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wändig ist deshalb auch die Produktion.
Bohn veranschlagt dafür rund zweieinhalb
Tage – einschließlich Literaturkritik sowie
dem Videodreh und -schnitt. Einen Groß-
teil der Arbeit erledigen ihre fünf Mitarbeiter
und freie Medienexperten. „Es ist ein ge-
meinsames Puzzle“, sagt sie.
Das umfassende Engagement vieler Be-
teiligter hält Expertin Leunissen für gut:
„Finden sich die Mitarbeiter im Newsletter
wieder, dann unterstützen sie ihn.“ Aber sie
empfiehlt, einen festen Ansprechpartner
zu benennen – auch wenn eine Agentur
den Newsletter erstellt. Das gewährleistet,
dass Informationen regelmäßig verschickt
werden und nicht plötzlich Schluss ist,
weil sich niemand mehr verantwortlich
fühlt. Andererseits sei Regelmäßigkeit
kein Selbstzweck. „Wenn es gar nichts
zu berichten gibt, sollte man lieber eine
Ausgabe verschieben“, warnt Leunissen.
„Wer einen inhaltsfreien Newsletter erhält,
liest den nächsten dann wahrscheinlich
nicht mehr und bestellt den übernächsten
vielleicht ab.“
DAS QUARTAL 3.14
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THEmEN Im FOkUS
Quelle: TRIALOG, Das Unternehmermagazin Ihrer
Berater und der DATEV, Herausgeber: DATEV eG,
Nürnberg, Ausgabe 03/2014
RECHTSRAHmEN
Das müssen Sie zwingend beachten
Die Einwilligung
eines Interessenten ist die Voraussetzung dafür, dass ihm überhaupt ein Newsletter
geschickt werden darf.
Das Bestellformular
dafür darf nicht vorausgefüllt sein, der Interessent muss es aktiv ausfüllen,
beispielsweise auf der Homepage.
Die Bestätigung
muss in einem eigenen Feld erfolgen, nicht gemeinsam mit anderen Zustimmungen,
etwa zu den AGB.
Einziges Pflichtfeld
darf die Mailadresse sein, eine Newsletter-Bestellung muss also auch anonym
möglich sein.
Double-Opt-in
heißt, Bestellern zunächst einen Bestätigungslink zu schicken. Nur wenn der Nutzer
ihn anklickt, gilt die Anmeldung.
Ein Protokoll
über Einwilligungen oder Bestätigungen sollte unbedingt für den Streitfall gespeichert
werden.
Die Abmeldemöglichkeit
muss in jeder Ausgabe des Newsletters erläutert und eine Abmeldung unbedingt
beachtet werden.
Ein Impressum
ist Pflicht, es muss den Newsletter als die kommerzielle Kommunikation
des Unternehmens erkennbar machen.
Newslettersoftware
für den deutschen Markt kann einen Großteil dieser Aufgaben übernehmen.
Die Risiken
bei Verstößen sind erheblich, es drohen Abmahnung und Rechtsstreit mit Kosten
von 100 bis zu einigen Tausend Euro.
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