DAS QUARTAL 1.2018

Gesetzesänderungen: 2018 ändert sich einiges – aber manche Unklarheit bleibt 2018 bringt viele Gesetzesänderungen – bei Mindestlohn und Mutterschutz, Ver- tragsrecht und Verbraucherschutz, Altersvorsorge und Erwerbsunfähigkeit, Ab- schreibungen und Steuern. Die wichtigsten Themen. Text: Midia Nuri DAS QUARTAL 1.18 14 Themen im Fokus J edes Jahr das gleiche Spiel: Gesetzes- änderungen werfen Bekanntes über den Haufen. Über einige 2018 anstehende Neuerungen war hier bereits zu lesen, wie etwa die Kassennachschau, Anpassun- gen beim Mindestlohn, die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die kürzlich in Kraft getretenen Regeln zum BerufsgeheimnisunddasGeldwäschegesetz. Bei diesen Themen hätten Unternehmer die Auswirkungen für ihren Betrieb bereits im abgelaufenen Jahr mit Steuerberater oder Anwalt prüfen können.Wer das versäumt hat, sollte dieses Gespräch dringend nachholen – und dann auch gleich noch auf die neuen Aufbewahrungspflichten eingehen, die das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz mit sich bringt. Hier möchte bestimmt niemand einen teuren Fehler machen … Mehr Lohn und Schutz für Mitarbeiter Beim Mindestlohn ist es wichtig, den letz- ten Stand zu kennen. So gilt einerseits der gesetzliche Mindestlohn seit Jahresbeginn für alle Branchen. Bisher gab es in einigen Wirtschaftsbereichen noch Sonderregelun- gen. Andererseits muss laufend verfolgt werden, was die Tarifpartner aktuell aus- gehandelt haben und wo etwa eine Allge- meinverbindlichkeitserklärung zu beachten ist. Beim Thema Personal ebenso wichtig: Die Mutterschutzfrist – sechs Wochen vor sowie acht Wochen nach der Geburt – gilt künftig auch für Schülerinnen und Studen- tinnen. Sie verlängert sich bei einem Kind mit Behinderung. Unternehmer müssen je- den Arbeitsplatz darauf prüfen, ob schwan- gere oder stillende Frauen besonders zu schützen sind – auch wenn dort nicht mit chemischen, biologischen oder physikali- schen Stoffen gearbeitet wird. Aussicht auf bessere Betriebsrente In Kraft trat zum Jahresbeginn das Be- triebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das die Verbreitung von Betriebsrenten in klei- nen und mittleren Unternehmen fördern soll. Arbeitgeber erhalten einen Steuerzu- schuss von 30 Prozent, wenn sie Beschäf- tigten mit einem Einkommen von unter 2.200 Euro brutto eine Betriebsrente anbie- ten. Dafür müssen sie Beiträge zwischen 240 bis 480 Euro jährlich zahlen. Prüfen sollten Unternehmer auch, ob sie am so- genannten Sozialpartnermodell teilnehmen können, für das eine Tarifbindung eigentlich Voraussetzung ist. Zusätzlicher Verbraucherschutz Für Werkverträge der Baubranche gilt jetzt ein neues Vertragsrecht. Auch Verträge für Architekten und Bauträger werden neu ge- regelt. Verbraucher stärkt ab Juli im Reise- recht die Pauschalreiserichtlinie – der hier geltende Verbraucherschutz greift künftig auch bei Reisen, die der Kunde oder ein Reisebüro zusammengestellt hat, sowie bei Tagesreisen ab 500 Euro. Weniger Gebühren und kein 500-Euro- Schein Die Europäische Zentralbank will gegen Ende 2018 keine 500-Euro-Scheine mehr ausgeben. Unternehmer sind im Gegen- satz zu Banken nicht verpflichtet, die No- ten anzunehmen. Ab dem 13. Januar 2018 entfallen außerdem europaweit Gebühren für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften. Verbraucher erhalten mehr Rechte, zum Beispiel bei Betrug, grober Fahrlässigkeit oder Fehlüberweisungen. Höhere Grenzen für Sofortabschreibung Die Grenzen für geringwertige Wirtschafts- güter stiegen zum Jahresbeginn von 410 Euro auf 800 Euro. Auch Grundfreibetrag und Unterhaltshöchstbetrag werden 2018

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