DAS QUARTAL 1.2018

Das Wichtigste rund um das Thema Minijobs In vielen Firmen und privaten Haushalten sind Minijobber beschäftigt. Eine Tätigkeit innerhalb eines Minijobs ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber recht unkompliziert darzustellen. A ktuell sindetwa32MillionenMenschen in Deutschlandsozialversicherungspflichtig beschäftigt. 7,5 Millionen Menschen sind geringfügigentlohnt Beschäftigte. Davonsind etwa 2,7 Millionen Menschen im Nebenjob und 4,8 Millionen Menschen ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigte. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen zu Minijobs. Definition des Minijobs Ein Minijob wird als eine geringfügige Be- schäftigung definiert. Dabei bedeutet „ge- ringfügig“, dass bestimmte Grenzen ein- zuhalten sind. Zum einen kann ein Minijob auf eine Verdienstgrenze von derzeit 450 Euro begrenzt sein. Zum anderen sind kurz- fristige Minijobs auf bestimmte Zeitgrenzen festgelegt. In diesemFall darf der Minijobber imLaufe eines Kalenderjahres nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage arbeiten. Ein Minijobber kann dabei mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausfüh- ren, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Voraussetzung ist, dass der Minijobber keiner versicherungs- pflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht. Andernfalls darf er nur einen 450-Euro- Minijob ausüben. Folgen bei Überschreiten der Grenzen Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig mehr als 450 Euro pro Monat und arbeitet länger als drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage (ab 2019 50 Arbeitstage), gilt er nicht mehr als Minijobber, sondern ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies hat zur Folge, dass Beiträge an die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie an die Arbeitslosenversicherung zu zahlen sind. Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 850 Euro monatlich, befindet er sich in der sogenannten Gleitzone. Die Beschäftigung wird in dieser Gleitzone als Midijob bezeichnet. Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbei- träge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Ar- beitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb der Gleitzone nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird. Rechte des Minijobbers Arbeitsrechtlich sind Mini- jobber den Vollzeitbeschäf- tigten gleichgestellt. Sie haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaub. Zudem sind Sie im Fall eines Arbeitsunfalls oder Wegeunfalls über die gesetzliche Unfallversiche- rung abgesichert. Für Minijobber gilt selbstver- ständlich auch der Mindestlohn von derzeit min- destens 8,84 Euro brutto pro Stunde. Beschäftigung im gewerblichen Bereich oder Pri- vathaushalt Ein Minijobber kann im gewerbli- chen Bereich oder im Privathaushalt beschäftigt sein. In beiden Fällen tragen die Arbeitgeber den Großteil der Abgaben für 450-Eu- ro-Minijobs. Hierzu zählen die pauschalen Beiträge zur Kranken- und Rentenversiche- rung, zur gesetzlichen Unfall- versicherung sowie Umlagen und Steuern. Minijobber zahlen meist nur Rentenversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber zusammen mit seinen Abgaben an die Minijob-Zentrale abführt. Die Unterscheidung zwischen der Beschäf- tigung im gewerblichen Bereich und im Pri- vathaushalt ist wegen der unterschiedlich hohen Abgaben dennoch wichtig. DAS QUARTAL 1.18 24 THEMEN IM FOKUS

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