DAS QUARTAL 4.2016 - page 10

Frank Kurowski
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DAS QUARTAL 4.16
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THEMEN IM FoKUS
Quelle: TRIALOG, Das Unternehmermagazin Ihrer
Berater und der DATEV, Herausgeber: DATEV eG,
Nürnberg, Ausgabe 04/2016
Auslandsimmobilien im Ausland auch
entsprechend berücksichtigt.“ Gleichzeitig
greift der deutsche Fiskus zu, wenn sich
der Verstorbene oder der Erbe gewöhnlich
in Deutschland aufhielt oder aufhält. „Daher
kommt es nicht selten dazu, dass sowohl
Deutschland als auch der Belegenheits-
staat der Immobilie die Erbschaftsteuer
für ein und dieselbe Immobilie einfordern.“
Nur mit Dänemark, Frankreich, Griechen-
land, Schweden, der Schweiz und den USA
bestehen Doppelbesteuerungsabkommen.
Anderswo drohen hohe Steuerzahlungen.
Ingo Kleutgens, Vizepräsident der Steuer-
beraterkammer Hessen, betont: „Aus steu-
erlicher Sicht gilt es, bereits beim Erwerb
einer Immobilie etwaige Konsequenzen des
Erbfalls unter Betrachtung steuerlicher Re-
gelungen potenzieller Belegenheitsstaaten
der Immobilie – auch im Zusammenhang
mit Doppelbesteuerungsabkommen auf
dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und
Schenkungsteuern – zu überprüfen und
einer vergleichenden Beurteilung zu un-
terzuziehen.“ Dazu zählt die Frage nach
Freibeträgen, Vorteilen von Doppelbesteu-
erungsabkommen oder spezifischen Vor-
bereitungen, die, um die Steuerbelastung
zu mindern, auf die Gegebenheiten des
Landes zugeschnitten sein müssen, in dem
sich die Immobilie befindet.
DoPPELBESTEUERUNG VERMEIDEN
Wer sich nicht beraten lässt, riskiert absur-
de Konstellationen. Was etwa passiert, falls
der Ferienhaus-Eigentümer als Rentner die
Zelte in Deutschland abbricht, um den Le-
bensabend in Andalusien zu verbringen?
Bleiben die Erben in Deutschland, unter-
liegt das Vermögen, das sie erhalten, der
deutschen wie der spanischen Erbschaft-
steuer. Unternehmer Schneider sollte also
mit dem Steuerberater klären, wie sich die
Erbschaftsteuerlast für seine Erben mini-
mieren lässt, falls er sich wie geplant im
wohlverdienten Ruhestand endgültig nach
Spanien absetzt – sonst akzeptiert er
durch Untätigkeit, dass hohe und eventu-
ell doppelte Steuerforderungen entstehen.
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