DAS QUARTAL 4.2019

Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg DAS QUARTAL 4.19 12 Themen im Fokus ger als Geburtstagsgeschenk für den Leiter Einkauf eines Großkunden lässt sich be- stimmt nicht als Kleinigkeit abtun. Manch- mal allerdings geht es bei der Einschätzung von Wertigkeit, Übergabesituation oder den Formulierungen im Begleitbrief um Nuan- cen. Gerade wenn unkonventionelle Ideen für Werbegeschenke mit Pfiff dazu führen, dass ein Präsent wirklich ungewöhnlich ist. Oder wenn ein Geschenk vordergründig kei- nen hohen Wert hat, ideell aber unbezahl- bar ist: Ein Sport- oder Konzertticket etwa kann immateriell viel mehr wert sein als die aufgedruckten 30 Euro, falls die begehrte Veranstaltung seit Monaten ausverkauft ist. Sprechen Sie deshalb regelmäßig mit Ihrem Anwalt über neue Entwicklungen beim Thema Compliance. Und klären Sie auch Ihre Mitarbeiter über die Tücken des Themas auf – am besten im Rahmen einer Compliance-Strategie für Werbegeschenke Präsent-Richtlinien anderer Betriebe einhalten Kein Compliance-Verstoß: Wollen Sie An- gestellte eines Unternehmens mit einer kleinen Aufmerksamkeit bedenken, müssen Sie sich über die Compliance-Richtlinien des Arbeitgebers informieren. In vielen Konzernen gelten Limits, die sich an der 35-Euro-Grenze orientieren, bis zu der Ge- schenke als Betriebsausgabe absetzbar sind. Manche Behörden bleiben im Kampf gegen Korruption darunter, in München etwa mit einem Höchstbetrag von 25 Euro. Oder es dürfen, etwa bei Cewe, gar keine Präsente angenommen werden. Kein Luxus: Präsente sollten auch ohne Compliance-Richtlinien im Rahmen blei- ben. Das gilt insbesondere, wenn der ei- gene Chef ein Geschenk bekommen soll. Und bei Geschenken für Geschäftspartner gilt das, um jedweden Verdacht der Kor- ruption oder Bestechung auszuschließen. Denn man weiß ja nie, wo der Geschäfts- partner später mal arbeitet. Unerwartete Umstände können zu staatsanwaltschaft- lichen Ermittlungen führen, wenn sich etwa der Verdacht einer Vorteilsnahme konstruieren lässt. Spätestens seit der frühere EnBW-Vorstandschef Utz Claas- sen vor der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland sieben Politiker mit WM-Tickets bedachte und ein Verfahren wegen möglicher Korruption folgte, sind auch Bundesliga-Logen sowie Hospitality- Pakete ein heißes Thema. Mit Werbegeschenken keinen Druck aufbauen Keine Forderung: Natürlich dürfen Präsente mit einer persönlichen Botschaft kommen. Die sollte aber allgemein und neutral for- muliert sein. Und das Geschenk nicht mit einer Forderung verbinden, die über den Wunsch auf weitere oder künftige gute Zusammenarbeit hinausgeht. Selbst wenn dies rechtlich keine Folgen hätte, wäre es ein Zeichen von schlechtem Stil. Kein Druck: Eine besondere Gratwanderung ist das Nachfassen nach Geschäftstermi- nen, wenn man Kontakte vertiefen oder intensiver über eine Zusammenarbeit re- den will. Eine Nachfrage, ob das Geschenk gefallen hat, sollte keinesfalls als Erinne- rung erscheinen, dass es jetzt Zeit für einen Auftrag ist. Auch hier gilt: Das mag nicht juristisch problematisch sein, aber es wirft ein schlechtes Licht auf den Schenkenden. Umfassende Klarheit: Integraler Bestand- teil jeder Geschenkstrategie ist der regel- mäßige Austausch mit dem Anwalt, ob die gewählten Präsente oder Formulierungen noch in Ordnung sind. Neue Urteile oder auch veränderte Richtlinien in großen Un- ternehmen könnten zu einem Überdenken der Strategie zwingen.

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