Seite 13 - DAS QUARTAL 3.2012

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Quelle Herausgeber: SUMMA SUMMARUM
Ausgabe 01/2012, Deutsche Rentenversicherung
Bund, Ruhrstraße 2, 10709 Berlin.
THEMEN IM FOKUS
DAS QUARTAL 3.12
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samen Grundsätze für die Untersuchung von
Entgeltabrechnungsprogrammen und Aus-
füllhilfen (Systemuntersuchung) und die Da-
tenweiterleitung innerhalb der Sozialversi-
cherung nach § 22 DEÜV” vom 27. Oktober
2011 in der vom 1. Januar 2012 an geltenden
Fassung wurde die euBP als freiwilliges Zu-
satzmodul aufgenommen.
Datenschutz und Datensicherheit.
Die Da-
ten werden beim Unternehmen ausschließ-
lich zum konkreten Zweck der Durchführung
der einzelnen Betriebsprüfung nach § 28p
SGB IV übermittelt. Eine regelmäßig wieder-
kehrende Datenübermittlung oder eine Be-
vorratung der Arbeitgeberdaten erfolgt nicht.
Über das Abrufverfahren im Rahmen des eX-
Tra-Standards kann sich der Arbeitgeber je-
derzeit über den aktuellen Stand der Verar-
beitung seiner Daten erkundigen. Nach
Abschluss des Verfahrens beim Rentenver-
sicherungsträger (Bestandskraft des Be-
scheids) werden die Daten automatisch
gelöscht. Der Arbeitgeber kann ein Lösch-
protokoll im eXTra-Standard abrufen.
Pilotphase.
Mit Inkrafttreten der gesetz-
lichen Grundlage hat die Pilotphase mit ein-
zelnen Arbeitgebern begonnen. Eine Pilotie-
rung in größerem Umfang ist ab Juli 2012
geplant. Der flächendeckende Einsatz wird
am 1. Januar 2013 beginnen.
Vortrags-/Eröffnungswert des jeweiligen
Kontos. Der DSKB ist für die im Prüfzeit-
raum bebuchten Konten zu erstellen;
die Lieferung erfolgt inklusive Nullkon-
ten pro Wirtschaftsjahr. Aus Gründen der
Daten­sparsamkeit hat die Deutsche
Renten­versicherung gemeinsam mit der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeit­
geberverbände, der Bundessteuerberater-
kammer und der Arbeitsgemeinschaft der
Personalabrechnungs-Software-Ersteller
einen Mindestumfang der zunächst anzulie-
fernden Buchungsdaten erarbeitet.
Datenübermittlungsverfahren und Daten-
annahmestelle.
Die Übersendung der Daten
wird dem Unternehmen medienbruchfrei im
Online-Verfahren unter Nutzung des eXTra-
Standards (einheitliches XML-basiertes
Transportverfahren) ermöglicht.
Für das Verfahren euBP wird ausschließlich
die Datenstelle der Träger der Rentenversi-
cherung (DSRV) als Datenannahmestelle tä-
tig. Bei der DSRV wird wie auch im Verfahren
bei Sofortmeldungen ein Kommunikations-
server eingerichtet. Die Dateiübertragung
erfolgt über gesicherte und verschlüsselte
Übertragungswege aus systemgeprüften
Abrechnungsprogrammen.
Die Anbindung maschineller Ausfüllhilfen
(z. B. SV-net) ist nicht vorgesehen. Der
Arbeit­geber kann für die Datenübermittlung
das vorhandene ITSG-Zertifikat nutzen,
sofern dieses von der ITSG für die euBP
zugelassen wurde.
Systemuntersuchung.
Zur Sicherstellung
eines ordnungsgemäßen Betriebs werden
ausschließlich zertifizierte Entgeltabrech-
nungssysteme unterstützt. In die „Gemein-
ten nachvollziehbaren Export der prüfrele-
vanten Daten aus den Abrechnungssystemen.
Im Rahmen der Betriebsprüfung durch die
Rentenversicherung werden regelmäßig die
Lohn- und Gehaltsbuchhaltung und das be-
triebliche Rechnungswesen als Gegenstand
der Finanzbuchhaltung angesprochen. Da-
her setzt sich die Schnittstellenbeschrei-
bung aus diesen beiden Bereichen zusam-
men. In der Praxis werden für die Lohn- und
Gehaltsbuchhaltung und das betriebliche
Rechnungswesen oft verschiedene Abrech-
nungsprogramme genutzt. Folglich sind für
die euBP die Daten (i. d. R. jeweils eine
Datei) aus dem jeweiligen System bereitzu-
stellen.
Die Erstellung der Datei orientiert sich an
den bekannten Datenübermittlungsverfah-
ren im Bereich der Sozialversicherung. Zwi-
schen dem Vorlaufsatz (VOSZ) und dem
Nachlaufsatz (NCSZ) werden die Kommuni-
kationsinformationen und Produktivdaten
eingebettet:
Der Datensatz Kommunikation enthält ne-
ben den Angaben zur Adressierung und zum
Absender der Lieferung auch Informationen
zur Produkt- und Modifikations-ID (PROD-ID/
MOD-ID). Anhand dieser ID kann das ver-
wendete systemgeprüfte Abrechnungs­
system identifiziert und auf die Zulassung
zum Verfahren euBP geprüft werden.
Im Bereich der Entgeltbuchhaltung werden
diverse neuen Datensätze (z. B. Stammdaten
Arbeitnehmer) und, sofern zutreffend,
die entsprechenden Datenbausteine (z. B.
Knappschaft) geliefert. Die Daten der
Finanzbuchhaltung werden mit dem Daten-
satz Kontenbuchungen (DSKB) übermittelt.
Der DSKB enthält neben den einzelnen
Buchungssätzen auch Informationen zum