DAS QUARTAL 3.2015 - page 10

DAS QUARTAL 3.15
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Themen im Fokus
Denn dazu ist der Geschäftsführer ver-
pflichtet: Mit Überschuldung der GmbH
muss er beim Amtsgericht den Antrag auf
Insolvenz stellen. „Überschuldet ist sie,
wenn die Verbindlichkeiten höher sind als
ihr Vermögen“, sagt Experte Mohr. Was so
einfach klingt, ist es in der Praxis oft nicht:
„Entscheidend sind nicht die Bilanzwerte,
sondern das Vermögen, das dahinter-
steckt.“ Dem Geschäftsführer bleiben ab
Insolvenzreife maximal drei Wochen, um
die Zahlungsprobleme zu beseitigen. Ver-
schleppt er die Insolvenz, macht er sich
strafbar und haftet persönlich. Gleiches
gilt, wenn er Arbeitnehmeranteile der Sozi-
alversicherung und Steuern nicht abführt.
Daher rät Mohr dringend dazu, in solchen
Fällen sofort mit dem Rechtsanwalt oder
Steuerberater zu sprechen.
an der Technischen Hochschule Deggen-
dorf. Zudem brauchen Geschäftsführer
viel Fingerspitzengefühl bei Verträgen mit
sich selbst oder Zahlungen auf das eigene
Konto. „Sie sollten sich bei jeder Überwei-
sung der GmbH immer vor Augen führen,
dass dem eine zivilrechtlich wirksame
Vereinbarung zugrunde liegt.“ Bei Gehalt,
Altersvorsorge, Tantieme und steuerlichen
Extras, etwa einem Dienstwagen, regelt das
bereits der Geschäftsführervertrag. „Hier
muss immer der Fremdvergleich mit ande-
ren Geschäftsführern gewährleistet sein“,
so Küffner. „Diese Zahlungen sollten daher
mit dem Steuerberater besprochen wer-
den.“ Unbegründete, überhöhte und falsch
abgerechnete Überweisungen stuft das
Finanzamt in der Regel als verdeckte Ge-
winnausschüttung ein, was bei der GmbH
und beim Gesellschafter zu erheblichen
Steuernachzahlungen führen kann.
Risiko Insolvenzverschleppung
Zur Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers
zählt auch, die Entwicklung der GmbH im
Blick zu behalten. Am besten tut er das mit-
hilfe des Steuerberaters über die aus der
Finanzbuchführung gewonnenen Kenn-
zahlen, so wie Torsten Utz und Jörg Ja-
naszak, Geschäftsführer der Utz GmbH in
Norderstedt bei Hamburg. Mit 25 Beschäf-
tigten macht die Firma einen Umsatz von
1,7 Millionen Euro. 90 Prozent der Aufträge,
meist immaßgefertigten Holzinnenausbau,
kommen von Privatkunden im Raum Ham-
burg und Berlin. „Einmal imMonat schauen
wir uns die Zahlen der betriebswirtschaftli-
chen Auswertung genau an“, so Utz, „auch
um im drohenden Insolvenzfall rasch han-
deln zu können.“
Vorteile bei der Nachfolge
Dieser hilft natürlich auch, wenn sich Unter-
nehmer und Geschäftsführer überlegen
sollten, die Rechtsform zu wechseln. Für
Manfred Kerker war das aber kein Thema.
„Unser Steuerberater hat in den ersten Jahren
immer wieder einen Vergleich zwischen
Einzelfirma und GmbH gemacht, der bei mir
stets zugunsten der GmbH ausgefallen ist“,
so der Chef der Jakob Kerker GmbH. Zudem
hat die Rechtsform GmbH aus seiner Sicht
einen weiteren großen Vorteil: „Sie erleich-
tert eines Tages auch die Übergabe an mei-
nen Sohn.“ Dann wird Sebastian Kerker die
GmbH in dritter Generation weiterführen.
Quelle: TRIALOG, Das Unternehmermagazin Ihrer
Berater und der DATEV, Herausgeber: DATEV eG,
Nürnberg, Ausgabe 03/2015
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