DAS QUARTAL 3.2017

D as Erwerbsleben beginnt schon im zarten Alter von 13 Jahren: Dann dür- fen Kinder – mit Erlaubnis der Eltern – ihr erstes eigenes Geldmit leichten Tätigkeiten verdienen, etwa mit Babysitten, Nachhilfe- unterricht oder Einkäufen für die Nachbarn. Für Unternehmer interessant ist aber der 15. Geburtstag: Danach dürfen Schüler für Ferienjobs sogar wochenweise Vollzeit arbeiten – etwa als Verkäufer in der Eisdiele, alsLandwirtschaftshelfer auf demBauernhof, als Regalauffüller im Supermarkt oder als Bote imBüro. Gerade jetzt in den Sommer- ferien geht da besonders viel – vielleicht auch in IhremUnternehmen, weil der Laden überraschend stark brummt, aber viele Stammbeschäftigte in den Urlaub wollen? Viele Mittelständler finden keine studentischen Aushilfen Natürlich sind volljährige Studenten als Ferienjobber um einiges pflegeleichter als minderjährige Schüler. Vielen Mittelständ- lern in der Provinz stehen sie aber nur be- grenzt zur Verfügung. Großunternehmen in den Universitätsstädten machen schon rund ums Jahr gute Angebote – da fällt es kleinen Betrieben in der Eifel oder auf der Schwäbischen Alb schwer, Werkstuden- ten oder studentische Aushilfen für einen Vollzeitjob in den Ferien zu finden. Deshalb ist der Einsatz von Schülern naheliegend. Zu jungen Leuten in den umliegenden Schulen sollten gerade Mittelständ- ler abseits der Studentenhochbur- gen engen Kontakt halten. Wer das noch nicht tut und aktuell jemanden sucht, dem helfen neben Kontakten über Mit- arbeiter oder Bekannte auch die Arbeitsagentu- ren sowie Anzeigen in Zeitungen und Job- portalen wie Monster oder Ferienjob.de. Natürlich können Unternehmer ihre Jobangebote auch an die Pinnwand des örtlichen Su- permarkts pinnen. Ferienjobbende Schüler können dem Betrieb helfen Hat sich ein Schüler für den Ferienjob ge- funden, gilt es natürlich, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Die sind gera- de für Minderjährige recht streng, etwa was die Gesamtdauer betrifft oder die maximale Wochen- und Tagesarbeitszeit. Jugendli- che dürfen normalerweise samstags sowie sonn- und feiertags nicht arbeiten, es gibt aber Ausnahmeregelungen, etwa für Gast- stätten und die Landwirtschaft. „handwerk magazin“ hat die nötigen Rahmendaten für die Beschäftigung von minderjährigen Schülern zusammengestellt. Über den Ar- beitsvertrag und spezielle Fragen müssen Sie mit Ihrem Anwalt reden. Und natürlich sollten gerade Handwerksbetriebe auch beim Arbeitsschutz für Schüler auf Num- mer sicher gehen und lieber etwas zu viel Ausrüstung bereitstellen als zu wenig. Steuer- und abgabenfrei bleibt die Tätigkeit von Schülern, sofern sie zwei Monate am Stück oder insgesamt 50 Arbeitstage pro Jahr nicht überschreitet. So lassen sich auch leichter Auszubildende finden Ferienjobbende Schüler sind aber nicht nur als Aushilfe bei Auftragsspitzen wichtig. Firmenchefs sollten sie auch aus perso- nalstrategischen Gründen in den Betrieb holen. Das bietet nämlich eine ausge- zeichnete Möglichkeit, junge Leute für einen Ausbildungsplatz zu interessieren. Zudem steigt so deutlich die Chance, dass sie später als Lehrlinge auch durchhalten, weil sie schon genauer wissen, was auf sie zukommt. Waren Schüler vielleicht sogar einige Jahre lang regelmäßig in den Ferien im Betrieb, sparen sich Arbeitgeber darü- ber hinaus zumindest einen Teil der sonst nötigen Einarbeitungszeit. Studenten sind beliebt, aber Schüler oft die bessere Lösung Für Mittelständler abseits der Städte sind Schüler naheliegende Kandidaten für Ferienjobs. Unternehmer sollten sich auch um sie bemühen, weil sie potenzielle Lehrlinge sind. Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg DAS QUARTAL 3.17 HSP INTERN 30

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