DAS QUARTAL 4.2018

Das müssen Sie vor dem Kauf neuer Fahrzeuge bedenken Fahrverbot, Software-Update, Hardware-Nachrüstung – viele Diesel-Themen köcheln zum Start der IAA Nutzfahrzeuge weiter. Unternehmer müssen sorgfältig planen, wie ihr zukunftsfähiger Fuhrpark aussieht. Text: Frank Wiercks N un wird es langsam ernst – nicht nur juristisch, sondern auch technisch. Einerseits rücken Fahrverbote für dreckige Diesel-Pkw in Frankfurt oder Stuttgart nä- her. Bayerische Landespolitiker sehen sich sogar möglicherweise der Androhung von Beugehaft ausgesetzt, falls sie Fahrverbote als Teil eines Plans zur Luftreinhaltung wei- ter ausschließen. Und immer mehr Urteile bestätigen, dass Dieselautos per Software- Update sauberer gemacht werdenmüssen, sobald eine entsprechendeMotorsteuerung zur Verfügung steht – sonst kann den Fahr- zeugen die TÜV-Plakette verweigert oder die Stilllegung erzwungen werden. Anderer- seits starten die Hersteller jetzt regelrechte Modelloffensiven, und das nicht nur mit zahlreichen Hybrid- oder Elektroautos im Pkw-Segment: Auch bei Transportern gibt es – passend zur IAA Nutzfahrzeuge 2018 in Hannover – ein ziemlich breites Angebot. InzwischenwirbteinHandelsdiscountersogar damit, seine Filialen mit einem elektrisch angetriebenen schweren Lkw abgasfrei zu beliefern und so massiv den Ausstoß von CO 2 , Stickoxid sowie Lärm zu reduzieren. Die Ära der alternativen Antriebe scheint Wirklichkeit zu werden. Dieselfahrverboten mit alternativen Antrieben ausweichen Für Unternehmer ist das angesichts der in- tensiven Diskussion um CO 2 und Stickoxid in Dieselabgasen und die damit verbundene reale Gefahr von Fahrverboten zumindest in Innenstädten die gute Nachricht: Es gibt zunehmend Alternativen zum Diesel nicht nur bei Limousinen und Kombis, sondern auch bei Nutzfahrzeugen – wobei es nicht immer der Stromer mit Batterie sein muss. Großen Raum nimmt bei der IAA in Hannover die Frage ein, welche weite- ren alternativen Antriebskonzepte helfen, die Umweltbelastung durch den Verkehr zu verringern – und welche Schritte jetzt erforderlich sind. Im Güterverkehr könnten sowohl per Akku als auch mit Gas betrie- bene Transporter helfen, die Luft sauberer zu machen, und verschiedene Modelle sind schon als Erdgasvariante erhältlich. Die Versorgung mit Treibstoff wäre mach- bar: Unternehmer könnten auf ihrem Fir- mengelände oder gemeinsam mit ande- ren für ein ganzes Gewerbegebiet zentral entsprechende Lade- beziehungsweise Tankinfrastrukturen aufbauen. So ließe sich etwa das Problem der zunehmenden, aber bei Weitem immer noch nicht ausrei- chenden öffentlichen Stromzapfstellen für E-Autos lösen. Vielleicht wird demnächst sogar wieder die Idee des Wasserstoffan- triebs aufgewärmt: In Norddeutschland ging gerade ein Brennstoffzellen-Zug auf Jungfernfahrt – und Hersteller wie Hyundai oder Toyota haben bereits Brennstoff- zellen-Pkw im Angebot. Über neuen Antriebsmix im Firmenfuhr- park nachdenken Allerdings: Letztlich muss jeder Firmen- chef für sich klären, ob und wann er auf welche neuen Fahrzeuge umstellt – mit Blick auf die rechtlichen sowie wirtschaft- lichen Rahmenbedingungen und immer mit Blick auf die Frage, welche Mobilität er für seine Produkte und Dienstleistun- gen braucht. Das erfordert den engen Austausch mit dem Anwalt, dem Steuer- berater und am besten auch einem Exper- ten für Transport und Verkehr, der unab- hängig von einer bestimmen Technologie oder Marke prüft, womit ein Unternehmen am besten fährt. Oft dürfte das Ergebnis ein Mix sein – etwa der Fuhrpark eines Bauhandwerkers mit dem Lastenfahr- rad für kleinere Ausbesserungs- arbeiten in der Innenstadt, dem elektrobetriebenen Transporter für die Baustelle im Nachbar- ort und einem mit Rußfilter und SCR-Kat ausgerüs- teten Lkw für Schwerst- arbeiten und längere Strecken. Wirkung von Kauf- prämien und Förderprogram- men prüfen Mit dem Anwalt sollte im Auge behalten werden, wie groß das Risi- ko von Fahrverbo- ten und für (junge) Diesel die Chance auf Ausnahmege- nehmigungen ist. Dazu gehört auch die Frage, ob neue gesetzliche Vorgaben etwa bei der von Bundesverkehrsminister Andreas Scheu- er doch nicht mehr kategorisch ausge- schlossenen Hardware-Nachrüstung von Dieselmotoren zur Abgasreinigung neuen Handlungsbedarf für Unternehmer bringen. Mit dem Steuerberater lässt sich klären, ob Finanzierungsmodelle und Tauschprämien der Hersteller oder staatliche Förderpro- gramme und Kaufprämien wirklich geld- werte Vorteile bringen. Und dann ist da natürlich noch die Frage des persönlichen Öko-Gewissens: Brau- che ich wirklich einen großen, durstigen Chefwagen? Investiere ich in ein neues saubereres Fahrzeug, obwohl das alte noch nicht abgeschrieben ist? Diese Ent- scheidung kann einem tatsächlich nie- mand abnehmen … Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg DAS QUARTAL 4.18 18 Themen im Fokus

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