DAS QUARTAL 1.2020

DAS QUARTAL 1.20 16 Themen im Fokus Burn-out: Prävention sollte auch im Betrieb stattfinden Der Kampf gegen Burn-out ist nur mit Prävention zu gewinnen. Und die sollte im Betrieb beginnen, weil dort oft die Ursachen für eine Überlastungsdepression liegen. Dank des Präventionsgesetzes bekommen Unternehmer für ihre Bemühungen finanzielle Unterstützung von den Krankenkassen. Text: Midia Nuri B urn-out ist seit Jahren ein Thema. Dabei geht es nicht nur um eine Modedia­ gnose, sondern ein ernstes Problem: eine Überlastungsdepression. Dieser Zustand der psychischen Auszehrung hat meis- tens, wenn auch nicht immer, zumindest teilweise mit der Arbeit zu tun. Und immer mehr Menschen sind betroffen. Die gute Nachricht ist: Im Betrieb lässt sich dem Burn-out mit Prävention höchst effektiv entgegenwirken. Firmenchefs sollten bei den betrieblichen Faktoren für die Krankheit ansetzen. Zwar haben Mitarbeiter keinen Anspruch auf eine gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung, aber entsprechende Investitionen rechnen sich auch für das Unternehmen. Deshalb ist es sinnvoll, mit den Beschäftigten ihre Wünsche rund um die Burn-out-Prävention zu besprechen. Und mit dem Steuerberater, wie sich Prävention dann als Betriebsausgabe ansetzen lässt. AußerdemsolltensichFirmenchefsunbedingt an die Krankenkassen wenden. Sie stellen seit 2016 einen prall gefüllten Geldtopf für Prävention in Unternehmen zur Verfügung. Burn-out greift in Unternehmen seit Jahren um sich Burn-out mag ein Trendthema sein. Doch es gibt keinen Grund, die Erkrankung klein- zureden. Selbst wenn es manchmal eine gewisse Unschärfe beim Abgrenzen von anderen psychischen Erkrankungen oder Urlaubsreife gibt. Der überlastungsbedingte Ausfall von Mitarbeitern greift in Unterneh- men seit Jahren um sich. Die Zahl der psy- chisch bedingten Krankentage hat sich von 2007 bis 2017 mehr als verdoppelt. Gab es laut Bundesarbeitsministerium 2007 noch 48 Millionen Fehltage pro Jahr wegen psychischer Erkrankungen, waren es 2017 schon 107 Millionen. Natürlich lässt nicht die Arbeit allein einen Menschen ausbren- nen. Aber Arbeit spielt eine gewichtige Rol- le beim Entstehen von Depressionen und Burn-out – weshalb Prävention im Betrieb sinnvoll ist. Vor allem Überstunden und Nachtarbeit erhöhen das Depressionsrisi- ko, so Forscher des Münchner Helmholtz Zentrums in einer Studie. In der Liste der am stärksten gefährdeten Berufsgruppen: Journalisten/Autoren, Händler, Juristen und (Personal-)Dienstleister sowie Beschäftigte in der Produktion, der verarbeitenden In- dustrie und im Nah- und Fernverkehr. Burn-out: Prävention wirkt, das zeigen die Zahlen Inzwischen hat sich der Trend beim Burn- out auch durch Prävention etwas gedreht. Diverse Studien zeigen: Fehlzeiten und Kosten aufgrund psychischer sowie ande- rer Erkrankungen etwa des Herzens oder von Muskeln und Skelett lassen sich sen- ken. Erstmals seit 2006 verzeichnete die Krankenkasse DAK 2018 einen Rückgang bei den Fehltagen aufgrund psychischer Er- krankungen. Die Zahl sank imVergleich zum Vorjahr um 5,6 Prozent. Sicherlich ein Grund: Im Jahr 2016 ist das Präventionsgesetz in Kraft getreten. In Rahmen des Präventions- gesetzes verzeichnete der Gesamtverband der gesetzlichen Krankenkassen dann 2017 gut acht Millionen Präventionsmaßnahmen in Unternehmen. Die Betriebe riefen hierfür den von den Krankenkassen vorgesehenen gesetzlichen Gesamtbetrag von gut 170 Millionen Euro ab. Die von den Krankenkas- sen zur Verfügung stehenden Mittel – die laut Präventionsgesetz auch auszugeben sind – haben sich vervielfacht. Der erstma- lige Rückgang der Krankheitszahlen 2018 spricht für den Erfolg der Maßnahmen. Ursachen bekämpfen ist die beste Prävention Ganz wichtig zur Prävention von Burn-out ist, die auslösenden Faktoren zu kennen und zu beseitigen. Die Faktoren können in der Arbeit und ihren Bedingungen liegen, aber auch im Privatleben. Oder in einer Kombination aus beidem. So begründen Experten beispielsweise den höheren Frau- enanteil unter den psychisch Erkrankten mit einer oft vorliegenden Doppelbelastung aus Beruf und Privatleben. Maßnahmen für mehr Familienfreundlichkeit im Unterneh- men sind also zumindest indirekt auch praktizierte Burn-out-Prävention. Die Ar- beit den eigenen Bedürfnissen anpassen zu können, ist zugleich der Leistung wie auch dem Wohlbefinden der Mitarbeiter zuträg - lich. In Betrieben mit Schichtarbeit sollten Chefs die Einsatzzeiten den gesundheitli- chen Bedürfnissen ihrer Mitarbeiter anpas- sen. Das trägt dazu bei, die Beschäftigten körperlich und seelisch gesund zu halten, dient also ebenfalls der Burn-out-Präven- tion mit Blick auf einen wichtigen Ursa- chenfaktor. Da auch Finanzprobleme ein wichtiger Stressfaktor sind, ist ein offenes Ohr für finanzielle Sorgen und Abhilfe etwa per Mitarbeiterdarlehen ebenfalls hilfreich. Kurse zur Burnout-Prävention sind steuerbegünstigt Auch persönliche Faktoren können Mit- arbeiter in einen Burn-out treiben. Zer- mürbende private Situationen ebenso wie Erkrankungen und Unfälle oder auch Trennungen in der Familie. Wichtig mit Blick auf Burn-out und Prävention: Ob be- lastende Lebensumstände krank machen, hängt stark von den Fähigkeiten der Men- schen ab, damit umzugehen. Resilienz ist hier ein wichtiges Stichwort. Und die lässt sich stärken. Verschiedenste Kurse oder Coaching-Angebote bieten sich an: je nach Bedarf oder Vorliebe der Mitarbeiter etwa zum Stress- und Selbstmanage- ment oder zur Muskelentspannung Yoga und Qigong. Genau wie Ausgaben für Rü- cken- oder Sehschule können Unterneh- mer auch hierfür den jährlichen Freibetrag beanspruchen, bis zu dem Ausgaben für Gesundheitsleistungen lohnsteuer- und sozialabgabenfrei sind. Er steigt 2020 von 500 auf 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Lassen Unternehmer für ihre Beschäftigten ein komplexes Programm für betriebliches Gesundheitsmanagement aufsetzen, kön- nen sie die Kosten dafür als Betriebsaus- gaben ansetzen. Über Details informiert der Steuerberater. Präventionsgesetz bietet Unterstützung für Unternehmen Unternehmer sollten auf jeden Fall auch den Kontakt zu Krankenkassen suchen. Neben den steuerbegünstigten Möglichkeiten beim betrieblichen Gesundheitsmanagement steht ihnen dort mit demPräventionsgesetz seit 2016 ein prall gefüllter Geldtopf zur Ver- fügung. Den können sie für die Prävention von Burn-out im Unternehmen anzapfen. Das Präventionsgesetz verpflichtet die Kran-

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