DAS QUARTAL 1.2014 - page 33

DAS QUARTAL 1.14
33
THEMEN IM FokUS
genannten Beträge herabsetzen. Es wird
dabei das Verschulden der gesetzlichen
Vertreter geprüft, da das Bundesamt auf
Antrag die Wiedereinsetzung in den vorigen
Stand zu gewähren hat, wenn die Unterla-
gen unverschuldet (z. B. durch den Tod des
Alleingesellschafters, des Fehlens wichtiger
Unterlagen außerhalb der Macht des Unter-
nehmens, Untergang der Unterlagen durch
höhere Gewalt) nicht eingereicht wurden.
Zukünftig wird eine Rechtsbeschwerde
gegen Beschwerdeentscheidungen des
bislang als einzige Instanz tätigen Land-
gerichts Bonn in Ordnungsgeldsachen
möglich sein. Über die künftig möglichen
Beschwerden soll das Oberlandesgericht
entscheiden. Vor dieser zweiten Instanz
soll ein Verfahren jedoch nicht völlig neu
aufgerollt werden, vielmehr soll es nur um
die Überprüfung grundsätzlicher Rechts-
fragen gehen.
Die Neuregelungen sind erstmals für das
am oder nach dem 31. Dezember 2012 en-
dende Geschäftsjahr wirksam geworden.
Die Einführung der Rechtsbeschwerde soll
hingegen für alle Ordnungsgeldverfahren
gelten, die nach dem 31. Dezember 2013
eingeleitet werden, da es sich insoweit um
eine prozessuale Regelung handelt.
BEI FRAGEN SPRECHEN SIE BITTE IHREN
ZUSTÄNDIGEN STEUERBERATER AN.
1...,23,24,25,26,27,28,29,30,31,32 34,35,36,37,38,39,40,41,42,43,...52