Im Info-Center stellen wir Ihnen in jeder Ausgabe nützliche Infor-
mationen, Checklisten und Formulare für Ihren unternehmerischen
und betrieblichen Alltag zusammen.
Info-Center
Ergibt sich der Verdacht einer Steuerstraftat, sei es durch Ermittlungen der Finanzbehörden, anonyme
Anzeigen von Geschäftspartnern, Mitarbeitern oder (ehemaligen) Familienangehörigen, erscheint oft-
mals – in aller Regel morgens in der Frühe – die Steuerfahndung zur Durchsuchung von Wohnung, Ar-
beitsplatz und Betrieb sowie der Beschlagnahme von Beweismitteln. Hierbei gilt es für den Betroffenen
nun, einige Verhaltensregeln einzuhalten, um seine Rechte adäquat wahren zu können.
17 goldene Regeln bei einer Hausdurchsuchung durch die
Steuer- und/oder Zollfahndung
1.
Ruhe bewahren! Möglichst Gelassenheit zeigen.
Beamte nicht behindern!
2.
Kein Wort durch Mitarbeiter und Verantwortliche
ohne anwaltlichen Beistand. Niemand ist ver-
pflichtet, als Beschuldigter Angaben zu machen!
Diese können aber verwendet werden, wenn sie
freiwillig gemacht werden. Also: Reden ist Silber,
Schweigen ist Gold!
3.
In Betrieben: Unbedingt die Unternehmenslei-
tung verständigen!
4.
Strafverteidiger oder Steuerberater anrufen!
Telefonsperren sind in aller Regel nicht zulässig.
Im Zweifel den Durchsuchungsleiter bitten, die
Rufnummer des Strafverteidigers oder Steuer-
beraters zu wählen!
5.
Bitte an den Durchsuchungsleiter, bis zum
Erscheinen des Rechtsanwalts oder Steuerbera-
ters zu warten!
6.
Namen des Durchsuchungsleiters und der wei-
teren Ermittlungspersonen notieren!
7.
Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen!
8.
Bereitstellen eines Raumes mit Fotokopierer!
9.
Vernehmungen auf Firmengelände untersagen!
10.
(Steuer-)Berater nicht von der Verschwiegen-
heitsverpflichtung entbinden!
11.
Begleitung/Beobachtung der Ermittler durch
kompetente Mitarbeiter oder den RA!
12.
Niemals Unterlagen vernichten oder Daten lö-
schen!
13.
Keine Genehmigung für nicht einsichtsbefugte
Polizeibeamte!
14.
Keine freiwillige Herausgabe von Unterlagen
ohne Abstimmung mit dem Strafverteidiger oder
Steuerberater!
15.
Detaillierte Dokumentation der beschlag-
nahmten Gegenstände verlangen!
16.
Kopien der sichergestellten Unterlagen fertigen!
17.
Fehlendes Einverständnis mit Durchsuchung und
Beschlagnahme vermerken!
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DAS QUARTAL 2.13
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