DAS QUARTAL 4.2019

Impressum Herausgeber HSP GRUPPE Servicegesellschaft mbH & Co. KG Gehägestr. 20 Q, 30655 Hannover Tel.: 0511. 399 64-0 Fax: 0511. 399 64-25 Anregungen, Kritik und Leserbriefe senden Sie bitte bevorzugt an: redaktion@hsp- gruppe.de. Wir behalten uns vor, Leserbriefe/E-Mails – mit vollständigem Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse – auch gekürzt zu veröffentlichen (bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind). Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen wir keine Haftung. Inhaltlich verantwortlich Stefan Heine, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Die Verantwortung für die einzelnen Tex- te liegt, soweit gekennzeichnet, bei den Autoren. Bei fehlender Kennzeichnung liegt die Verantwortung bei Stefan Heine. Design BRIGADE EINS GmbH, Hannover www.brigade-eins.de Layout SD MEDIEN-DESIGN, Walsrode www.sd-mediendesign.de Fotos & Illustrationen Christian Wyrwa, isignstock, iStockphoto, ccvision.de Haftungsausschluss In diesemMagazin berichten wir über neue Gesetze und Gesetzesvorhaben sowie auf der Grundlage aktueller Rechtsprechung und Finanzverwaltungsanweisungen über Änderungen und ausgewählte Themen auf dem Gebiet des Steuerrechts. Die Autoren haben diese Informationen mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Wir bitten aber umVerständnis dafür, dass wir für gleichwohl enthaltene etwaige Informationsfehler kei- ne Haftung übernehmen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Inhalten nur um allgemeine Hinweise handeln kann, die die Prüfung und erforderliche individuelle Be- ratung eines konkret zu beurteilenden Sach- verhalts nicht zu ersetzen vermögen. Für Rückfragen und Ihre persönliche Beratung stehenwir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. DAS QUARTAL 4.19 4 INHALT Steuertermine Dezember 10.12. — Einkommen- und Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag, Lohn- und Kirchenlohn- steuer und Solidaritätszuschlag, Umsatzsteuer Januar 10.01. — Lohn- und Kirchenlohnsteuer und Solidaritätszuschlag, Umsatzsteuer Februar 10.02. — Lohn- und Kirchenlohnsteuer und Solidaritätszuschlag, Umsatzsteuer 17.02. — Gewerbesteuer, Grundsteuer Hinweise zu Lohnabrechnungen Um alle gesetzlichen Fristen einzuhalten, liegen unsere Abrechnungstermine zwischen dem 15. und 20. des jeweils laufenden Monats. Stamm- datenänderungen und laufende Bewegungs- daten des Monats melden Sie bitte schriftlich – vorzugsweise per E-Mail – bis zum 15. des laufenden Monats. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Angaben die Grundlage für eine korrekte Gehaltsabrechnung bilden können. Zudem wird nur so sichergestellt, dass die Datenübermittlungen zu den gesetzlich vorge- schriebenen Zeiten erfolgen können. Sollten für Ihre internen Betriebsabläufe und Gegebenhei- ten weitere Abrechnungstermine erforderlich sein, sprechen Sie uns bitte an. Gerne können wir andere Termine nach individueller Abstim- mung vereinbaren. Für nach dem 15. des Mo- nats eingehende Änderungsmeldungen können wir nicht sicherstellen, dass diese in der aktu- ellen Abrechnung mit berücksichtigt werden. Inhaltsverzeichnis Rückmeldung / Umfrage 6 Themen im Fokus Gute Ideen für Werbegeschenke sind nur der erste Schritt 8 Wichtiges zur Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler 14 Gehaltsextras im Unternehmen richtig einsetzen 16 Betriebliches Gesundheitsmanagement lohnt sich immer 18 Quirin Privatbank: Sind Indexanleger asozial ? 2 0 Kundenorientierung per WhatsApp und Co. ist eine Herausforderung 24 Minijob auf Abruf birgt Risiken für Unternehmen 26 So beteiligen Sie den Fiskus am Geschäftsessen 28 Abschreibung von Software hat es in sich 29 HSP Intern Übersicht HSP GRUPPE/Unternehmen und Ansprechpartner 30 Info-Center 45

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