DAS QUARTAL 1.2019

Denken Sie ausführlich über Ihre Werbegeschenke nach Werbegeschenke können die Kunden erfreuen. Aber dafür muss der Unternehmer die passenden Artikel auswählen und rechtliche sowie steuerliche Fragen klären. Nur mit der richtigen Präsent-Strategie kommen kleine Aufmerksamkeiten gut an. Text: Frank Wiercks W ieder ein cooler Trendmit einemklang- vollen Namen. „Give-aways werden 2019 zu Hapticals, die das Branding eines Unternehmens oder eines Produkts direkt erfahrbarmachen“,meint dasOnlinemagazin „foerderland.de “. Gemeint sind aber doch nur die guten alten Werbegeschenke, mit denen Firmenchefs die Beziehung zum Kunden pflegen. Unabhängig vom aufdringlichen Denglisch–ohneBeimischungvonenglischen BegriffenscheintmancherkeineBotschaftmehr zu transportieren – enthält der Beitrag eine wichtigeNachricht.Werbegeschenkewerden zunehmend zu verwendbaren, bewussten ProduktenausnachhaltigerenMaterialienwie Holz, Textilien oder recycelbaremPlastik. Das setzt einenTrend fort, der schon vergangenes Jahr dieWerbeartikelmessePSI inDüsseldorf prägte. 2018 hatten 90 Prozent der befragten Hersteller undHändler zertifizierte oder nach- weislichnachhaltigeProdukteimSortiment.Bei der PSI 2019 wurden gerade die Neuigkeiten im Segment der Werbegeschenke gezeigt. Sie ist nur Fachbesuchern zugänglich– aber Werbeagenturenoder anderePR-Dienstleister beraten ihre Kunden gerne bei Auswahl und Einsatz der passenden Werbegeschenke. Werbegeschenke dienen zur Pflege der Kundenbeziehung Beratung sollte jeder annehmen, der sich nicht selbst tief in das Thema einarbeiten will. Werbegeschenke mögen per se einen geringen Stückwert haben. Ihr aufaddierter Wert für die Kundenpflege ist aber kaum zu unterschätzen, wenn Werbepräsente rich- tig ausgewählt und genutzt werden. Mar- ketingexperten betonen, dass es sechsmal günstiger ist, Stammkunden zu halten, als Neukunden zu finden. Da entfalten durch- dachte Werbegeschenke eine große Wir- kung. Aber auch zur Neukundengewinnung spielen Werbepräsente eine wichtige Rolle: Gut ausgesucht und eingesetzt, ziehen sie Aufmerksamkeit auf das eigene Angebot und lassen die Konkurrenz weniger sym- pathisch erscheinen. Das jedoch dürfte nur mit einer durchdachten Geschenkstrategie klappen. Dazu gehört unter anderem die Auswahl der Werbegeschenke, Empfänger oder möglichen Gelegenheiten zur Überga- be. Aber auch die Frage, welche steuerlichen und rechtlichen Aspekte bei diesen kleinen Aufmerksamkeiten zu beachten sind. Das alles ist Grund genug für ein Gespräch mit Experten, um Probleme zu vermeiden. Steuerlich können Werbegeschenke auch Ärger machen Anwalt und Steuerberater sollten regelmä- ßig nach Neuerungen bei dem Thema ge- fragt werden. Zwar tut sich nicht viel – aber wenn, kann es sich erheblich auswirken. Für Verwirrung sorgte etwa ein Urteil des Bundesfinanzhofs, die vom Schenkenden für den Empfänger übernommene Pau- schalsteuer sei zum Wert des Präsents zu addieren. So wäre dessen Wert bei 26,90 Euro gedeckelt gewesen, weil es zuzüglich 30 Prozent Pauschalsteuer den für Werbe- geschenke zulässigen Höchstbetrag von 35 Euro überschritten hätte. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums erklärte dann, aus Vereinfachungsgründen gelte beimPrü- fen der 35-Euro-Grenze nur der reine Betrag der Zuwendung. Auch Dokumentation und Verbuchung der Werbegeschenke sollten Firmenchefs mit dem Steuerberater klären. Das Finanzgericht Baden-Württemberg verwehrte unlängst für Kalender mit Fir- menlogo, die als Werbegeschenke dienten, Betriebsausgabenabzug und Vorsteuerer- stattung. Grund: Sie wurden, wie wohl in vielen Unternehmen, nicht getrennt von den übrigen Betriebsausgaben als Geschenk verbucht, sondern als Werbeaufwand. Ent- scheiden muss nun der Bundesfinanzhof. Für Werbegeschenke greifen branchen­ spezifische Regeln Auch rechtlich sind Feinheiten zu beach- ten, die sich nicht immer gleich erschließen – etwa Compliance-Regeln von Betrieben, deren Mitarbeiter beschenkt werden sollen: Zunehmend wird die Annahme von Prä- senten verboten, um Bestechung zu ver- hindern. Dabei helfen ausgefeilte Compli- ance-Management-Systeme. Zu bedenken sind aber auch Branchenbesonderheiten. Unlängst beschnitt etwa ein Urteil des Ober- landesgerichts Stuttgart mit Verweis auf das Heilmittelwerbegesetz den Spielraum von Pharmaunternehmen, Werbegeschen- ke an Ärzte und Apotheker zu verteilen. Eine Firma hatte Produktkoffer imWert von 27,47 Euro mit Arzneimitteln gegen Erkältungsbe- schwerden an Apotheker verschenkt. Die Richter meinten, bei einer kostenlosen Leis- tung sei oft zu erwarten, dass sich der Emp- fänger erkenntlich zeigt. Vom verschenkten Arzneimittelkoffer gehe die abstrakte Gefahr der unsachlichen Beeinflussung aus. Zwar seien Zuwendungen von Kleinigkeitenmit ge- ringemWert ausnahmsweise zulässig. Doch der Wert müsse sich an einer Grenze orien- tieren, die der Bundesgerichtshof in einem anderen Fall bei einem Euro gesehen habe. Also: Werbegeschenke ja, aber nur mit Plan und Beratung. Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg DAS QUARTAL 1.19 28 Themen im Fokus Kleine Betriebe haben Nachholbedarf bei Werbegeschenken Dagegen nutzen fast alle Großunternehmen auch Werbepräsente für die Kommunikation mit Kunden 0 bis 9 Mitarbeiter 40 % 10 bis 49 Mitarbeiter 62 % 50 bis 249 Mitarbeiter 75 % über 250 Mitarbeiter 95 % Quelle: GWW

RkJQdWJsaXNoZXIy MzgzNDE=