DAS QUARTAL 1.2018

DAS QUARTAL 1.18 44 INFo-CENTER 1. Ruhe bewahren! Möglichst Gelassenheit zeigen. Beamte nicht behindern! 2. Kein Wort durch Mitarbeiter und Verantwortliche ohne anwaltlichen Beistand. Niemand ist verpflich- tet, als Beschuldigter Angaben zu machen! Diese können aber verwendet werden, wenn sie freiwillig gemacht werden. Also: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! 3. In Betrieben: Unbedingt die Unternehmensleitung verständigen! 4. Strafverteidiger oder Steuerberater anrufen! Telefon- sperren sind in aller Regel nicht zulässig. Im Zweifel den Durchsuchungsleiter bitten, die Rufnummer des Strafverteidigers oder Steuerberaters zu wählen! 5. Bitte an den Durchsuchungsleiter, bis zum Erschei- nen des Rechtsanwalts oder Steuerberaters zu warten! 6. Namen des Durchsuchungsleiters und der weiteren Ermittlungspersonen notieren! 7. Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen! 8. Bereitstellen eines Raumes mit Fotokopierer! 9. Vernehmungen auf Firmengelände untersagen! 10. (Steuer-)Berater nicht von der Verschwiegenheits- verpflichtung entbinden! 11. Begleitung/Beobachtung der Ermittler durch kom- petente Mitarbeiter oder den RA! 12. Niemals Unterlagen vernichten oder Daten löschen! 13. Keine Genehmigung für nicht einsichtsbefugte Polizeibeamte! 14. Keine freiwillige Herausgabe von Unterlagen ohne Abstimmung mit dem Strafverteidiger oder Steu- erberater! 15. Detaillierte Dokumentation der beschlagnahmten Gegenstände verlangen! 16. Kopien der sichergestellten Unterlagen fertigen! 17. Fehlendes Einverständnis mit Durchsuchung und Beschlagnahme vermerken! 17 goldene Regeln bei einer Hausdurchsuchung durch die Steuer- und/oder Zollfahndung Ergibt sich der Verdacht einer Steuerstraftat, sei es durch Ermittlungen der Finanzbehörden, anonyme Anzeigen von Geschäftspartnern, Mitarbeitern oder (ehemaligen) Familienangehörigen, erscheint oftmals – in aller Regel morgens in der Frühe – die Steuerfahndung zur Durchsuchung von Wohnung, Arbeitsplatz und Betrieb sowie der Beschlagnahme von Beweismitteln. Hierbei gilt es für den Betroffenen nun, einige Verhaltensregeln einzuhalten, um seine Rechte adäquat wahren zu können. Info-Center Im Info-Center stellen wir Ihnen in jeder Ausgabe nützliche Informationen, Checklisten und Formulare für Ihren unternehmerischen und betrieblichen Alltag zusammen. Beitragsbemessungsgrenzen für Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung Alte Bundesländer RENTENVERSICHERUNG/ ARBEITSLoSENVERSICHERUNG KRANKENVERSICHERUNG/ PFLEGEVERSICHERUNG Jahr monatlich jährlich monatlich jährlich 2016 6.200 € 74.400 € 4.237,50 € 50.850 € 2017 6.350 € 76.200 € 4.350,00 € 52.200 € 2018 6.500 € 78.000 € 4.425,00 € 53.100 € Neue Bundesländer RENTENVERSICHERUNG/ ARBEITSLoSENVERSICHERUNG KRANKENVERSICHERUNG/ PFLEGEVERSICHERUNG Jahr monatlich jährlich monatlich jährlich 2016 5.400 € 64.800 € 4.237,50 € 50.850 € 2017 5.700 € 68.400 € 4.350,00 € 52.200 € 2018 5.800 € 69.600 € 4.425,00 € 53.100 €

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