Seite 14 - DAS QUARTAL 4.2012

THEMEN IM FOKUS
DAS QUARTAL 4.12
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öffentliche Verkehrsmittel daher nicht mehr
für jeden einzelnen Tag belegt werden. Nur
wenn diese höher sind als die Entfernungs-
pauschale für das gesamte Kalenderjahr, ist
ein Nachweis erforderlich.
Rentenversicherung.
Der Beitragssatz in
der allgemeinen Rentenversicherung sinkt
voraussichtlich um 0,6 % auf 19,0 % des Ar-
beitsentgelts.
Riester-Verträge.
Um Rückforderungen von
Zulagen bei der Riester-Förderung wegen
einer schleichenden Änderung der Zulage-
berechtigung weitgehend zu vermeiden, ist
bei mittelbar Zulageberechtigten ab dem
Jahr 2012 die Zahlung eines Mindestbeitrags
von 60 Euro vorgesehen. Die Riester-Förder-
berechtigten werden von den Anbietern von
Altersvorsorgeverträgen in Kürze über die
Neuregelung informiert.
Umzugskostenpauschale.
Die Pauschsätze
für sonstige Umzugsauslagen wurden ab
2012
auf 1.314 Euro bei Verheirateten und
auf 657 Euro bei Ledigen erhöht. Der Erhö-
hungsbetrag für die Pauschsätze für jede
weitere Person mit Ausnahme des Ehegat-
ten beträgt nun 289 Euro.
Veranlagungsformen.
Das Veranlagungs-
wahlrecht bei Ehegatten wird neu geordnet.
Durch eine Reduzierung der Veranlagungs-
arten werden die Varianten von bisher sieben
auf vier verringert. Um zu gewährleisten,
dass keine Schlechterstellung der Ehegatten
für den Nachweis der Zwangsläufigkeit von
Aufwendungen im Krankheitsfall 3 verschie-
dene Vorgaben: I. d. R. erfolgt der Nachweis
durch eine Verordnung eines Arztes oder
Heilpraktikers. Diese muss vor Beginn der
Heilmaßnahme oder dem Erwerb des medi-
zinischen Hilfsmittels ausgestellt worden
sein.
Alternativ kommt der Nachweis durch ein
amtsärztliches Gutachten oder eine ärzt-
liche Bescheinigung eines Medizinischen
Dienstes der Krankenversicherung für ge-
setzlich definierte Maßnahmen in Betracht,
z. B. eine Bade- oder Heilkur, psychothera-
peutische Behandlung, Betreuung durch
eine Begleitperson, medizinische Hilfsmittel
als allgemeine Gebrauchsgegenstände des
täglichen Lebens oder wissenschaftlich
nicht anerkannte Behandlungsmethoden,
wie Frisch- und Trockenzellenbehand-
lungen. Eine Bescheinigung des behandeln-
den Krankenhausarztes wird für Besuchs-
fahrten zu einem für längere Zeit im
Krankenhaus liegenden Ehegatten oder
Kind des Steuerpflichtigen benötigt. Diese
muss bestätigen, dass der Besuch zur Hei-
lung oder Linderung einer Krankheit ent-
scheidend beitragen kann.
Pendlerpauschale.
Die Vergleichsrechnung
zwischen der Pendlerpauschale und den tat-
sächlich entstandenen Kosten für die Benut-
zung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist
nicht mehr tageweise, sondern jahresbezo-
gen vorzunehmen. Bei Nutzung verschie-
dener Verkehrsmittel müssen die Kosten für
im Vergleich zu zwei unverheirateten Per-
sonen erfolgt, wird die Wahlmöglichkeit
einer Einzelveranlagung eingeführt.
Die getrennte Veranlagung entfällt und Ehe-
gatten können sich mit der Einzelveranla-
gung für die individuelle Besteuerung ent-
scheiden. Dabei werden Sonderausgaben,
außergewöhnliche Belastungen und die
Steuerermäßigung für haushaltsnahe
Dienstleistungen dem Ehegatten zugerech-
net, der die Aufwendungen wirtschaftlich
getragen hat.
Verbilligte Vermietung.
Mit der Vereinheitli-
chung der Prozentgrenzen bei verbilligter
Wohnraumüberlassung auf 66 Prozent wird
die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung
und Verpachtung vereinfacht. Beträgt die
ortsübliche Miete bei auf Dauer angelegter
Vermietung nicht weniger als 66 Prozent,
wird grundsätzlich ohne Totalüberschuss-
prognose die Einkünfteerzielungsabsicht
unterstellt und die Vermietung einer Woh-
nung als vollentgeltlich angesehen.
Streitigkeiten hinsichtlich der bislang nach
der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
und Auffassung der Finanzverwaltung bei
einem Mietzins zwischen 56 Prozent und 75
Prozent der ortsüblichen Miete vorzuneh-
menden Totalüberschussprognose werden
hierdurch vermieden.
Bei Fragen sprechen Sie bitte
Ihren zuständigen Steuerberater an.
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