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DAS QUARTAL 1.12
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THEMEN IM FOKUS
formationen effizienter. In den Lohnabrech-
nungsprogrammen DATEV LODAS und DATEV
Lohn und Gehalt steht das neue Datenüber-
mittlungsverfahren rechtzeitig zum Start des
Verfahrens zur Verfügung.
Ihr Steuerberater ist für alle Fragen der
kompetente Ansprechpartner. Er kennt sich
mit den Jahr für Jahr steigenden Anforderun-
gen an die Lohnabrechnung aus und berät Sie
umfassend. Oder Sie lagern Ihre Lohnabrech-
nung gleich ganz an den Steuerberater aus.
So können Sie sich noch stärker wichtigen
Unternehmensaufgaben widmen oder gewin-
nen mehr Zeit für sich.
ihn geänderte Datensätze bereitstehen.
Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber
seine Steuer-Identifikationsnummer und sein
Geburtsdatum sagen sowie ihn darüber auf-
klären, ob es sich bei der Tätigkeit um eine
Haupt- oder Nebenbeschäftigung handelt. Die
Nummer findet er auf dem Steuerbescheid
oder er kann sie beim BZSt schriftlich erfra-
gen. Die Merkmale seiner virtuellen Lohn-
steuerkarte kann er jederzeit beim Finanzamt
anfordern. Die Einsichtnahme der elektroni-
schen Lohnsteuerkarte im ELSTER-Online-
Portal ist ebenfalls vorgesehen.
Der Prozess der Lohnabrechnung wird
durch die elektronische Lohnsteuerkarte ver-
bessert. Die Abrechnung läuft durch die
elektronische Übernahme der einzelnen In-
D
as Bundeszentralamt für Steuern in
Bonn (BZSt) speichert unter einer in-
dividuellen und dauerhaften Steuer-
Identifikationsnummer für alle in Deutsch-
land gemeldeten Bürger jene Informationen,
die zur Berechnung der Lohnsteuer nötig
sind. Änderungen der sogenannten Lohnsteu-
erabzugsmerkmale eines Arbeitnehmers
stellt das BZSt dem jeweiligen Arbeitgeber
monatlich zur Verfügung.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mit der
Steuer-Identifikationsnummer und dem Ge-
burtsdatum des Beschäftigten die Besteue-
rungsmerkmale elektronisch beim BZSt ab-
zurufen und in den Lohnabrechnungen zu
berücksichtigen. Wenn kein Abruf erfolgt,
wird der Arbeitgeber daran erinnert, dass für
Elektronische Lohnsteuerkarte –
jetzt wird es ernst
Voraussichtlich im zweiten Quartal 2012 müssen Firmenchefs die Besteuerungsmerkmale
von Arbeitnehmern online abrufen. Das muss mit dem Steuerberater geplant werden.
Text:
Frank E. Dietrich
Quelle: TRIALOG, Das Unternehmermagazin Ihrer
Berater und der DATEV, Herausgeber: DATEV eG,
Nürnberg, Ausgabe 01/2012
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