Seite 12 - DAS QUARTAL 4.2012

THEMEN IM FOKUS
DAS QUARTAL 4.12
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D
ie vorgestellten Änderungen beruhen
im Wesentlichen auf dem Steuerver-
einfachungsgesetz 2011 und dem Ge-
setz zur Umsetzung der Beitreibungsricht‑
linie sowie zur Änderung steuerlicher
Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umset-
zungsgesetz – BeitrRLUmsG).
Abgeltungssteuer.
Abgeltend besteuerte
Kapitaleinkünfte werden ab 2012 bei der Er-
mittlung der zumutbaren Eigenbelastung,
beim Ausbildungsfreibetrag und bei der Er-
mittlung des Spendenabzugsvolumens nicht
mehr berücksichtigt.
Insoweit entfällt künftig die Notwendigkeit,
abgeltend besteuerte Kapitalerträge nur für
diese Zwecke in der Einkommensteuerer-
klärung anzugeben. Bei der Einkommenser-
mittlung einer unterhaltenen Person sind
Kapitalerträge zwar ebenfalls nicht mehr als
eigene Einkünfte anzugeben. Aber es erfolgt
eine Berücksichtigung dieser Erträge über
den Begriff der eigenen Bezüge der unter-
haltenen Person.
Aufzeichnungspflichten.
Die bisherige steu-
erliche und handelsrechtliche zehnjährige
Aufbewahrungsfrist wird nach dem Entwurf
des Jahressteuergesetzes 2013 in einem
ersten Schritt auf acht Jahre verkürzt. Eine
weitere Verkürzung auf dauerhaft sieben
Jahre soll folgen. Dadurch verringert sich
der Umfang der insgesamt in einem Unter-
nehmen aufzubewahrenden Unterlagen. Die
Anknüpfung an die steuerliche Festset-
zungsfrist bleibt erhalten.
Berufsausbildungskosten.
Es wurde mit
Wirkung zum 01.01.2012 klargestellt, dass
Aufwendungen für eine erstmalige Berufs-
ausbildung oder für ein Erststudium, das zu-
gleich eine Erstausbildung vermittelt, vom
Abzug als Betriebsausgaben oder Wer-
bungskosten ausgeschlossen sind. Der Ab-
zug wird im Bereich der Sonderausgaben
geregelt und gilt nicht, wenn Berufsausbil-
dung oder Erststudium im Rahmen eines
Dienstverhältnisses stattfinden. Positiv ist
hingegen, dass es zu einer Anhebung des
Steueränderungen 2012/2013
Einige steuerrechtliche Änderungen von größerer Bedeutung sind am 01.01.2012 in Kraft getreten.
Nachfolgender Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für 2013 und einen Ausblick auf
die Änderungen, die erst zum kommenden Jahr in Kraft treten werden. Dadurch können schon zu einem frühen
Zeitpunkt die Weichen gestellt werden.