DAS QUARTAL 1.2019

Das kommt 2019 neu auf Unter­ nehmer und ihre Mitarbeiter zu Vieles ist 2019 neu: Umweltfreundlich unterwegs sein wird steuerlich günstiger, die Mindestbeiträge zur Krankenversicherung sinken, manche Grenzwerte steigen. Jetzt sollten Unternehmer dringend mit Steuerberater und Anwalt besprechen, was sie betrifft und wie sie reagieren sollten. Text: Midia Nuri G leiche Preise und Bedingungen für alle Kunden aus dem Europäischen Wirt- schaftsraum(EWR), keineautomatischeWei- terleitung zu einem länderspezifischenShop. So lässt sich die Geoblocking-Verordnung zusammenfassen, die vor allem Online- Händler trifft und seit Anfang Dezember gilt, wiehier schonausführlich zu lesenwar. Diese Neuerung gehört sicher zu den wichtigeren Änderungen für das Jahr 2019. Aber auch bei den meisten anderen für Unternehmer relevanten Themen gilt wie auch imVorjahr: neu 2019 – was ist alles zu beachten? Neu 2019: steuerfreie „Jobtickets“ für die Mitarbeiter Unternehmer, die ihren Mitarbeitern ei- nen Zuschuss zu den Fahrtkosten zahlen, mussten ihn bisher zum steuerpflichtigen Arbeitslohn dazu rechnen. Das galt für die Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, die Fahrt zu einem weit- räumigen Tätigkeitsgebiet wie etwa einem Forstgebiet oder die Fahrt zu einem vom Chef dauerhaft festgelegten Sammelpunkt wie etwa einem Busdepot. Lagen solche Sachbezüge unter der Freigrenze von 44 Euro, fielen sie steuerlich nicht ins Gewicht. Das Problem: Bei der Prüfung der 44-Eu- ro-Freigrenze zählten auch alle anderen Sachbezüge mit. So war die Grenze schnell überschritten und damit die Summe sämt- licher Sachbezüge für den Arbeitnehmer steuerpflichtig. Das wird 2019 neu geregelt und soll dann nicht mehr passieren. Neu 2019 auch: Das gilt unabhängig von der 44-Euro-Freigrenze Ab 2019 gilt nämlich nicht nur Folgendes: Gewähren Arbeitgeber ihren Mitarbeitern solche mobilitätsbezogenen Zuschüsse und Sachbezüge • für die Nutzung öffentlicher Verkehrs- mittel im Linienverkehr zwischen Woh- nung und erster Tätigkeitsstätte, • zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet (etwa Forstgebiet), • zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt sind diese Beträge stets steuerfrei. Die Bundesregierung erweitert diese Steuer- begünstigung zudem ab 2019 auch auf private Fahrten im öffentlichen Personen- nahverkehr. Die beste Nachricht in diesem Zusammenhang: Künftig fallen diese geld- werten Vorteile nicht mehr unter die mo- natliche Freigrenze von 44 Euro. Allerdings werden diese steuerfreien Leistungen nun auf die Entfernungspauschale angerech- net. So will die Bundesregierung verhindern, dass durch die Addition von Pauschale und Zuschüssen eine Überbegünstigung ge- genüber anderen Arbeitnehmern entsteht, die solche Aufwendungen selbst aus ihrem versteuerten Einkommen bezahlen. Das gilt 2019 neu für Verpflegung und Unterkunft Wie jedes Jahr hat der Gesetzgeber die Sach- bezugswerte für kostenlose oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft der Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Seit dem1. Januar 2019 beträgt der Sachbezugswert für Mahlzeiten 251 Euro proMonat. 2018 waren es 246 Euro. Das sind 2019 neu also pro Tag • 1,77 Euro für Frühstück, • je 3,30 Euro für Mittagessen und Abend- essen. Der Sachbezugswert für Unterkunft/Miete beträgt künftig 231 Euro pro Monat. Das entspricht 7,70 Euro pro Tag. Für welche Mitarbeiter und in welchen Spezialfällen etwa auch unterwegs welcher Sachbe- zugswert gilt, sollten Unternehmer grund- sätzlich mit dem Steuerberater klären. Das ist bei dieser doch nicht ganz unkomplizier- ten Materie das Sicherste. Steuerliche Entlastung für umweltfreund­ liche Firmenwagen Fahrer von Firmenwagen mit Elektro- oder extern aufladbarem Hybridantrieb entlastet die Bundesregierung beimgeldwerten Vorteil. Wird der Fahrzeugwert nach der Ein-Prozent- Regelung berechnet, muss der Nutzer nicht mehr ein Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat als Einkommen versteuern, sondern nur noch die Hälfte. Auch mit der Fahrten- buchmethode errechnete Privatanteile wer- den halbiert, ebenso der private Anteil an Leasingraten. Bedingung für diese Steuerbe- günstigung ist: Das Fahrzeug wird nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft oder geleast. Ebenfalls ab 2019 neu: das steuerfreie betriebliche Fahrrad Bislang mussten Steuerpflichtige den geld- werten Vorteil auf ein unentgeltlich oder verbilligt vom Arbeitgeber überlassenes be- triebliches Fahrrad oder Elektrofahrrad als geldwerten Vorteil versteuern. Ab 2019 neu: • Ist ein Elektrofahrrad verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen, greifen die Regelungen der Dienstwagenbe- steuerung. Als Kraftfahrzeuge gelten beispielsweise Elektrofahrräder mit einer Motorengeschwindigkeit von über 25 Kilometer pro Stunde. • Handelt es sich um ein normales betriebliches Fahrrad, ist die private Nutzung steuerfrei. Hierfür fällt kein geldwerter Vorteil mehr an. Auch Haftungsfragen sind für Online- Händler 2019 neu Seit 1. Januar 2019 haften auch Betreiber von Online-Handelsplattformen für Online- Händler. Hintergrund ist die zunehmende Umsatzsteuerhinterziehung beim Handel mit Waren über elektronische Marktplätze im Internet. Der Gesetzgeber hat für 2019 eine Regelung zur Haftung von Betreibern solcher elektronischer Marktplätze in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen für nicht abgeführte Umsatzsteuer aus Ge- schäften auf ihrem Marktplatz in Haftung genommen werden. Das gilt insbesondere, wenn dort Unternehmer agieren, die im In- land steuerpflichtige Umsätze erzielen und hier steuerlich nicht registriert sind. Die Bun- desregierung verpflichtet nun die Betreiber solcher Plattformen, bestimmte Angaben zu Verkäufern aufzuzeichnen, für deren Umsatz in Deutschland eine Steuerpflicht in Betracht kommt. Das soll das Umsatzsteueraufkom- men sicherstellen sowie zum Schutz und zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit von steuerehrlichen Unternehmen beitragen. 2019 kommt die Vorabpauschale bei Investmentfonds Für alle, die sich Gedanken über betriebliche oder private Rücklagen machen, gibt es ei- niges Neues in Sachen Aktienfonds. Mit der Vorabpauschale auf die Anlage in solche Fonds wird ab Januar erstmals ein neuer DAS QUARTAL 1.19 18 Themen im Fokus

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