DAS QUARTAL 1.2018

U m diese Hilfe zu gewährleisten, haben sich die Mitgliedstaaten der Europäi- schen Union (EU) auf Bestimmungen über die Rechte der Fluggäste geeinigt. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die EU-Fluggastrechte. Gültigkeit Die Fluggastrechte-Verordnung gilt für Passagiere von Flügen, die in der EU starten. Sie gelten auch für Flüge, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU bzw. Island, Norwegen oder der Schweiz durch- geführt werden und in der EU landen. Anspruchsgegner der Fluggastansprüche sind Anbieter von Linienflügen, Charter­ flügen sowie Billigflügen. Verantwortlich ist immer die ausführende Fluggesellschaft. Flugverspätung Passagiere haben einen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Maschine min- destens drei Stunden später als geplant am Ziel ankommt. Zudem dürfen keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Als außergewöhn- liche Umstände gelten schlechte Wetter­ bedingungen, Blitz, Vogelschlag, eine Sperrung eines Flughafens, Streik, Ter- rorgefahr oder politische Instabilität, Naturkatastrophen oder Notlandungen nach medizinischen Zwischenfällen. Ferner muss der Flug in den letzten drei Jahren stattgefunden haben. Weite- re Voraussetzung für einen Entschädi- gungsanspruch ist, dass die Airline für die Verspätung verantwortlich ist. Die Höhe des Entschädigungsanspruchs ist gestaffelt und richtet sich nach der Flugdistanz und der Dauer der Flugver- spätung: • bis 1.500 km und über 2 Stunden: 250 Euro • 1.500 bis 3.500 km und über 3 Stunden: 400 Euro. • über 3.500 km außerhalb der EU und über 4 Stunden: 600 Euro Sobald Sie länger als 2 Stunden am Flug- hafen warten müssen, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Betreuungsleis- tungen wie Getränke, Mahlzeiten, Telefo- nate und E-Mails. Verspätet sich der Zubringerflug und der Passagier verpasst dadurch seinen An- schlussflug, hat der Passagier einen An- spruch auf Entschädigung. Voraussetzung ist, dass die Passagiere am Endziel mit einer Verspätung von mindes- tens drei Stunden ankommen. Anspruchs- schädlich ist, wenn die Flugverspätung au- ßerhalb der EU durch eine nicht in der EU ansässige Airline verursacht wurde. Der Entschädigungsanspruch besteht auch, wenn die Umsteigezeit zwischen den Flügen infolge der Verspätung des Zubringerflugs zu gering war. Wichtig ist, dass Zubringer- und Anschlussflug ge- meinsam gebucht worden sind. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Gesamtlänge der Flüge. Flug gestrichen oder Überbuchung Wird der Flug gestrichen bzw. annulliert, haben Passagiere wahlweise Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises oder Anspruch auf einen Ersatzflug. Daneben kann Anspruch auf eine kostenlose Versorgung und ge- gebenenfalls eine Hotelüber- nachtung bestehen. Darüber muss die Flugge- sellschaft wie bei einer Flug- verspätung eine pauschale Entschädigung zahlen. Ent- sprechende Rechte haben Passagiere bei einer Überbu- chung (Nichtbeförderung). Gepäck kommt nicht an Während sich die Passa- giere um das Handgepäck selbst kümmern müssen, sind die Fluggesellschaften auch für das aufgegebene Ge- päck verantwortlich. Nach dem Montrealer Abkommen können Passagiere umgerechnet bis zu 1.350 Euro Entschädigung erhal- ten. Passagiere müssen nachwei- sen, welche Gegenstände verloren gingen. Die Fluggesellschaften er- setzen den Zeitwert. Fazit Passagiere haben innerhalb der EU umfas- sende Fluggastrechte. Die meisten Passa- giere kennen ihre Rechte jedoch nicht. Häufig versuchen die Fluggesellschaften, ihre Kunden mit einer unangemessenen Bürokratie (Formulare, Wartezeiten der Hot- line), Gerichtskostenrisiken, rechtlich falschen Auskünften oder Ausreden (z.B. bezüglich der Wetterbedingungen) abzuschrecken. Schätzungsweise 95 Prozent der an- spruchsberechtigten Passagiere setzen wegen Unwissenheit oder oben beschrie- bener Tricks ihre Ansprüche nicht durch. EU-Fluggastrechte Wenn ein Flug sich verspätet, gestrichen oder überbucht wird oder das Gepäck nicht ankommt, hat ein Fluggast umfassende Rechte. BEI FRAGEN SPRECHEN SIE BITTE IHREN ZUSTÄNDIGEN STEUERBERATER AN. DAS QUARTAL 1.18 19 Themen im Fokus

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