Seite 44 - AUSGABE_25___QUARTAL_3_2011

Das ist die SEO-Version von AUSGABE_25___QUARTAL_3_2011. Klicken Sie hier, um volle Version zu sehen

« Vorherige Seite Inhalt Nächste Seite »
Im Info-Center stellen wir Ihnen in jeder Ausgabe nützliche Infor-
mationen, Checklisten und Formulare für Ihren unternehmerischen
und betrieblichen Alltag zusammen.
Info-Center
Ergibt sich der Verdacht einer Steuerstraftat, sei es durch Ermittlungen der Finanzbehörden, anonyme
Anzeigen von Geschäftspartnern, Mitarbeitern oder (ehemaligen) Familienangehörigen, erscheint oft-
mals – in aller Regel morgens in der Frühe – die Steuerfahndung zur Durchsuchung von Wohnung, Ar-
beitsplatz und Betrieb sowie der Beschlagnahme von Beweismitteln. Hierbei gilt es für den Betroffenen
nun, einige Verhaltensregeln einzuhalten, um seine Rechte adäquat wahren zu können.
17 goldene Regeln bei einer Hausdurchsuchung durch die
Steuer- und/oder Zollfahndung
1.
Ruhe bewahren! Möglichst Gelassenheit zeigen.
Beamte nicht behindern!
2.
Kein Wort durch Mitarbeiter und Verantwortliche
ohne anwaltlichen Beistand. Niemand ist ver-
pfichtet, als Beschuldigter Angaben zu machen!
Diese können aber verwendet werden, wenn sie
freiwillig gemacht werden. Also: Reden ist Silber,
Schweigen ist Gold!
3.
In Betrieben: Unbedingt die Unternehmenslei-
tung verständigen!
4.
Strafverteidiger oder Steuerberater anrufen!
Telefonsperren sind in aller Regel nicht zulässig.
Im Zweifel den Durchsuchungsleiter bitten, die
Rufnummer des Strafverteidigers oder Steuer-
beraters zu wählen!
5.
Bitte an den Durchsuchungsleiter, bis zum
Erscheinen des Rechtsanwalts oder Steuerbera-
ters zu warten!
6.
Namen des Durchsuchungsleiters und der wei-
teren Ermittlungspersonen notieren!
7.
Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen!
8.
Bereitstellen eines Raumes mit Fotokopierer!
9.
Vernehmungen auf Firmengelände untersagen!
10.
(Steuer-)Berater nicht von der Verschwiegen-
heitsverpfichtung entbinden!
11.
Begleitung/Beobachtung der Ermittler durch
kompetente Mitarbeiter oder den RA!
12.
Niemals Unterlagen vernichten oder Daten lö-
schen!
13.
Keine Genehmigung für nicht einsichtsbefugte
Polizeibeamte!
14.
Keine freiwillige Herausgabe von Unterlagen
ohne Abstimmung mit dem Strafverteidiger oder
Steuerberater!
15.
Detaillierte Dokumentation der beschlag-
nahmten Gegenstände verlangen!
16.
Kopien der sichergestellten Unterlagen fertigen!
17.
Fehlendes Einverständnis mit Durchsuchung und
Beschlagnahme vermerken!
Für die Wahrung Ihrer Rechte haben wir einen Steuernotruf eingerichtet, der an 7 Tagen in der Woche
24 Stunden besetzt ist. Egal ob die Steuerfahndung vor der Tür steht, eine Umsatzsteuer-Nachschau
stattfnden soll oder anderweitiger Rat in Steuerfragen benötigt wird, wir stehen für Sie bereit.
Unter der Rufnummer
0800. 4777 8380
(gebührenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz)
erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit einen Rückruf und im Eilfall persönliche Unterstützung vor Ort.
HSP INTERN
DAS QUARTAL 3.11
44