DAS QUARTAL 4.2018

DAS QUARTAL 4.18 9 Themen im Fokus F orderungen vor der Verjährung bewah- ren – wie Unternehmer das kurzfristig am besten machen, war hier kürzlich zu lesen. Doch dies ist nur eine Notbremse, die verhindern soll, dass einem rechtmäßig zustehendes Geld eventuell verloren geht. Am besten sollte man es gar nicht so weit kommen lassen, dass Forderungen zu verjähren drohen. Natürlich bringt nicht jede übersehene Rechnung den Betrieb in eine finanzielle Schieflage. Aber größere Ausfälle können bedrohlich werden. Zudem sum- mieren sich auch mehrere kleine Summen zu einem großen Betrag. Ein Fachbuch zu den „7 häufigsten Insolvenzgründen“ betont, dass Finanzierungslücken in 76 Prozent der Insolvenzen eine Rolle spielten. Nicht nur eine dauerhafte Überschuldung, sondern auch der akute Mangel an Liquidität ist als Insolvenzgrund nicht zu unterschätzen. Zum soliden Wirtschaften gehört also für jedes Unternehmen ein straffes Rechnungswe- sen samt Forderungsmanagement. Auch das Thema Verjährung kann leicht jeden Unternehmer betreffen. Die Zahlungsmoral wird wieder schlechter Das Zahlungsverhalten der hiesigen Un- ternehmen verschlechtert sich derzeit laut Creditreform wieder. Doch wann tritt Zah- lungsverzug ein? Ab dem Tag, an dem die Rechnung fällig ist – wobei sich nach ver- traglichen oder gesetzlichen Vorgaben rich- tet, wann das genau ist. Im ersten Halbjahr 2018 veränderte sich der Zahlungsverzug im Geschäft zwischen Unternehmen ge- genüber dem zweiten Halbjahr 2017 zwar kaum: auf 10,59 Tage gegenüber 10,58 Ta- gen. Allerdings waren es im ersten Halbjahr 2017 nur 10,11 Tage. Binnen Jahresfrist stieg der Zahlungsverzug im Schnitt um fast einen halben Tag. Wobei Creditreform große Branchenunterschiede und eine Ver- schlechterung in sechs von zehn betrach- teten Branchen feststellt. Am stärksten legte der Verzug bei unternehmensnahen Dienstleistern zu: plus 2,51 Tage. Im Ein- zelhandel waren es 1,23 Tage mehr als im Vorjahr, in der Verkehrs- und Logistikbran- che 1,08 Tage mehr. Überdurchschnittlich lang sind die Forderungslaufzeiten laut Creditreform bei Betrieben der Metall- und Elektrobranche mit im Schnitt 46,31 Tagen Zahlungsverzug und der Chemiebranche mit im Schnitt 45,47 Tagen. Auch in diesen Branchen war die Tendenz steigend, eben- so im Großhandel und der Konsumgüter- branche. Regulär gelten 30 Tage als Frist. Kleine Unternehmen haben ein hohes Insolvenzrisiko Forderungsausfälle können auch solide Unternehmen in Schwierigkeiten bringen – bis hin zur Zahlungsunfähigkeit. Immer- hin jede dritte Firmeninsolvenz führt die R+V-Versicherung auf einen Forderungs- ausfall zurück. Sogar bereits verbuchte Zahlungen können noch Jahre nach ih- rem Eingang unerwartet ausfallen, wenn ein Insolvenzverwalter sie zurückfordert. Zwar hat die Bundesregierung die Frist, in der Insolvenzverwalter sogar rechtmäßige Zahlungen aufgrund von Insolvenz von Lie- feranten zurückholen dürfen, von zehn auf vier Jahre verkürzt – nachträgliche Forde- rungen waren in den vergangenen Jahren zunehmend zum Problem für Unternehmer geworden. Ausfallen können Zahlungen aber weiterhin auch nachträglich. Ein Grund mehr, das innerbetriebliche Forderungsma- nagement so zu straffen, dass insgesamt möglichst wenige Rechnungen nach dem Solldatum noch offen sind. So wird die In- solvenz eines Kunden – und eine eventuell damit verbundene Rückforderung bereits verbuchter Zahlungen – nicht gleich zum eigenen Insolvenzrisiko. 30,5 Milliarden Euro Schaden durch Insolvenzen Die gute Nachricht zum Thema Insolvenz: Bereits zum achten Mal in Folge ist die Zahl der Firmenpleiten 2017 gesunken, stellte die Wirtschaftsauskunftei CRIF Bürgel in ihrer jüngsten Erhebung fest. Die Zahl der Firmenpleiten verringerte sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 6,9 Prozent auf 20.276 gegenüber 21.789 Insolvenzen im Jahr 2016. Die schlechte Nachricht: Wie schon zuvor gingen 2017 vor allem kleine Unternehmen in Insolvenz. 81 Prozent der insolventen Betriebe hatten nicht mehr als fünf Mitarbeiter. Demgegenüber liegt der Anteil an Firmen mit über 50 Angestellten nur bei 3,1 Prozent. Schlechte Nachricht auch für Gründer: 14,9 Prozent der insol- venten Firmen scheitern in den ersten zwei Jahren nach Gründung. Über 50 Prozent der insolventen Unternehmen war nicht länger als zehn Jahre am Markt aktiv. Zu denken geben sollten Unternehmern auch die durch Insolvenzen verursachten Schä- den. Die sind hoch. Insolvenzbedingte Fol- geschäden summierten sich laut Bürgel- Studie Link 12/2017 auf 30,5 Milliarden Euro – 12,9 Prozent mehr als im Vorjahr (27,0 Milliarden Euro). Das müssen Sie zu Verjährungsfristen wissen Wann verjähren Forderungen? Das Wich- tigste hierzu war hier bereits zu lesen. Regulär verjähren Forderungen drei Jah- re nach Ende des Jahres, in dem sie ge- stellt wurden. Dabei gilt als Stichtag nicht das Rechnungsdatum plus drei Jahre. Bei Rechnungen ist immer Zeit bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem die 36 Monate nach Rechnungsstellung erreicht werden – und damit ist auch immer Zeit bis Ende dieses Jahres, die Rechnung vor der Verjährung zu bewahren. Wer den Steuer- berater bereits die Lage der Außenstände mit Blick auf die Ende 2018 verjährenden Forderungen hat prüfen lassen, sollte sich nun sofort die übrigen Außenstände vor- nehmen – damit nicht irgendwann auch bei diesen Forderungen eine Verjährung droht. Der Steuerberater weiß, welche Maßnah- men nötig sind, und kann falls nötig ent- sprechende Schritte einleiten sowie die Verzugszinsen in Höhe von 8,12 Prozent oder bei Privatkunden 5,12 Prozent über dem Basiszinssatz geltend machen. Diese Verjährungsfristen sollten Sie kennen Während Forderungen aus einer Rechnung nach drei Jahren verjähren, ist in manchen Fällen die Verjährungsfrist deutlich län- ger, beispielsweise für Forderungen auf Schadenersatz aus Kapitalanlagefällen oder auch Rückzahlungsansprüche auf Bearbeitungsgebühren – hier tritt sie erst nach zehn Jahren ein. Verjährungsfristen und die durch sie vielleicht noch geltend zu machenden eigenen Ansprüche sind auch der Grund, dass Unternehmer sich bei den Aufbewahrungsfristen nicht sklavisch an die für Steuern und Sozialversicherung geltenden Aufbewahrungsfristen halten, sondern manche Unterlagen länger auf- Die Zahl der Firmenpleiten verringerte sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 6,9 Prozent auf 20.276 gegenüber 21.789 Insolvenzen im Jahr 2016. Die schlechte Nachricht: Wie schon zuvor gingen 2017 vor allem kleine Unternehmen in Insolvenz.

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