Seite 34 - AUSGABE_28___QUARTAL_2_2012

Basic HTML-Version

Spenden und Sponsoring:
Helfen mit System
Firmenchefs tun gern Gutes und haben nichts dagegen, falls sie dabei
sogar Steuern sparen. Doch wer richtig geben und absetzen will,
sollte sich mit dem Steuerberater abstimmen.
Text:
Robert Thiel
THEMEN IM FOKUS
DAS QUARTAL 2.12
34
der Steuerschuld ab. Weitere 1.650 bezie-
hungsweise 3.300 Euro können als Sonder-
ausgabe die steuerpflichtigen Einkünfte
mindern.
Sponsoring nutzen:
Aufwendungen für das
Sponsoring lassen sich voll als Betriebsaus-
gaben ansetzen. Beim Energy-Drink-Kon-
zern Red Bull beispielsweise, der aus Image-
gründen zahlreiche Sportereignisse fördert,
erreichen sie je nach Region bis zu 35 Pro-
zent des Umsatzes. Voraussetzung: Mit dem
Sponsoring wird ein wirtschaftlicher Vorteil
für das Unternehmen angestrebt. Dafür
reicht grundsätzlich schon eine Erhöhung
des unternehmerischen Ansehens. Doch
Vorsicht, hier kann der Teufel im Detail lie-
gen! Bevor Sie Geld investieren, sollten Sie
deshalb mit Ihrem Steuerberater das Projekt
genau planen, damit Sie später beim Finanz-
amt keine böse Überraschung erleben.
tonter der Spendenaufruf, desto mehr
Misstrauen ist angebracht. Außerdem
sollten die Verwaltungskosten nicht 35 Pro-
zent des Etats überschreiten. Bei der Aus-
wahl hilft der Leitfaden „Gutes tun – Besser
spenden“ des DZI unter www.dzi.de/Spen-
derberatung/Downloads, bei der Suche nach
schwarzen Schafen www.charitywatch.de.
Spenden absetzen:
Privatpersonen können
für kirchliche, mildtätige und gemeinnützige
Spenden bis zu 20 Prozent ihrer Einkünfte
als Sonderausgaben absetzen. Betriebe dür-
fen vier Promille vom Umsatz zuzüglich der
Löhne und Gehälter als Sonderausgaben
geltend machen. Das Finanzamt will eine
Spendenbescheinigung sehen. Bei Klein-
spenden bis 200 Euro reichen Überwei-
sungs- und Spendenbeleg. Parteispenden
können Unternehmen in der Rechtsform ei-
ner juristischen Person (AG, GmbH, KGaA)
nicht als Betriebsausgaben geltend machen.
Bei der persönlichen Einkommensteuerer-
klärung zieht das Finanzamt von 1.650 (Ehe-
paar: 3.300) Euro jeweils die Hälfte direkt von
Unterschied beachten:
Spenden fördern
steuerbegünstigte gemeinnützige, mildtä-
tige oder kirchliche Zwecke. Sie sind freiwil-
lig und stehen in keinem wirtschaftlichen
Zusammenhang mit Leistungen des Emp-
fängers. Beim Sponsoring sind mit der För-
derung von Personen oder Projekten in
sportlichen, kirchlichen, wissenschaftlichen,
sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeut-
samen gesellschaftspolitischen Bereichen
auch unternehmensbezogene Ziele verbun-
den. Meistens will der Sponsor den Bekannt-
heitsgrad und das Image seines Unterneh-
mens in der Öffentlichkeit steigern.
Spenden planen:
Viele Menschen verzetteln
sich. Sie bündeln ihre Mittel nicht und erzie-
len so weniger Wirkung. Ergreifen Sie selbst
die Initiative und wählen Sie sorgfältig weni-
ge Empfänger aus, um sie gezielt zu unter-
stützen. Das halbstaatliche Deutsche Zen-
tralinstitut für soziale Fragen (DZI) prüft als
„Spenden-TÜV“ die Finanzen einer Organi-
sation und hat über 260 Spendensiegel ver-
liehen. Grundsätzlich gilt: Je gefühlsbe-
Quelle: TRIALOG, Das Unternehmermagazin Ihrer
Berater und der DATEV, Herausgeber: DATEV eG,
Nürnberg, Ausgabe 02/2012