DAS QUARTAL 2.2016 - page 43

DAS QUARTAL 2.16
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INFo-CENTER
1.
Ruhe bewahren! Möglichst Gelassenheit zeigen.
Beamte nicht behindern!
2.
Kein Wort durch Mitarbeiter und Verantwortliche
ohne anwaltlichen Beistand. Niemand ist verpflich-
tet, als Beschuldigter Angaben zu machen! Diese
können aber verwendet werden, wenn sie freiwillig
gemacht werden. Also: Reden ist Silber, Schweigen
ist Gold!
3.
In Betrieben: Unbedingt die Unternehmensleitung
verständigen!
4.
Strafverteidiger oder Steuerberater anrufen! Telefon-
sperren sind in aller Regel nicht zulässig. Im Zweifel
den Durchsuchungsleiter bitten, die Rufnummer des
Strafverteidigers oder Steuerberaters zu wählen!
5.
Bitte an den Durchsuchungsleiter, bis zum Erschei-
nen des Rechtsanwalts oder Steuerberaters zu
warten!
6.
Namen des Durchsuchungsleiters und der weiteren
Ermittlungspersonen notieren!
7.
Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen!
8.
Bereitstellen eines Raumes mit Fotokopierer!
9.
Vernehmungen auf Firmengelände untersagen!
10.
(Steuer-)Berater nicht von der Verschwiegenheits-
verpflichtung entbinden!
11.
Begleitung/Beobachtung der Ermittler durch kom-
petente Mitarbeiter oder den RA!
12.
Niemals Unterlagen vernichten oder Daten löschen!
13.
Keine Genehmigung für nicht einsichtsbefugte
Polizeibeamte!
14.
Keine freiwillige Herausgabe von Unterlagen ohne
Abstimmung mit dem Strafverteidiger oder Steu-
erberater!
15.
Detaillierte Dokumentation der beschlagnahmten
Gegenstände verlangen!
16.
Kopien der sichergestellten Unterlagen fertigen!
17.
Fehlendes Einverständnis mit Durchsuchung und
Beschlagnahme vermerken!
17 goldene Regeln bei einer Hausdurchsuchung
durch die Steuer- und/oder Zollfahndung
Ergibt sich der Verdacht einer Steuerstraftat, sei es durch Ermittlungen der Finanzbehörden, anonyme Anzeigen
von Geschäftspartnern, Mitarbeitern oder (ehemaligen) Familienangehörigen, erscheint oftmals – in aller Regel
morgens in der Frühe – die Steuerfahndung zur Durchsuchung von Wohnung, Arbeitsplatz und Betrieb sowie der
Beschlagnahme von Beweismitteln. Hierbei gilt es für den Betroffenen nun, einige Verhaltensregeln einzuhalten, um
seine Rechte adäquat wahren zu können.
Info-Center
Im Info-Center stellen wir Ihnen in jeder Ausgabe nützliche
Informationen, Checklisten und Formulare für Ihren
unternehmerischen und betrieblichen Alltag zusammen.
Beitragsbemessungsgrenzen für Rentenversicherung,
Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung
Alte Bundesländer
RENTENVERSICHERUNG/
ARBEITSLoSENVERSICHERUNG
KRANKENVERSICHERUNG/
PFLEGEVERSICHERUNG
Jahr
monatlich
jährlich
monatlich
jährlich
2014
5.950 €
71.400 €
4.050,00 €
48.600 €
2015
6.050 €
72.600 €
4.125,00 €
49.500 €
2016
6.200 €
74.400 €
4.237,50 €
50.850 €
Neue Bundesländer
RENTENVERSICHERUNG/
ARBEITSLoSENVERSICHERUNG
KRANKENVERSICHERUNG/
PFLEGEVERSICHERUNG
Jahr
monatlich
jährlich
monatlich
jährlich
2014
5.000 €
60.000 €
4.050,00 €
48.600 €
2015
5.200 €
62.400 €
4.125,00 €
49.500 €
2016
5.400 €
64.800 €
4.237,50 €
50.850 €
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