorteile der Einsatz etwa entsprechender Apps für das Smartphone bietet, zeigt unter ande- rem der „Leitfaden mobile Zeiterfassung in KMU“ des Bundeswirtschaftsministeriums am Beispiel eines Malers. Eigene Zeitplanung mit Zeiterfassung via App verbessern Zeiterfassung per App ist aber nicht nur ein Thema mit Blick auf die Angestellten, son- dern auch für den Unternehmer selbst. Vor allem für Freiberufler und Selbstständige, darüber hinaus aber für jeden Firmenchef lohnt es sich, seine gearbeiteten Stunden einem Projekt zuzuweisen. Das erleichtert nicht nur die Kalkulation und Abrechnung, sondern hilft auch, das persönliche Zeitma- nagement zu verbessern. Es gibt zahlreiche Lösungen für die verschiedenen Mobilge- räte und Betriebssysteme, die in der Regel via Cloud laufen. Wer sich dafür entscheidet, sollte daher nicht nur auf die Kosten, son- dern auch auf die Bedingungen bei Daten- schutz sowie Datensicherheit achten. Und – wenn er plant, Apps zur Zeiterfassung für seine Mitarbeiter einzusetzen – daran denken, dass solche Maßnahmen der Mit- bestimmung unterliegen. Ob mit oder ohne Betriebsrat: Jeder Unternehmer sollte für seinen individuellen Fall mit einem Anwalt besprechen, wie er beim Einführen von Sys- temen zur Zeiterfassung und -auswertung vorgeht. Zeiterfassung per App für effiziente Unternehmensführung Mit gutemGrund gibt es so viele Apps zur Zeiterfassung. Unternehmer können damit ihre persönliche Zeiteinteilung optimieren und Projekte besser abrechnen. Auch die Arbeitsstunden der Mitarbeiter lassen sich so dokumentieren – und das könnte nach dem neuen EuGH-Urteil bald sogar zur Pficht werden. Text: Frank Wiercks DAS QUARTAL 3.19 26 Themen im Fokus Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg

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