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DAS QUARTAL 1.12
30
THEMEN IM FOKUS
Lohnsteuerabzug 2011 (sog. Ersatzbeschei-
nigung 2011) und die darauf eingetragenen
Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse,
Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Hin-
zurechnungsbetrag, Religionsmerkmal, Fak-
tor) bleiben weiterhin gültig. Die dort enthal-
tenen Daten sind der Berechnung der
Lohnsteuer im Jahr 2012 zugrunde zu legen.
Keine Änderung gegenüber 2010/2011.
Kein
Handlungsbedarf: Werden sich die auf der
Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbe-
scheinigung 2011 eingetragenen Lohnsteuer-
abzugsmerkmale des Arbeitnehmers im Jahr
2012 nicht ändern, müssen Arbeitnehmer und
Arbeitgeber nichts Weiteres veranlassen. Die
dem Arbeitgeber vorliegenden Lohnsteuer-
abzugsmerkmale gelten fort.
Aufbewahrungspflicht der Lohnsteuerkarte
2010 / Ersatzbescheinigung 2011.
Der Ar-
beitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 bzw.
die Ersatzbescheinigung 2011 im Übergangs-
zeitraum nicht vernichten und hat sie dem
Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsver-
hältnisses im Übergangszeitraum 2012 zur
Vorlage bei einem neuen Arbeitgeber auszu-
händigen.
Was tun bei Änderung der Verhältnisse ge-
genüber 2010/2011?
Weichen die auf der
Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbe-
scheinigung 2011 eingetragenen Lohnsteuer-
abzugsmerkmale von den tatsächlichen Ver-
hältnissen zu Beginn des Jahres 2012 ab (z. B.
Zahl der Kinderfreibeträge), kann der Arbeit-
nehmer dem Arbeitgeber des ersten Dienst-
Prüfstellen auf das erforderliche Mindestmaß
zu reduzieren; unter Umständen kann eine
Prüfung vor Ort gänzlich entfallen.
Über den Umfang der für den Zweck der
Betriebsprüfung zu übermittelnden Daten
enthält das Gesetz keine konkreten Aussagen.
Hier dürfte die Ursache der Verschiebung zu
finden sein. Die Rentenversicherung erwartet
nicht nur die Zahlen aus den Bereichen Lohn/
Gehalt, sonstige Zahlungen an die Arbeitneh-
mer, Entgeltarten, Beitragsgruppen, Melde-
daten und Sollstellungen der Einzugsstellen,
sondern auch die Buchungen aus der Finanz-
buchhaltung.
Die Pilotphase, ursprünglich ab Oktober
2011 geplant, startet nun voraussichtlich erst
im Januar 2012. Flächendeckend wird das
Verfahren daher voraussichtlich erst ab 1. Ja-
nuar 2013 erfolgen können.
Verfahren der elektronischen Lohnsteuer-
abzugsmerkmale (ELStAM).
Der Starttermin
des neuen Verfahrens der elektronischen
Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wurde
aufgrund unerwarteter technischer Schwie-
rigkeiten auf den 1. Januar 2013 verschoben.
Das Lohnsteuerabzugsverfahren sollte auf ein
elektronisches Verfahren umgestellt werden.
Die OFD Karlsruhe weist im Rahmen eines
Informationsschreibens für Arbeitgeber vom
30. November 2011 darauf hin, in welchen
Fällen tatsächlich eine Bescheinigung für den
Lohnsteuerabzug im Jahr 2012 notwendig ist.
Gültigkeit der Lohnsteuerkarte 2010 / Er-
satzbescheinigung 2011 im Jahr 2012:
Die
Lohnsteuerkarte 2010 sowie eine vom Finanz-
amt ausgestellte Bescheinigung für den
Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung
(euBP) in der Sozialversicherung.
Mit Wir-
kung vom 1. Januar 2012 sollte in der Sozial-
versicherung die elektronisch unterstützte
Betriebsprüfung (euBP) eingeführt werden.
Das Verfahren sieht die Annahme der zur
Durchführung einer Betriebsprüfung nach
§ 28p SGB IV notwendigen Arbeitgeberdaten
im elektronischen Verfahren vor.
Die Arbeitgeber sollen im Rahmen des Ver-
fahrens euBP die Möglichkeit erhalten, die für
die Prüfung relevanten Daten elektronisch
anzuliefern. Die vom Arbeitgeber übermittel-
ten Daten werden mithilfe einer Prüfsoftware
analysiert und die daraus gewonnenen Ergeb-
nisse als Hinweise für die Prüfung genutzt.
Ziel ist es, die Prüfdauer bei den einzelnen
Elektronische Betriebsprüfung und
ELStAM verschoben, ELENA gestoppt
Die Digitalisierung der Kommunikation zwischen staatlichen Institutionen sowie Bürgern und Unternehmen
schreitet unaufhaltsam voran. Dies ist auch sehr begrüßenswert, insbesondere unter Berücksichtigung
des Bürokratieabbaus. Bei drei aktuellen Projekten – die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)
in der Sozialversicherung, das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) und
das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) – kam es jedoch zu erheblichen Schwierigkeiten.
Zwei dieser Projekte wurden verschoben, eins sogar gestoppt.