DAS QUARTAL 1.2018

BEI FRAGEN SPRECHEN SIE BITTE IHREN ZUSTÄNDIGEN STEUERBERATER AN. DAS QUARTAL 1.18 16 Themen im Fokus Verkäufe über Amazon – steuerliche Risiken Der Internethandel ermöglicht Unternehmen, ihre Waren weltweit anzubieten. Ein besonders geeignetes Modell stellt der Verkauf der Ware als Marketplace-Händler bei Amazon dar. V iele Händler entscheiden sich dabei für einen Versand durch Amazon (Amazon-FBA). In diesem Fall senden die Händler ihre Produkte an Amazon Logistik- zentren. Amazon übernimmt anschließend dieweiteren Serviceswie Lagerung, Versand, Bestellungsverfolgung, Kundenservice und Rücksendungen in ganz Europa. Zudem kann sich der Unternehmer für den „Paneuropäischen Versand durch Amazon“ entscheiden. Damit kann er in ganz Europa verkaufen, indem der Lagerbestand auto- matisch unter Berücksichtigung der vor- aussichtlichen Nachfrage auf Logistikzen- tren in ganz Europa verteilt wird. Diese Themenkomplexe haben umsatz- steuerrechtliche Besonderheiten, die in diesem Artikel beleuchtet werden. Umsatzsteuerpflicht in Deutschland und Verkauf in der EU Unternehmen in Deutschland sind steuer- pflichtig, wenn sie ihre Ware an Kunden in Deutschland verkaufen und ihr Umsatz die Schwelle von 17.500 Euro überschreitet. Verkaufen Unternehmen ihre Waren in Ländern der Europäischen Union, müssen sie sich unter bestimmten Voraussetzun- gen in jedem Land, in dem sie verkaufen, für die Umsatzsteuer registrieren. Die Re- gistrierung ist erforderlich, wenn die Lie- fermenge in ein Land die Lieferschwelle überschreitet. Die Lieferschwellen betra- gen zwischen 35.000 (z. B. Österreich) und 100.000 Euro (z. B. Niederlande). Grundsätzlich ist Umsatzsteuer für Lie- ferungen an das zuständige Finanzamt im Inland abzuführen (Ursprungsland der Lieferung). Dieser Grundsatz gilt bei grenz- überschreitenden Warenlieferungen an Privatkunden in der EU jedoch nur be- schränkt. Überschreiten nach der „Ver- sandhandelsregelung“ die Umsätze einen bestimmten Schwellenwert (Lieferschwel- le), verlagert sich der Ort der Lieferung in das Land, in dem der Kunde sitzt (Bestim- mungsland). Der Umsatz, mit dem die Lie- ferschwelle überschritten wird, sowie alle folgenden Umsätze werden im Bestim- mungsland besteuert. Paneuropäischer Versand durch Amazon Hat sich ein Unternehmer für den paneu- ropäischen Versand durch Amazon ent- schieden, kommt es durch die Umlagerung von Ware in ein EU-Ausland zur Registrie­ rungspflicht im Lagerland. Amazon nutzt Lager in Polen, Tschechien, Frankreich, Spanien, Italien und Großbritannien. Die Umlagerung ist als innergemeinschaft- liches Verbringen im Abgangs- und Emp- fangsland in der „Zusammenfassenden Meldung“ zu erklären. Die Bewegung der Ware in das ausländische Amazon-Lager aus Deutschland ohne eine ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer löst andernfalls deutsche Umsatzsteuer aus. Umsatzsteuer bei Lieferung aus dem Amazon-Lager im Ausland an den privaten Endkunden Nach dem europaweit harmonisierten Um- satzsteuersystem kommt es darauf an, von welchem Ort aus die Ware an den Kunden versandt wird. Die Umsatzsteuer ist bei Versandhändlern in dem Land zu zahlen, wo die Ware lagert. Folge der Lagerung der Produkte im Ausland ist mithin eine Um- satzsteuerregistrierung nach örtlichem Recht. Zudem unterliegt der Verkauf die- ser Produkte dem im Lagerland geltenden Steuerrecht. Versendet Amazon die Ware z. B. aus dem Lager in Polen, unterliegt diese Lieferung grundsätzlich – zumindest bis zum Über- schreiten der deutschen Lieferschwelle – der polnischen Umsatzsteuer (23 %). Hier besteht jedoch die Möglichkeit, auf die Anwendung der Lieferschwelle zu ver- zichten. Der Händler unterwirft sich damit freiwillig der Umsatzsteuer des Landes, in welches er liefert. Fazit Der Internethandel bietet vielen Unterneh- men riesige Märkte. Steuerlichen Stolper- steinen sollte jedoch unbedingt ausge- wichen werden.

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